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  • 06. Dezember 2022 ― Lesezeit: 5 Minuten

    Kaufvertrag für das Auto, Motorrad & Moped

    Beim Autokauf bzw. Autoverkauf bildet ein rechtlich gültiger Kaufvertrag die wichtigste Basis für einen sicheren Vertragsabschluss. Dieser muss alle relevanten Informationen für den Kauf bzw. Verkauf eines Gebrauchtwagens enthalten – sowohl für PKW als auch für Motorrad und Moped. Welche inhaltlichen Aspekte der Kfz-Kaufvertrag erfüllten sollte und welche Dokumente Sie bereithalten sollten, verrät Ihnen die GRAWE in diesem Blog.

    Was ist ein Kaufvertrag für das Auto?

    Sind sich Verkäufer und potenzieller Käufer des Autos nach einer erfolgreichen Probefahrt einig, geht es in erster Linie darum, rechtlich alles richtig zu machen. Hier kommt der Kfz-Kaufvertrag ins Spiel: Dieser formale Vertrag ist sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer wichtig. Er bildet die rechtliche Basis und beweist, dass ein Geschäft zustande gekommen ist. Der Kaufvertrag für das Auto, Motorrad oder Moped sollte demnach alle relevanten Informationen zur Person sowie alle Daten des Fahrzeuges enthalten. Gewisse Angaben sind gesetzlich geregelt, andere Vereinbarungen können optional im Vertrag festgehalten werden, um sich rechtlich abzusichern. Wichtig ist, dass Käufer und Verkäufer je ein unterschriebenes Exemplar des Kaufvertrages in identischer Ausführung erhalten müssen.

     

    Was sollte in einem Kfz-Kaufvertrag stehen?

    Beim Gebrauchtkauf von PKW, Motorrad oder Moped können neben einer Reihe rechtlich definierter Angaben auch individuelle Vereinbarungen im Kaufvertrag angeführt werden. Datum und Uhrzeit sowie alle Details der Übergabe sollten in Vertrag so genau wie möglich festgehalten werden. Bei Geschäftsabschluss zwischen Privatpersonen sollten folgende Informationen unbedingt im Kfz-Kaufvertrag angeführt werden:

    • Angaben zum Käufer und Verkäufer: Alle erforderlichen Informationen und Kontaktdaten zum Käufer und Verkäufer sollten im Kaufvertrag festgehalten werden. Am besten fertigen Sie zusätzlich eine Kopie von den Personalausweisen an und legen Sie dem Vertrag bei.
    • Angaben zum Fahrzeug: Informationen wie Fahrzeugmarke, Modell, Baujahr, Fahrzeug-Identifikationsnummer und Motornummer sollten unbedingt im Vertrag angeführt werden, um den Gebrauchtwagen eindeutig identifizieren zu können. Der Kfz-Kaufvertrag sollte zudem alle verkehrswesentlichen Eigenschaften des Autos, Motorrads bzw. Mopeds beinhalten. Dazu gehört beispielsweise die Anzahl der Vorbesitzer, die Laufleistung sowie Importangaben und Angaben zu Austauschmotor oder -tacho, aber auch der Tag der Erstzulassung. Wir empfehlen zudem, mitverkauftes Zubehör genau anzugeben.
    • Angaben zum Zustand des Wagens: Größere Reparaturen und Unfallschäden müssen zwingend im Kaufvertrag angegeben werden. Wichtig ist vor allem, wann der Schaden aufgetreten ist und wann dieser behoben wurde. Am besten fügen Sie dem Vertrag Reparaturrechnungen und Gutachten direkt bei. Handeln Sie hier keinesfalls fahrlässig oder verschweigen Sie bekannte Mängel. Der Käufer kann ansonsten im Nachgang vom Kaufvertrag zurücktreten oder diesen sogar gerichtlich anfechten.

    Von einem mündlichen Vertrag raten wir dringend ab! Nur ein schriftlicher und unterschriebener Kaufvertrag bietet rechtliche Sicherheit.

     

    Übergabe aller Dokumente und Fahrzeugschlüssel

    Die folgenden Dokumente und Unterlagen sollte der Verkäufer im Kaufvertrag festhalten und für die Übergabe bereithalten:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Abmeldebestätigung (falls das Fahrzeug abgemeldet wurde)
    • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
    • Allgemeine Betriebserlaubnis für sämtliche An- und Umbauteile
    • Alle Unterlagen zu Inspektionen, Service, Reparaturen, Werkstattrechnungen etc.
    • Alle Fahrzeugschlüssel

     

    Kaufabschluss: Vertragsunterzeichnung, Kaufpreis & Bezahlung

    Im Kaufvertrag wird auch der Kaufpreis für das Auto, das Motorrad bzw. das Moped festgelegt. Mit der Unterschrift bestätigt der Verkäufer den Erhalt der Summe und der Käufer den Erhalt des Autos samt Schlüssel und Dokumente. Die Unterzeichnung besiegelt den Kaufvertrag und das Auto geht in den Besitz des Käufers über.

     

    Versicherung für Ihren neuen Gebrauchtwagen finden

    Mit der GRAWE AUTOMOBIL Kfz-Versicherung sind Sie für Ihren neuen Gebrauchtwagen bestens beraten. Ob eine Teilkasko oder Vollkasko Versicherung sinnvoller ist, hängt vor allem von Alter des Wagens und der Fahrzeugmarke ab. Mit unserem individuell auf Ihre Ansprüche zugeschnittenen Versicherungspaket sind Fahrzeug, Lenker und Fahrzeuginsassen umfassend abgesichert – egal ob es sich um ein Auto, Motorrad oder Moped handelt.

    Nähere Informationen zum Auto anmelden, ummelden und abmelden finden Sie in unserem Blog zum Thema Kfz-Zulassung.

     

    Häufig gestellte Fragen zum Kaufvertrag für das Auto:

    Was schreibt man in einen Kaufvertrag für das Auto?

    Ein Kfz-Kaufvertrag sollte alle persönlichen Daten von Verkäufer und Käufer wie Anschrift, Name, Geburtsdatum, Personalausweisnummer sowie Kontaktdaten beinhalten. Zudem müssen alle Details des Kraftfahrzeuges angeführt werden. Dazu zählen beispielsweise die Fahrzeugmarke, das Modell, die Erstzulassung und die Fahrzeug-Identifikationsnummer. Auch der Zustand des Autos sollte im Vertrag genau beschrieben und der Kaufpreis festgelegt werden.

     

    Was passiert, wenn man ein Auto ohne Kaufvertrag verkauft?

    Von einem Autokauf bzw. Autoverkauf ohne schriftlichen Kaufvertrag ist unbedingt abzuraten. Ohne Vertrag fehlt die rechtliche Grundlage und es gibt keinen Eigentumsnachweis. Der Weiterverkauf ist somit illegal. Der Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung reichen entgegen dem Glauben vieler Privatpersonen nicht als Nachweise aus.

     

    Wann kann man von einem Kfz-Kaufvertrag zurücktreten?

    Bei einem Kfz-Kaufvertrag zwischen Privatpersonen gibt es kein allgemeines Rücktrittsrecht. Der Käufer kann nur aus bestimmten Gründen zurücktreten. Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn der Verkäufer bewusst erhebliche Mängel verschwiegen hat.

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