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  • Oldtimer-Versicherung

    Unsere Haftpflicht- und Kaskoversicherung (mit Fixprämien) für Ihren Oldtimer

    Rollende Zeitzeugen, Schmuckstücke mit Geschichte, Gefährten mit Charakter – Oldtimer sind weit mehr als nur Fahrzeuge. Jeder Klassiker erzählt von vergangenen Tagen, handwerklicher Perfektion und der Leidenschaft seines Besitzers – ob nun im Originalzustand erhalten oder auffällig restauriert. Und weil diese Autos einzigartig sind, verdienen sie auch einen speziellen Schutz. Gewöhnliche Kfz-Versicherungen reichen hierfür meist nicht aus, schließlich stellen Schäden, Diebstahl oder Verlust nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine emotionale Last dar. 

    Die GRAWE bietet Ihnen daher eine speziell auf die besonderen Anforderungen dieser Liebhaberstücke zugeschnittene Oldtimer-Versicherung: eine Haftplicht- und Kaskoversicherung für Ihren „Oldie“. Vor allem, wenn Sie regelmäßig mit Ihrem Juwel durch die Gegend brausen oder gar an Oldtimer-Rallyes oder Veranstaltungen für historische Fahrzeuge teilnehmen, empfiehlt sich ein solcher SchutzSo bleibt die Begeisterung fürs Fahren und Bewahren erhalten – mit der Sicherheit, dass Ihr automobiler Liebling bestens abgesichert ist.

     

    Welche Fahrzeuge können versichert werden?

    Pkw ohne besondere Verwendung ab einem Alter von 25 Jahren unabhängig vom Zustand oder einer Oldtimer-Club-Zugehörigkeit können mit der Oldtimer-Versicherung der GRAWE abgesichert werden. 
    Voraussetzung: Ein Alltags-Pkw (kein Oldtimer) muss bereits bei der GRAWE versichert sein.

     

    Der Oldtimer-Tarif in der Kfz-Haftpflichtversicherung:

    • Fixprämien ohne Bonus-Malus-System unabhängig von der Motorleistung
    • Einfache und transparente Prämienermittlung auf Basis des Alters des Fahrzeugs

     

    Berechnung des Fahrzeugwertes:

    Als Berechnungsgrundlage ist ein Wertgutachten zu erbringen.
    Das Wertgutachten ist zwingend erforderlich und darf maximal 2 Jahre alt sein.

    Unsere drei Kaskovarianten für Ihren Oldtimer in Österreich

    Oldtimer Vollkasko

    Oldtimer Teilkasko Topschutz

    Oldtimer Teilkasko Grundschutz

    Beratung zur Oldtimer-Versicherung

    Sie möchten Ihren „Oldie“ mit einer passenden Versicherung schützen, wissen aber nicht genau, welche Variante es sein soll? Wir beraten Sie gerne und stellen Ihnen alle Informationen, die Sie für diese Entscheidung benötigen, zur Verfügung. Kontaktieren Sie einfach einen unserer Kundenberater in Ihrer Nähe und lassen Sie uns unverbindlich darüber reden!

    Kfz-Zusatzservices

    Kfz-Zulassung

    Finden Sie hier unsere Kfz-Zulassungsstellen in Ihrer Nähe sowie Informationen rund um die Zulassung Ihres Autos.

    IVK (vormals Grüne Karte) anfordern

    Die IVK ist die Internationale Versicherungskarte, die im Ausland als Bestätigung für eine vorhandene Kfz-Haftpflichtversicherung dient.

    Kfz-Tipps

    Sicherheits-, Spar- und Geheimtipps sowie weitere Informationen rund ums Thema Autofahren.

    Oldtimer-Versicherung

    FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Oldtimer-Versicherung:

    Wann gilt in Österreich ein Fahrzeug als Oldtimer bzw. historisches Fahrzeug?

    Ein Fahrzeug mit einem Alter ab 25 Jahren gilt umgangssprachlich bereits häufig als Oldtimer

    Ein historisches Fahrzeug ist hingegen ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Fahrzeug mit Baujahr 1955 oder davor, oder ein Fahrzeug, das älter als 30 Jahre ist und in die vom Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur approbierte Liste der historischen Kraftfahrzeuge eingetragen ist.

    Welche Voraussetzungen gibt es bei der GRAWE für den Abschluss einer Oldtimer-Versicherung?

    Das Fahrzeug muss mindestens 25 Jahre alt sein, ein Alltags-PKW (kein Oldtimer) muss bereits bei der GRAWE versichert sein und bei der Kaskoversicherung muss ein Wertgutachten eines österreichischen Sachverständigen für den Oldtimer vorgelegt werden. Es wird kein Zustand, keine Alltagsnutzung, kein Kilometerstand und keine Oldtimer-Club-Zugehörigkeit geprüft.  

