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Wir geben zu: Ein bisschen lästig ist dieses Reifenwechseln schon. Dieses ewige Warten auf einen Werkstatttermin – und bis die Reifen dann wirklich gewechselt sind, vergehen gefühlt noch ein paar Jahrhunderte. Aber es muss nun einmal sein. Einerseits, weil Winterreifen in Österreich bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen zu den gesetzlichen Pflichten jedes Autofahrers zählen. Aber andererseits auch, weil sie einfach wichtig sind.
Winterreifen sind bei tiefen Temperaturen nämlich ganz klar die bessere Wahl - selbst dann, wenn die Fahrbahn frei von Matsch und Eis ist. Dank spezieller Gummimischung bleiben Winterreifen auch bei unter 7° Celsius elastischer als Sommerreifen und passen sich so optimal der Fahrbahnoberfläche an. Bei Schneefahrbahn ist das natürlich von besonderem Vorteil: Der Bremsweg bei 50 km/h kann sich so um bis zu zehn Meter verkürzen. Zehn Meter, die den Unterschied machen können zwischen Abschleppwagen und Schlepplift.
Es kommt also nicht von ungefähr, dass in Österreich die „Winterausstattungspflicht” gilt. Diese ist witterungsabhängig und gilt von 1. November bis 15. April für Pkw, Microcars und Lkw mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen. Das heißt: Sind die Fahrbahnverhältnisse winterlich – also bei Schnee, Schneematsch oder Eis auf der Fahrbahn –, ist man auch verpflichtet, „Winterpatscherl” aufzuziehen. Der ÖAMTC empfiehlt allerdings, nicht auf den ersten Schnee zu warten, sondern schon etwas früher auf Winterreifen zu wechseln. Segeln dann nämlich plötzlich die ersten Schneeflocken vom Himmel, obwohl das Fahrzeug noch nicht bereit dafür ist, muss das Auto mitunter erst einmal stehen bleiben – und das ist ärgerlich.
Von einer Fahrt mit Sommerreifen à la „Ist ja nur eine kurze Strecke” ist in solchen Fällen dringend abzuraten: Wird man bei winterlichen Fahrbahnbedingungen mit Sommerreifen erwischt, muss man sich auf eine Mindeststrafe von 35 Euro einstellen.
Sollte man dabei gleichzeitig andere Verkehrsteilnehmer gefährden, können Strafen von bis zu 5000 Euro fällig werden. Zum Vergleich: Dafür können Sie Ihr Fahrzeug acht Mal mit neuen Winterreifen bestücken.
Sommerreifenpflicht gibt es in Österreich übrigens keine. Tatsächlich empfiehlt der ÖAMTC sogar, auch nach dem 15. April die Winterreifen lieber noch eine Weile oben zu lassen – schließlich kann es auch im launischen April passieren, dass plötzlich wieder Schnee auf der Fahrbahn liegt. Danach sollte aber auch ohne Pflicht auf die Sommerreifen gewechselt werden: Winterreifen sind bei höheren Temperaturen weicher als Sommerreifen, was mit weniger Grip auf der Fahrbahn und einem längeren Bremsweg einhergeht. Als Faustregel gilt: Klettern die Temperaturen dauerhaft auf über 7 Grad hinauf, muss das Fahrzeug mit Sommerreifen ausgestattet werden, um diese negativen Auswirkungen zu umgehen.
Winterreifen, die den Bestimmungen des Gesetzgebers entsprechen, haben:
Achtung: Diese Profiltiefe der Reifen ist als gesetzliche Mindestanforderung zu verstehen – beim Reifenwechsel sollte sie also auf jeden Fall deutlich darüber liegen, damit sie nicht kurz nach dem Umstecken unterschritten wird. Gekennzeichnet sind Winterreifen wie auch Ganzjahresreifen mit den Buchstaben M und S (“M+S”, “M.S.” oder “M&S”) – oder mit einem Schneeflockensymbol. Dieses befindet sich auf der Seitenwand des Reifens, also jener Seite, die nach außen zeigt, in der Regel in unmittelbarer Nähe der Reifengröße und anderer Kennzeichnungen. Es gibt demnach an, dass ein Reifen für den Einsatz bei Schnee und Eis geeignet ist.
Die Winterreifenpflicht ist, wie der Name schon sagt, einfach Pflicht – und hat darum bei Missachtung auch versicherungsbezogene Folgen. Sollte mit Sommerreifen bei winterlichen Bedingungen ein Unfall passieren, übernimmt die Haftpflichtversicherung zwar den Schaden des Unfallopfers. Stellt sich aber heraus, dass die nicht ordnungsgemäße Bereifung des Fahrzeugs zu dem Unfall geführt hat, kann die Haftpflichtversicherung die erbrachte Leistung vom Lenker bis zu € 11.000 zurückfordern.
