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    Kfz-Zulassung

    Die Kfz-Zulassung ist ein wichtiger Schritt beim Erwerb eines neuen Fahrzeugs oder dem Wechsel des Fahrzeughalters. Die Zulassung bezeichnet den Prozess der behördlichen Anmeldung und Registrierung eines Kraftfahrzeugs, um es rechtmäßig im Straßenverkehr nutzen zu können.

    Hier finden Sie alle Checklisten und Informationen rund um das Thema "Kfz-Zulassung". Unsere österreichweiten Kfz-Zulassungsstellen finden Sie hier. 

     

    Auto anmelden

    Für eine Neuanmeldung Ihres Kfz benötigen wir

    • Fahrzeuggenehmigungsdokument (z.B. Datenauszug aus Genehmigungsdatenbank, Typenschein, Einzelgenehmigung, COC-Papier notwendig bei importierten Fahrzeugen)
    • Kaufvertrag/Rechnung/Benützungsüberlassungserklärung bei Leasingfahrzeugen
    • Positives Prüfgutachten (bei Neuwagen bis 3 Jahre nicht notwendig) sofern die Prüfdaten nicht in der zentralen Begutachtungsplakettendatenbank vorhanden sind.
    • Versicherungsbestätigung
    • Vollmacht (wenn die Anmeldung nicht persönlich durchgeführt wird)
    • Amtlicher Lichtbildausweis des Anmelders als Identitätsnachweis
    • Bei Firmen: Gewerbeschein, Firmenbuchauszug oder Handelsregisterauszug
    • Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug

     


     

    Anmeldung von E-Autos

    Seit 1. April 2017 gibt es für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge neue Kennzeichentafeln (weißer Hintergrund, grüne Schrift). Diese sind optional - Sie können selbst entscheiden ob Sie eine E-Kennzeichentafel oder eine normale Kennzeichentafel möchten. Je nach Gemeinde kann es lokale Begünstigungen für E-Autos geben. Für die Beantragung von E-Wechselkennzeichen müssen allerdings beide Fahrzeuge E-Autos sein.

     


     

    Auto ummelden

    Bei einem Fahrzeugwechsel benötigen Sie

    Vom abzumeldenden Fahrzeug

    • Fahrzeuggenehmigungsdokument (z.B. Datenauszug aus Genehmigungsdatenbank, Typenschein, Einzelgenehmigung, COC-Papier notwendig bei importierten Fahrzeugen)
    • Zulassungsschein
    • Kennzeichentafeln, wenn es noch keine EU-Kennzeichen sind oder bei Kennzeichentausch

    Für das anzumeldende Fahrzeug

    • Fahrzeuggenehmigungsdokument (z.B. Datenauszug aus Genehmigungsdatenbank, Typenschein, Einzelgenehmigung, COC-Papier notwendig bei importierten Fahrzeugen)
    • Kaufvertrag/Rechnung/Benützungsüberlassungserklärung bei Leasingfahrzeugen
    • Positives Prüfgutachten (bei Neuwagen bis 3 Jahre nicht notwendig) sofern die Prüfdaten nicht in der zentralen Begutachtungsplakettendatenbank vorhanden sind.
    • Versicherungsbestätigung
    • Vollmacht (wenn die Anmeldung nicht persönlich durchgeführt wird)
    • Amtlicher Lichtbildausweis des Anmelders als Identitätsnachweis
    • Bei Firmen: Gewerbeschein, Firmenbuchauszug oder Handelsregisterauszug
    • Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug

     


    Wechselkennzeichen beantragen

    Für eine Wechselkennzeichen-Anmeldung benötigen Sie

    Für das bestehende Fahrzeug

    • Zulassungsschein
    • Kennzeichentafeln, wenn es noch keine EU-Kennzeichen sind
    • Fahrzeuggenehmigungsdokument (z.B. Datenauszug aus Genehmigungsdatenbank, Typenschein, Einzelgenehmigung, COC-Papier notwendig bei importierten Fahrzeugen)

