Versicherungsschutz für Auto, Oldtimer, Moped, Motorrad etc.
Schutz bei Arbeits- und Freizeitunfällen im In- und Ausland
Mehr Sicherheit für Ihr Zuhause
Rechtsschutz für den privaten Lebensbereich
Risikovorsorge, Sparen und Pensionsvorsorge
Absichern und Vorsorgen
Private Zusatz-Krankenversicherung als erstklassige Gesundheitsvorsorge
Weltweit sicher unterwegs, Einzel- oder Familienversicherung
Schutz vor den unkalkulierbaren Risiken des Alltags
Der Schutz für euch als Veranstalter
Deckung von Diebstahl und Raub
Schutz während Beförderung, Aufenthalten und Lagerung
Das umfassende Versicherungspaket für steirische Jäger
Optimaler Versicherungsschutz für Musikinstrumente
Unsere Partnerunternehmen im Finanzdienstleistungsbereich
GRAWE sidebyside - unsere Angebote für alle bis 25
Versicherungs-Gesamtpaket für Betriebs- und Mitarbeiterschutz
Schutz des Betriebsvermögens
Absicherung gegen Vermögensschäden etc.
Ihr Beruf. Gut geschützt.
Mehr Pension für Ihre Mitarbeiter
Für Betriebe bis 25 Beschäftigte
Schutz für Ihre Immobilien
Versicherungs-Gesamtpaket für landwirtschaftliche Betriebe
Rechtsschutz für landwirtschaftliche Betriebe
Zusatzangebot für steirische Landwirte
Vertragsdaten, Schadeninfos, Unwetter-SMS uvm.
Infos anfordern, Termin vereinbaren, Offert einholen
Internationale Versicherungskarte anfordern
Namens- und/oder Adressdaten ändern
Helfen Sie uns noch besser zu werden!
Schadenwegweiser und Online-Formulare
Schadenmeldung & Besichtigungsanfrage, Partnerbetriebe
Unsere Zulassungsstellen und Checklisten
Wichtige Informationen
Ansprechpersonen in ganz Österreich
Kostenlos für alle GRAWE-Kunden
Finden Sie Kundenberater mit Fremdsprachenkenntnissen
Kostenlos Polizzen analysieren lassen
Produktfolder, Berichte, Logos, Fotos uvm.
Kundencenter, Zulassungsstellen und Kundenberater
Grazer Wechselseitige Versicherung AG in Österreich
Der Konzern umfasst Versicherungen, Banken und Immobilien
Freie Stellen, Initiativbewerbungen, Benefits uvm.
Von der Feuerversicherung zum internationalen Konzern
Entwicklung der Marke "GRAWE" von 1828 bis heute
Aktuelle News, Pressemitteilungen, Pressekontakt
Für die Länder Italien, Lettland und Litauen
Sponsoringansuchen, Gewinnspiele, Teilnahmebedingungen etc.
Der GRAWE und GRAWE sidebyside Blog
Oldtimer-Versicherung
Die Versicherung auf Ihrer Seite.
Rollende Zeitzeugen, Schmuckstücke mit Geschichte, Gefährten mit Charakter – Oldtimer sind weit mehr als nur Fahrzeuge. Jeder Klassiker erzählt von vergangenen Tagen, handwerklicher Perfektion und der Leidenschaft seines Besitzers – ob nun im Originalzustand erhalten oder auffällig restauriert. Und weil diese Autos einzigartig sind, verdienen sie auch einen speziellen Schutz. Gewöhnliche Kfz-Versicherungen reichen hierfür meist nicht aus, schließlich stellen Schäden, Diebstahl oder Verlust nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine emotionale Last dar.
Die GRAWE bietet Ihnen daher eine speziell auf die besonderen Anforderungen dieser Liebhaberstücke zugeschnittene Oldtimer-Versicherung: eine Haftplicht- und Kaskoversicherung für Ihren „Oldie“. Vor allem, wenn Sie regelmäßig mit Ihrem Juwel durch die Gegend brausen oder gar an Oldtimer-Rallyes oder Veranstaltungen für historische Fahrzeuge teilnehmen, empfiehlt sich ein solcher Schutz. So bleibt die Begeisterung fürs Fahren und Bewahren erhalten – mit der Sicherheit, dass Ihr automobiler Liebling bestens abgesichert ist.
Welche Fahrzeuge können versichert werden?
Pkw ohne besondere Verwendung ab einem Alter von 25 Jahren unabhängig vom Zustand oder einer Oldtimer-Club-Zugehörigkeit können mit der Oldtimer-Versicherung der GRAWE abgesichert werden. Voraussetzung: Ein Alltags-Pkw (kein Oldtimer) muss bereits bei der GRAWE versichert sein.
Der Oldtimer-Tarif in der Kfz-Haftpflichtversicherung:
Berechnung des Fahrzeugwertes:
Als Berechnungsgrundlage ist ein Wertgutachten zu erbringen.Das Wertgutachten ist zwingend erforderlich und darf maximal 2 Jahre alt sein.
Oldtimer Vollkasko
Oldtimer Teilkasko Topschutz
Oldtimer Teilkasko Grundschutz
Sie möchten Ihren „Oldie“ mit einer passenden Versicherung schützen, wissen aber nicht genau, welche Variante es sein soll? Wir beraten Sie gerne und stellen Ihnen alle Informationen, die Sie für diese Entscheidung benötigen, zur Verfügung. Kontaktieren Sie einfach einen unserer Kundenberater in Ihrer Nähe und lassen Sie uns unverbindlich darüber reden!