    Wofür braucht man ein Wertgutachten?

    Das Wertgutachten dient vorrangig als Berechnungsgrundlage für den Wert des Oldtimers. Beim Abschluss einer Kfz-Kaskoversicherung ist es zwingend notwendig und darf nicht älter als 2 Jahre sein. Es ist auch bei einem Haftpflichtschaden sinnvoll, um die Ansprüche beim Haftpflichtversicherer des Verursachers durchzusetzen.

    Wie lange darf man noch mit einem Oldtimer Auto fahren?

    Als Besitzer eines Oldtimers in Österreich können Sie Ihr Auto so lange fahren, wie es die Verkehrssicherheit gewährleistet und die geltende Zulassungsvorschriften eingehalten werden. Ein wichtiger Punkt dabei ist die regelmäßige Wartung und Pflege des Fahrzeugs.

    Es ist jedoch zu beachten, dass die Nutzung eines Oldtimers in Österreich mit bestimmten Einschränkungen verbunden sein kann. Zum Beispiel können bestimmte Umweltzonen für ältere Fahrzeuge gesperrt sein oder es können spezielle Kennzeichen und Versicherungen erforderlich sein, um als Oldtimer zugelassen zu werden.

    Zudem gilt es auch das Aus für Verbrennungsmotoren in EU-Ländern zu beachten. Autos, die vor 2035 zugelassen wurden, dürfen aber auch zukünftig mit Benzin oder Diesel fahren. Es ist allerdings ratsam, sich über die aktuellen Vorschriften und Regularien in Ihrem Land zu informieren, um sicherzustellen, dass Sie Ihr Oldtimer-Auto ordnungsgemäß nutzen.

    Wie erfolgt die Tarif-Berechnung für die Oldtimer-Versicherung bei der GRAWE?

    In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es Fixprämien ohne Bonus-Malus-System unabhängig von der Motorleistung. Die Prämien werden auf Basis des Fahrzeugalters berechnet. In der Kfz-Kaskoversicherung dient das Wertgutachten als Berechnungsgrundlage.

    Wie sieht die Wechselkennzeichenregelung bei Oldtimern in Österreich aus?

    Ein Oldtimertarif kann in der Kfz-Haftpflicht nur verwendet werden, wenn alle Fahrzeuge des Wechselkennzeichens Oldtimer sind. Wenn sich ein Oldtimer und ein modernes Fahrzeug ein Wechselkennzeichen teilen, kann hingegen trotzdem eine Oldtimer-Kasko für den Oldtimer abgeschlossen werden.

    Wie viele Tage darf ich mit einem Oldtimer in Österreich pro Jahr fahren?

    Wer ein historisch zugelassenes Fahrzeug, also ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Fahrzeug, besitzt, beispielsweise mit Baujahr 1955 oder davor, oder ein Fahrzeug, das älter als 30 Jahre ist und in die vom Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur approbierte Liste der historischen Kraftfahrzeuge eingetragen ist, darf das Auto laut Gesetz lediglich an maximal 120 Tagen pro Jahr in Betrieb nehmen. Für historische Krafträder/Motorräder sind es 60 Tage pro Jahr. Verpflichtend hierbei sind fahrtenbuchartige Aufzeichnungen, die dies dokumentieren. Diese sind der Behörde auf Verlangen auszuhändigen. 

    Wie oft muss ich mit einem historischen Fahrzeug zur Überprüfung?

    Ein historisches Kraftfahrzeug müssen Sie nur alle zwei Jahre mittels einer §57a-Begutachtung überprüfen lassen. Wird ein nicht als historische Fahrzeug kategorisierter Oldtimer als normales Kraftfahrzeug zugelassen, gilt diese Sonderregelung nicht.

    Worin besteht der Unterschied zwischen Oldtimer- und Youngtimer-Autos?

    Das Kraftfahrgesetz gibt in Österreich vor, welche Autos als historische Fahrzeuge, umgangssprachlich auch als „Oldtimer“ bezeichnet, angemeldet werden können und welche nicht. Hierfür muss das Fahrzeug zunächst erhaltungswürdig und nicht zur ständigen Verwendung bestimmt sein und darf nur 120 Tage pro Jahr in Betrieb genommen werden. Ebenso spielt das Alter eine Rolle: Entweder ist das Fahrzeug Baujahr 1955 oder davor, oder es ist älter als 30 Jahre alt und wurde in die approbierte Liste der historischen Kraftfahrzeuge des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur aufgenommen. 

    Ein „Youngtimer“ ist meist ein 20- bis 30-jähriges Auto, das noch zu jung für die Oldtimer-Kategorisierung ist, aber bereits als künftiger Klassiker mit Liebhaberwert gehandelt wird, etwa weil es sich um eine Rarität handelt. Für solche Fahrzeuge gibt es somit keine speziellen Gesetze oder Regelungen.