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05. Oktober 2020 ― Lesezeit: 4 Minuten

Winterreifenpflicht – Was man wissen muss

Und es wird kalt und immer kälter … Spüren Sie’s auch schon? Der Winter steht vor der Tür - und damit auch die situative Winterreifenpflicht. Was das nun genau für Sie als Autofahrer bedeutet? Wir haben hier die gesetzliche Lage zum halbjährlichen Reifenwechsel für Sie zusammengefasst - und verraten Ihnen, wie Ihre Versicherung die winterliche Pflicht handhabt.
Winterlandschaft

Warum Winterreifen so wichtig sind

Wir geben es ja zu: Ein bisschen lästig ist dieses Reifenwechseln schon. Dieses ewige Warten auf einen Werkstatttermin - und bis die Reifen dann wirklich gewechselt sind, vergehen gefühlt noch ein paar Jahrhunderte. Aber es muss nun mal sein. Einerseits, weil Winterreifen in Österreich bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen alle Jahre wieder zu den gesetzlichen Pflichten jedes Autofahrers zählen. Aber andererseits auch, weil sie einfach wichtig sind.

 

Winterreifen sind bei tiefen Temperaturen nämlich ganz klar die bessere Wahl - selbst dann, wenn die Fahrbahn frei von Matsch und Schnee ist. Dank spezieller Gummimischung bleiben Winterreifen auch bei unter 7° Celsius elastischer als Sommerreifen und passen sich so optimal der Fahrbahnoberfläche an. Bei Schneefahrbahn ist das natürlich von besonderem Vorteil: Der Bremsweg bei 50 km/h kann sich so um bis zu zehn Meter verkürzen. Zehn Meter, die den Unterschied machen können zwischen Abschleppwagen und Schlepplift.

 

Wann Winterreifen in Österreich Pflicht sind

Es kommt also nicht von irgendwoher, dass in Österreich die “Winterausstattungspflicht” gilt. Diese ist witterungsabhängig und gilt von 1. November bis 15. April für Pkw, Microcars und Lkw mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen. Das heißt: Sind die Fahrbahnverhältnisse winterlich - also bei Schnee, Schneematsch oder Eis auf der Fahrbahn -, ist man auch verpflichtet, “Winterpatscherl” aufzuziehen. Der ÖAMTC empfiehlt allerdings, nicht auf den ersten Schnee zu warten, sondern schon etwas früher auf Winterreifen zu wechseln. Wenn die ersten Schneeflocken dann nämlich völlig unvorgesehen vom Himmel segeln, muss das Auto erstmal stehen bleiben.

 

Von einer Fahrt mit Sommerreifen à la “Ist ja nur eine kurze Strecke” ist dringend abzuraten: Wird man bei winterlichen Fahrbahnbedingungen mit Sommerreifen erwischt, muss man sich auf eine Mindeststrafe von 35 Euro einstellen. Sollte man gleichzeitig andere Verkehrsteilnehmer gefährden, können Strafen von bis zu 5000 Euro fällig werden. Dafür können Sie Ihren Schlitten acht Mal mit neuen Winterreifen bestücken. 

 

Sommerreifenpflicht gibt es in Österreich übrigens keine. Tatsächlich empfiehlt der ÖAMTC sogar, auch nach dem 15. April die Winterreifen lieber noch eine Weile oben zu lassen - schließlich kann es auch im launischen April passieren, dass plötzlich wieder Schnee auf der Fahrbahn liegt. Danach sollte aber auch ohne Pflicht auf die Sommerreifen gewechselt werden: Winterreifen sind bei höheren Temperaturen weicher als Sommerreifen, was mit weniger Grip auf der Fahrbahn und einem längeren Bremsweg einhergeht.

 

Welche Reifen als Winterreifen gelten

Winterreifen, die den Bestimmungen des Gesetzgebers entsprechen, haben bei Radialreifen eine Profiltiefe von mindestens 4 mm; bei den selteneren Diagonalreifen sind es 5 mm. Achtung: Diese Profiltiefe ist als gesetzliche Mindestanforderung zu verstehen - beim Reifenwechsel sollte sie also auf jeden Fall deutlich darüber liegen, damit sie nicht kurz nach dem Umstecken unterschritten wird. Gekennzeichnet sind Winterreifen wie auch Ganzjahresreifen mit den Buchstaben M und S (“M + S”, “M.S.” oder “M & S”) - oder mit einem Schneeflockenzeichen.

 

Wann die Versicherung zahlt - und wann nicht

Die Winterausrüstungspflicht ist, wie der Name schon sagt, einfach Pflicht - und hat darum bei Missachtung auch versicherungsbezogene Folgen. Sollte mit Sommerreifen bei winterlichen Bedingungen ein Unfall passieren, übernimmt die Haftpflichtversicherung zwar den Schaden des Unfallopfers. Stellt sich aber heraus, dass die nicht ordnungsgemäße Bereifung des Fahrzeugs zu dem Unfall geführt hat, kann die Haftpflichtversicherung die erbrachte Leistung vom Lenker bis zu € 11.000 zurückfordern. Und die Kaskoversicherung? Die kann eine Zahlung an den Lenker wegen “grober Fahrlässigkeit” komplett verweigern. Der Umstieg auf Winterreifen zahlt sich also in jedem Fall aus - für Ihre Sicherheit, aber auch für Ihre Geldbörse.

01. Oktober 2020 ― Lesezeit: 5 Minuten
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