Finden Sie hier unsere Kfz-Zulassungsstellen in Ihrer Nähe sowie Informationen rund um die Zulassung Ihres Autos.
Die IVK ist die Internationale Versicherungskarte, die im Ausland als Bestätigung für eine vorhandene Kfz-Haftpflichtversicherung dient.
Sicherheits-, Spar- und Geheimtipps sowie weitere Informationen rund ums Thema Autofahren.
Ein Fahrzeug mit einem Alter ab 25 Jahren gilt umgangssprachlich bereits häufig als Oldtimer.
Ein historisches Fahrzeug ist hingegen ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Fahrzeug mit Baujahr 1955 oder davor, oder ein Fahrzeug, das älter als 30 Jahre ist und in die vom Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur approbierte Liste der historischen Kraftfahrzeuge eingetragen ist.
Das Fahrzeug muss mindestens 25 Jahre alt sein, ein Alltags-PKW (kein Oldtimer) muss bereits bei der GRAWE versichert sein und bei der Kaskoversicherung muss ein Wertgutachten eines österreichischen Sachverständigen für den Oldtimer vorgelegt werden. Es wird kein Zustand, keine Alltagsnutzung, kein Kilometerstand und keine Oldtimer-Club-Zugehörigkeit geprüft.
Das Wertgutachten dient vorrangig als Berechnungsgrundlage für den Wert des Oldtimers. Beim Abschluss einer Kfz-Kaskoversicherung ist es zwingend notwendig und darf nicht älter als 2 Jahre sein. Es ist auch bei einem Haftpflichtschaden sinnvoll, um die Ansprüche beim Haftpflichtversicherer des Verursachers durchzusetzen.
Als Besitzer eines Oldtimers in Österreich können Sie Ihr Auto so lange fahren, wie es die Verkehrssicherheit gewährleistet und die geltende Zulassungsvorschriften eingehalten werden. Ein wichtiger Punkt dabei ist die regelmäßige Wartung und Pflege des Fahrzeugs.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Nutzung eines Oldtimers in Österreich mit bestimmten Einschränkungen verbunden sein kann. Zum Beispiel können bestimmte Umweltzonen für ältere Fahrzeuge gesperrt sein oder es können spezielle Kennzeichen und Versicherungen erforderlich sein, um als Oldtimer zugelassen zu werden.
Zudem gilt es auch das Aus für Verbrennungsmotoren in EU-Ländern zu beachten. Autos, die vor 2035 zugelassen wurden, dürfen aber auch zukünftig mit Benzin oder Diesel fahren. Es ist allerdings ratsam, sich über die aktuellen Vorschriften und Regularien in Ihrem Land zu informieren, um sicherzustellen, dass Sie Ihr Oldtimer-Auto ordnungsgemäß nutzen.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es Fixprämien ohne Bonus-Malus-System unabhängig von der Motorleistung. Die Prämien werden auf Basis des Fahrzeugalters berechnet. In der Kfz-Kaskoversicherung dient das Wertgutachten als Berechnungsgrundlage.
Ein Oldtimertarif kann in der Kfz-Haftpflicht nur verwendet werden, wenn alle Fahrzeuge des Wechselkennzeichens Oldtimer sind. Wenn sich ein Oldtimer und ein modernes Fahrzeug ein Wechselkennzeichen teilen, kann hingegen trotzdem eine Oldtimer-Kasko für den Oldtimer abgeschlossen werden.
Wer ein historisch zugelassenes Fahrzeug, also ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Fahrzeug, besitzt, beispielsweise mit Baujahr 1955 oder davor, oder ein Fahrzeug, das älter als 30 Jahre ist und in die vom Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur approbierte Liste der historischen Kraftfahrzeuge eingetragen ist, darf das Auto laut Gesetz lediglich an maximal 120 Tagen pro Jahr in Betrieb nehmen. Für historische Krafträder/Motorräder sind es 60 Tage pro Jahr. Verpflichtend hierbei sind fahrtenbuchartige Aufzeichnungen, die dies dokumentieren. Diese sind der Behörde auf Verlangen auszuhändigen.
Ein historisches Kraftfahrzeug müssen Sie nur alle zwei Jahre mittels einer §57a-Begutachtung überprüfen lassen. Wird ein nicht als historische Fahrzeug kategorisierter Oldtimer als normales Kraftfahrzeug zugelassen, gilt diese Sonderregelung nicht.
Das Kraftfahrgesetz gibt in Österreich vor, welche Autos als historische Fahrzeuge, umgangssprachlich auch als „Oldtimer“ bezeichnet, angemeldet werden können und welche nicht. Hierfür muss das Fahrzeug zunächst erhaltungswürdig und nicht zur ständigen Verwendung bestimmt sein und darf nur 120 Tage pro Jahr in Betrieb genommen werden. Ebenso spielt das Alter eine Rolle: Entweder ist das Fahrzeug Baujahr 1955 oder davor, oder es ist älter als 30 Jahre alt und wurde in die approbierte Liste der historischen Kraftfahrzeuge des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur aufgenommen.
Ein „Youngtimer“ ist meist ein 20- bis 30-jähriges Auto, das noch zu jung für die Oldtimer-Kategorisierung ist, aber bereits als künftiger Klassiker mit Liebhaberwert gehandelt wird, etwa weil es sich um eine Rarität handelt. Für solche Fahrzeuge gibt es somit keine speziellen Gesetze oder Regelungen.