Kfz-Zulassung
Hier finden Sie alle Checklisten rund um das Thema "Kfz-Zulassung". Unsere österreichweiten Kfz-Zulassungsstellen finden Sie hier.
Auto anmelden
Für eine Neuanmeldung Ihres Kfz benötigen wir
- Fahrzeuggenehmigungsdokument (z.B. Datenauszug aus Genehmigungsdatenbank, Typenschein, Einzelgenehmigung, COC-Papier notwendig bei importierten Fahrzeugen)
- Kaufvertrag/Rechnung/Benützungsüberlassungserklärung bei Leasingfahrzeugen
- Positives Prüfgutachten (bei Neuwagen bis 3 Jahre nicht notwendig) sofern die Prüfdaten nicht in der zentralen Begutachtungsplakettendatenbank vorhanden sind.
- Versicherungsbestätigung
- Vollmacht (wenn die Anmeldung nicht persönlich durchgeführt wird)
- Amtlicher Lichtbildausweis des Anmelders als Identitätsnachweis
- Bei Firmen: Gewerbeschein, Firmenbuchauszug oder Handelsregisterauszug
- Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
E-Autos
Seit 1. April 2017 gibt es für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge neue Kennzeichentafeln (weißer Hintergrund, grüne Schrift). Diese sind optional - Sie können sich selbst entscheiden ob Sie eine E-Kennzeichentafel oder eine normale Kennzeichentafel möchten. Je nach Gemeinde kann es lokale Begünstigungen für E-Autos geben. Für die Beantragung von E-Wechselkennzeichen müssen allerdings beide Fahrzeuge E-Autos sein.
Auto ummelden
Bei einem Fahrzeugwechsel benötigen Sie
Vom abzumeldenden Fahrzeug
- Fahrzeuggenehmigungsdokument (z.B. Datenauszug aus Genehmigungsdatenbank, Typenschein, Einzelgenehmigung, COC-Papier notwendig bei importierten Fahrzeugen)
- Zulassungsschein
- Kennzeichentafeln, wenn es noch keine EU-Kennzeichen sind oder bei Kennzeichentausch
Für das anzumeldende Fahrzeug
- Fahrzeuggenehmigungsdokument (z.B. Datenauszug aus Genehmigungsdatenbank, Typenschein, Einzelgenehmigung, COC-Papier notwendig bei importierten Fahrzeugen)
- Kaufvertrag/Rechnung/Benützungsüberlassungserklärung bei Leasingfahrzeugen
- Positives Prüfgutachten (bei Neuwagen bis 3 Jahre nicht notwendig) sofern die Prüfdaten nicht in der zentralen Begutachtungsplakettendatenbank vorhanden sind.
- Versicherungsbestätigung
- Vollmacht (wenn die Anmeldung nicht persönlich durchgeführt wird)
- Amtlicher Lichtbildausweis des Anmelders als Identitätsnachweis
- Bei Firmen: Gewerbeschein, Firmenbuchauszug oder Handelsregisterauszug
- Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
Für eine Wechselkennzeichen-Anmeldung benötigen Sie
Für das bestehende Fahrzeug
- Zulassungsschein
- Kennzeichentafeln, wenn es noch keine EU-Kennzeichen sind
- Fahrzeuggenehmigungsdokument (z.B. Datenauszug aus Genehmigungsdatenbank, Typenschein, Einzelgenehmigung, COC-Papier notwendig bei importierten Fahrzeugen)
Für das anzumeldende Fahrzeug
- Fahrzeuggenehmigungsdokument (z.B. Datenauszug aus Genehmigungsdatenbank, Typenschein, Einzelgenehmigung, COC-Papier notwendig bei importierten Fahrzeugen)
- Kaufvertrag/Rechnung/Benützungsüberlassungserklärung bei Leasingfahrzeugen
- Positives Prüfgutachten (bei Neuwagen bis 3 Jahre nicht notwendig) sofern die Prüfdaten nicht in der zentralen Begutachtungsplakettendatenbank vorhanden sind.
- Versicherungsbestätigung
- Vollmacht (wenn die Anmeldung nicht persönlich durchgeführt wird)
- Amtlicher Lichtbildausweis des Anmelders als Identitätsnachweis
- Bei Firmen: Gewerbeschein, Firmenbuchauszug oder Handelsregisterauszug
- Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
Zulassungsschein
Sie können anstelle der Zulassungsbescheinigung Teil I aus Papier auch eine Karte im Scheckkartenformat wählen. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt aus Papier und wird mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Sie bekommen den Scheckkartenzulassungsschein innerhalb von zwei Wochen per Post zugeschickt.