    Für das anzumeldende Fahrzeug

    • Fahrzeuggenehmigungsdokument (z.B. Datenauszug aus Genehmigungsdatenbank, Typenschein, Einzelgenehmigung, COC-Papier notwendig bei importierten Fahrzeugen)
    • Kaufvertrag/Rechnung/Benützungsüberlassungserklärung bei Leasingfahrzeugen
    • Positives Prüfgutachten (bei Neuwagen bis 3 Jahre nicht notwendig) sofern die Prüfdaten nicht in der zentralen Begutachtungsplakettendatenbank vorhanden sind.
    • Versicherungsbestätigung
    • Vollmacht (wenn die Anmeldung nicht persönlich durchgeführt wird)
    • Amtlicher Lichtbildausweis des Anmelders als Identitätsnachweis
    • Bei Firmen: Gewerbeschein, Firmenbuchauszug oder Handelsregisterauszug
    • Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug

    Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema: Wechselkennzeichen


     

    Informationen rund um den Zulassungsschein

    Sie können anstelle der Zulassungsbescheinigung Teil I aus Papier auch eine Karte im Scheckkartenformat wählen. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt aus Papier und wird mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Sie bekommen den Scheckkartenzulassungsschein innerhalb von zwei Wochen per Post zugeschickt.

    Bei Antragsstellung erhalten Sie einen befristeten Teil I der Zulassung, damit Sie das Fahrzeug sofort in Betrieb nehmen können. Dieser verliert nach Zustellung Ihres Scheckkartenzulassungsscheins, spätestens jedenfalls nach acht Wochen, seine Gültigkeit.

    Der Umstieg von Papier auf Scheckkarte ist jederzeit möglich! Die alte Zulassungsbescheinigung Teil I aus Papier wird hierfür von der Zulassungsstelle eingezogen und beim Antrag befristet neu ausgestellt. Danach erhalten Sie den Scheckkartenzulassungsschein per Post innerhalb von zwei Wochen.

     

    Wann müssen Sie Ihren Zulassungsschein ändern lassen?

    Wichtig: Jede Änderung muss vorab bereits bei der zuständigen Meldebehörde durchgeführt worden sein!

    • Bei Änderung des Wohnsitzes bzw. des Namens innerhalb des Behördensprengels ist eine Änderung des Zulassungsscheins nicht zwingend vorgeschrieben. Die geänderten Daten werden von der Meldebehörde automatisch in die Zulassung übertragen.
    • Außerhalb des Behördensprengels muss die Änderung innerhalb einer Woche in der Zulassung vorgenommen werden.
    • Unterlagen siehe Fahrzeugwechsel

     


     

    Für eine Hinterlegung der Kennzeichen benötigen wir

    • Ihren Zulassungsschein
    • Die Kennzeichentafeln
    • Einen amtlichen Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
    • Eine Vollmacht, falls Sie die Kennzeichen nicht selbst hinterlegen

     

    Für eine Wiederausfolgung der Kennzeichen benötigen wir

    • Einen amtlichen Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
    • Eine Vollmacht, falls Sie die Kennzeichen nicht selbst abholen

     


     

    Wunschkennzeichen beantragen

    Das Wunschkennzeichen ist eine individuelle Kennzeichnung für ein Fahrzeug, die vom Fahrzeughalter ausgewählt werden kann. Im Gegensatz zu den standardmäßig vergebenen Nummernschildern ermöglicht das Wunschkennzeichen eine persönliche Note und Individualität am eigenen Auto. Es besteht aus Buchstaben und Zahlen, die je nach Verfügbarkeit und bestimmten Vorgaben frei kombiniert werden können.

    Wie erhalten Sie ein Wunschkennzeichen?

    Ein Wunschkennzeichen muss bei der Behörde (Landespolizeidirektionen, Bezirkshauptmannschaften bzw. Verkehrsamt in Wien) beantragt, bewilligt und zugeteilt werden. Im Anschluss können die Kennzeichentafeln in der Zulassungsstelle bestellt werden und das Fahrzeug nach Lieferung der Wunschkennzeichen (siehe Neuanmeldung) zugelassen oder die Kennzeichen ausgetauscht werden.

     


     

    Überstellungskennzeichen

    Überstellungskennzeichen werden für Überstellungsfahrten von nicht zugelassenen Fahrzeugen oder zugelassenen Fahrzeugen, wenn die Kennzeichentafeln in Verlust geraten sind oder wenn ein Wechselkennzeichen zugewiesen wurde, benötigt. 