Und die Kaskoversicherung? Die kann eine Zahlung an den Lenker wegen “grober Fahrlässigkeit” komplett verweigern. Der Umstieg auf Winterreifen zahlt sich also in jedem Fall aus – für Ihre Sicherheit, aber auch für Ihre Geldbörse.
Häufig gestellte Fragen zur Winterreifenpflicht:
In Österreich dürfen Sommerreifen verwendet werden, wenn keine winterlichen Fahrbahnverhältnisse herrschen. Das bedeutet, dass Sie mit Sommerreifen fahren dürfen, solange keine Glätte, Schneematsch, Schneefahrbahn oder Eisbildung auf den Straßen vorliegt. Die Winterreifenpflicht ist also witterungsabhängig. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sommerreifen bei winterlichen Bedingungen, insbesondere bei niedrigen Temperaturen, weniger Grip bieten und die Fahrsicherheit beeinträchtigt sein kann.
Aus diesem Grund gilt von 1. November bis 15. April die situative Winterreifenpflicht. In diesem Zeitraum ist es verpflichtend, bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen Winterreifen auf dem Pkw oder Lkw zu montieren.
In Österreich gibt es von 1. November bis 15. April die situative Winterreifenpflicht. Das heißt: Die Pflicht besteht zwar nicht automatisch, jedoch zwingend, wenn winterliche Straßenverhältnisse vorherrschen. Dazu zählen Eis, Schnee, Reif- oder Schneeglätte. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Reifen, die über ein Schneeflockensymbol verfügen, sind für den Einsatz bei Schnee und Eis geeignet. Diese Kennzeichnung befindet sich auf der Seitenwand des Reifens, also jener Seite, die nach außen zeigt, in der Regel in unmittelbarer Nähe der Reifengröße und anderer Kennzeichnungen.
Die Winterreifenpflicht endet in Österreich mit dem 15. April, wobei diese witterungsabhängig ist. Der ÖAMTC empfiehlt auch nach dem 15. April die Winterreifen noch auf dem Auto zu lassen, da es im April durchaus noch vorkommen kann, dass Schnee oder Schneematsch die Fahrbahn rutschig machen. Ist kein Schnee mehr zu erwarten, sollte man auf die Sommerreifen wechseln, um bei höheren Temperaturen besten Grip und kurze Bremswege sicherzustellen.
Erfüllen die Reifen alle Anforderungen eines Winterreifens und sind diese mit der entsprechenden M+S Kennzeichnung oder einem Schneeflockensymbol versehen, sind auch sogenannte Allwetterreifen im Winter erlaubt.
Schneeketten sollten auf die Reifen aufgezogen werden, wenn die Straßen im Winter mit Schnee oder Eis bedeckt sind und die Fahrbahnverhältnisse rutschig sind. Besonders auf steilen oder bergigen Straßen sind Schneeketten oft unerlässlich, um genügend Traktion und Kontrolle über das Fahrzeug zu gewährleisten. In einigen Ländern und Regionen können behördliche Anordnungen oder Verkehrsschilder die Verwendung von Schneeketten vorschreiben. Beachten Sie daher immer die örtlichen Regelungen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Straßenverhältnisse gefährlich sind und Sie ohne Schneeketten nicht sicher fahren können, ist es ratsam, diese anzubringen.
Für Lkw bis 3,5 Tonnen gilt in Österreich, genauso wie für Pkw, von 1. November bis 15. April die situative Winterreifenpflicht. Es müssen demnach Winterreifen aufgezogen werden, wenn winterliche Bedingungen wie Schnee und Eis vorherrschen. Für Lkw über 3,5 Tonnen besteht in Österreich während dieser Zeitspanne eine generelle Winterreifenpflicht, unabhängig davon, ob Schnee liegt oder nicht. Alle Lkw müssen in diesem Zeitraum zudem Schneeketten mitführen.
Einfach mal für eine Versicherung rappen? #YNOT, dachten sich Thomas und Niklas - und wurden von heute auf morgen zu Lil G-Raaz und seinem geschniegelten Versicherungsberater. Ob das wirklich so einfach war? Hier verraten euch unsere beiden Hauptdarsteller, welche Herausforderungen beim Dreh auf sie warteten - und wer von ihnen auch im echten Leben ein bisschen wie sein neuer Alter Ego ist.