Bei Antragsstellung erhalten Sie einen befristeten Teil I der Zulassung, damit Sie das Fahrzeug sofort in Betrieb nehmen können. Dieser verliert nach Zustellung Ihres Scheckkartenzulassungsscheins, spätestens jedenfalls nach acht Wochen, seine Gültigkeit.
Der Umstieg von Papier auf Scheckkarte ist jederzeit möglich! Die alte Zulassungsbescheinigung Teil I aus Papier wird hierfür von der Zulassungsstelle eingezogen und beim Antrag befristet neu ausgestellt. Danach erhalten Sie den Scheckkartenzulassungsschein per Post innerhalb von zwei Wochen.
Wann müssen Sie Ihren Zulassungsschein ändern lassen?
Wichtig: Jede Änderung muss vorab bereits bei der zuständigen Meldebehörde durchgeführt worden sein!
- Bei Änderung des Wohnsitzes bzw. des Namens innerhalb des Behördensprengels ist eine Änderung des Zulassungsscheins nicht zwingend vorgeschrieben. Die geänderten Daten werden von der Meldebehörde automatisch in die Zulassung übertragen.
- Außerhalb des Behördensprengels muss die Änderung innerhalb einer Woche in der Zulassung vorgenommen werden.
- Unterlagen siehe Fahrzeugwechsel
Für eine Hinterlegung der Kennzeichen benötigen wir
- Ihren Zulassungsschein
- Die Kennzeichentafeln
- Einen amtlichen Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
- Eine Vollmacht, falls Sie die Kennzeichen nicht selbst hinterlegen
Für eine Wiederausfolgung der Kennzeichen benötigen wir
- Einen amtlichen Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
- Eine Vollmacht, falls Sie die Kennzeichen nicht selbst abholen
Wunschkennzeichen
Wie erhalten Sie ein Wunschkennzeichen?
Ein Wunschkennzeichen muss bei der Behörde (Landespolizeidirektionen, Bezirkshauptmannschaften bzw. Verkehrsamt in Wien) beantragt, bewilligt und zugeteilt werden. Im Anschluss können die Kennzeichentafeln in der Zulassungsstelle bestellt werden und das Fahrzeug nach Lieferung der Wunschkennzeichen (siehe Neuanmeldung) zugelassen oder die Kennzeichen ausgetauscht werden.
Überstellungskennzeichen
Überstellungskennezeichen werden für Überstellungsfahrten von nicht zugelassenen Fahrzeugen oder zugelassenen Fahrzeugen, wenn die Kennzeichentafeln in Verlust geraten sind oder wenn ein Wechselkennzeichen zugewiesen wurde, benötigt.
Auto abmelden
Für die Abmeldung eines Kfz benötigen wir
- Die Kennzeichentafeln
- Zulassungsschein
- Fahrzeuggenehmigungsdokument (z.B. Datenauszug aus Genehmigungsdatenbank, Typenschein, Einzelgenehmigung)
- Einen amtlichen Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
- Eine Vollmacht, falls Sie die Abmeldung nicht selbst durchführen
Bei Personen unter 18 Jahren benötigen wir zusätzlich
- Die Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten mit Angabe der Fahrzeugdaten
- Die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises der/des Erziehungsberechtigten
- Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung (unter Altersgrenze)
Bei Kennzeichenverlust/Kennzeichendiebstahl
- Genehmigungsdokument
- Zulassungsbescheinigung(en)
- Überprüfungsbefund (sofern schon eine Überprüfung fällig war)
- Verlustbestätigung (Polizei)
- Vollmacht
- Amtlicher Lichtbildausweis
- eventuell verbliebene Kennzeichentafel
Verlust des Zulassungsscheines
- Duplikatsansuchen des Zulassungsbesitzers
- Vollmacht, wenn der Antragsteller vertreten wird
- Amtlicher Lichtbildausweis
Verlust Genehmigungsdokument
Wenn die Ausstellung des Genehmigungsdokumentes vor dem 1. Juli 2007 geschah, werden folgende Unterlagen benötigt:
- Duplikat Genehmigungsdokument (mit Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Importeur bzw. bei der Landesprüfstelle)
- Vollmacht
- Amtlicher Lichtbildausweis
Wenn die Ausstellung des Genehmigungsdokumentes nach dem 1. Juli 2007 geschah, werden folgende Unterlagen benötigt:
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank (Ansuchen bzw. Erklärung über den Verlust)
- Zustimmungserklärung des Eigentümers
- Amtlicher Lichtbildausweis
Kosten für die Zulassung (Privatpersonen)
PKW: 200,90 Euro
LKW: 200,90 Euro
Motorrad: 190,90 Euro
Mofa/Moped: 186,40 Euro
Zugmaschine oder Anhänger: 189,40 Euro
Scheckkartenzulassungsschein: 25,60 Euro