     


     

    Auto abmelden

    Die Abmeldung eines Autos ist notwendig, wenn man ein Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr nutzen möchte. Bei der behördlichen Abmeldung wird das Kfz aus dem Verkehr genommen. Die Gründe für eine Autoabmeldung können vielfältig sein, wie beispielsweise der Verkauf des Fahrzeugs, ein Totalschaden oder die dauerhafte Stilllegung.

    Für die Abmeldung eines Kfz benötigen wir

    • Die Kennzeichentafeln
    • Zulassungsschein
    • Fahrzeuggenehmigungsdokument (z.B. Datenauszug aus Genehmigungsdatenbank, Typenschein, Einzelgenehmigung)
    • Einen amtlichen Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
    • Eine Vollmacht, falls Sie die Abmeldung nicht selbst durchführen

     


     

    Bei Personen unter 18 Jahren benötigen wir zusätzlich

    • Die Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten mit Angabe der Fahrzeugdaten
    • Die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises der/des Erziehungsberechtigten
    • Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung (unter Altersgrenze)

     


     

    Bei Kennzeichenverlust/Kennzeichendiebstahl

    • Genehmigungsdokument
    • Zulassungsbescheinigung(en)
    • Überprüfungsbefund (sofern schon eine Überprüfung fällig war)
    • Verlustbestätigung (Polizei)
    • Vollmacht
    • Amtlicher Lichtbildausweis
    • eventuell verbliebene Kennzeichentafel

     


     

    Verlust des Zulassungsscheines

    • Duplikatsansuchen des Zulassungsbesitzers
    • Vollmacht, wenn der Antragsteller vertreten wird
    • Amtlicher Lichtbildausweis

     


     

    Verlust Genehmigungsdokument

    Wenn die Ausstellung des Genehmigungsdokumentes vor dem 1. Juli 2007 geschah, werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Duplikat Genehmigungsdokument (mit Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Importeur bzw. bei der Landesprüfstelle)
    • Vollmacht
    • Amtlicher Lichtbildausweis

     

    Wenn die Ausstellung des Genehmigungsdokumentes nach dem 1. Juli 2007 geschah, werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank (Ansuchen bzw. Erklärung über den Verlust)
    • Zustimmungserklärung des Eigentümers
    • Amtlicher Lichtbildausweis

     


     

    Kosten für die Kfz-Zulassung (Privatpersonen)

    Die Kosten für die Kfz-Zulassung setzen sich aus verschiedenen Gebühren und Ausgaben zusammen. Dabei können die genauen Beträge je nach Land und Region variieren. In der Regel fallen jedoch einige Standardgebühren an, die bei der Zulassung eines Fahrzeugs entstehen.

    PKW: 207,00 Euro

    LKW: 207,00 Euro

    Motorrad: 197,00 Euro

    Mofa/Moped: 192,50 Euro

    Zugmaschine oder Anhänger: 195,50 Euro

    Scheckkartenzulassungsschein: 28,10 Euro

    Kfz-Zulassung
    FAQs

    Wie lange hat man in Österreich Zeit sein Auto umzumelden?

    In Österreich ist man bei einer Namenänderung oder bei der Verlegung des Hauptwohnsitzes nicht dazu verpflichtet, dies bei der Zulassungsstelle zu melden. Dies gilt, sofern die Änderung innerhalb des örtlichen Wirkungsbereiches derselben Behörde und in einer Gemeinde mit derselben Behördenbezeichnung im Kennzeichen erfolgt. Ansonsten hat die Ummeldung innerhalb einer Meldefrist von einer Woche zu erfolgen.

    Kann ich mein neues Auto überall anmelden?

    In Österreich ist die Zulassung eines Fahrzeugs an bestimmte regionale Zuständigkeiten gebunden. Das bedeutet, dass Sie Ihr neues Auto nicht überall anmelden können, sondern in der Regel bei der Zulassungsstelle in jener Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben oder in der das Fahrzeug hauptsächlich genutzt wird.

    Wer stellt die Kfz-Zulassungsbescheinigung aus?

    Die Kfz-Zulassungsbescheinigung wird in Österreich von der Zulassungsstelle ausgestellt. Die Zulassungsstelle ist eine Behörde, die für die Fahrzeugzulassung und -abmeldung zuständig ist. Die Zulassungsstelle prüft die erforderlichen Unterlagen und Dokumente, nimmt die Anmeldung entgegen und erstellt die Kfz-Zulassungsbescheinigung.