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Reisestornoversicherung
Die Versicherung auf Ihrer Seite.
Eine geplante Reise ist immer etwas, auf das man sich freut – doch manchmal kommen unvorhergesehene Ereignisse dazwischen, die den Antritt unmöglich machen. Mit der Reisestornoversicherung der GRAWE als Teil der Reiseversicherung GRAWE TRAVELSTAR sind Sie bestens abgesichert, falls Sie Ihre Reise stornieren müssen. Ob unerwartete Erkrankungen, unvorhergesehene Ereignisse im Familienkreis oder andere schwerwiegende versicherte Gründe – die GRAWE hilft Ihnen, hohe Stornokosten zu vermeiden.
Die Reisestornoversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Sie Ihre Reise nicht wie geplant antreten können. Zu den Leistungen gehören:
Wenige Tage vor Ihrem Urlaub erkranken Sie schwer oder verletzen sich bei einem Unfall. Die Versicherung übernimmt die Stornokosten für Flüge, Hotels und gebuchte Aktivitäten.
Ein naher Angehöriger verstirbt unerwartet, und die Reise wird unter diesen Umständen unmöglich. Die Reiserücktrittsversicherung springt ein und erstattet die nicht genutzten Reisekosten.
Sie haben eine geplante Reise gebucht, doch kurz vor der Abreise treten medizinische Probleme wie Schwangerschaftskomplikationen auf, die eine Reiseantritts unmöglich machen. Auch in solchen Fällen greift die Reisestorno- bzw. Reiserücktrittsversicherung.
Mit der Reisestornoversicherung der GRAWE genießen Sie Flexibilität und Schutz bei der Reiseplanung. Die Stornoversicherung gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie auf unvorhergesehene Ereignisse vorbereitet sind. Lassen Sie sich gerne beraten und kontaktieren Sie einen GRAWE Kundenberater in Ihrer Nähe, um das passende Versicherungspaket für Ihre Bedürfnisse zu finden. So können Sie entspannt planen und sich auf Ihren nächsten Urlaub freuen!
Die Reisestornoversicherung greift, wenn Sie Ihre Reise vor Antritt absagen müssen, etwa aufgrund einer unerwarteten Erkrankung, eines Unfalls oder anderer schwerwiegender Ereignisse. Die Reiseabbruchversicherung hingegen tritt ein, wenn Sie Ihre Reise bereits begonnen haben, aber vorzeitig abbrechen oder unterbrechen müssen, beispielsweise wegen eines Notfalls in der Familie oder einer Erkrankung während des Urlaubs.
Die Reiserücktrittsversicherung zahlt, wenn Sie Ihre Reise aus wichtigen und unvorhersehbaren Gründen nicht antreten können. Dazu zählt:
Voraussetzung ist, dass diese Ereignisse vor Reiseantritt eintreten und die Reise unmöglich machen.