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12. Mai 2020 ― Lesezeit: 4 Minuten

Alles über die E-Bike-Versicherung

Schön sieht es aus. Wie es glänzt, wenn die Sonne darauffällt. Am liebsten würde man da gleich nach dem Lenker greifen und einfach losstarten. Aber eine Frage bleibt: Was, wenn dieses E-Bike, so schön und neu, jemand anderem genauso gut gefällt? Was, wenn es gestohlen wird? Tief durchatmen. Wir haben die Lösung: Hier erfahren Sie, was die richtige Versicherung für Ihr E-Bike ist – und was damit alles gedeckt ist.
E-Bike-Tour auf Berge

Was ist denn überhaupt ein E-Bike?

Ist doch klar: ein Fahrrad mit Elektroantrieb. Oder? Sie können es sich wohl schon denken: Ganz so klar ist das dann doch nicht. Was die meisten von uns “E-Bike” nennen, ist in Wirklichkeit als Pedelec eingetragen. Ein solches Elektrofahrrad entspricht auch nicht dem gängigen Vorteil, dass der Fahrende keine Arbeit leisten muss: Es fährt nämlich nicht von allein. Nur beim Tritt in die Pedale setzt der Motor unterstützend ein. Dementsprechend gilt ein Pedelec rechtlich gesehen als Fahrrad – sofern eine maximale Antriebsleistung von 600 Watt und eine Bauartgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden. Führerschein brauchen Sie dazu keinen und auch Helmpflicht gilt hier nicht. (Was natürlich nichts daran ändert, dass man mit Helm immer sicherer unterwegs ist.) 

Mit einem E-Bike wiederum kann man tatsächlich ganz ohne körperliche Anstrengung durch die Gegend düsen: Der Motor lässt sich einfach per Gasgriff zuschalten. Unabhängig davon, ob Sie eifrig in die Pedale treten oder nicht. Bei einer Bauartgeschwindigkeit von über 25 km/h gilt das E-Bike auch nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kraftrad bzw. Moped. Wenn Sie mit diesem Flitzer unterwegs sind, herrschen strengere Regeln als beim gewöhnlichen Elektrofahrrad – so müssen Sie zum Beispiel einen geeigneten Schutzhelm tragen.


Zu guter Letzt wäre da noch das S-Pedelec, das verkehrsrechtlich ebenfalls als Kraftrad gilt. Wie Pedelecs hat auch dieser elektronische Drahtesel eine Tretunterstützung, die allerdings bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h eingesetzt werden kann. Per Gashebel sind 20 km/h erlaubt. Von diesen S-Pedelecs gibt es in ganz Österreich aber nur eine Handvoll.

Muss ich mein E-Bike versichern lassen?

Wenn Sie ein E-Bike besitzen, dass eine Geschwindigkeit von über 25 km/h erreicht, lautet die Antwort ganz klar: ja! Da Ihr Bike rechtlich gesehen als Moped gilt, braucht es ein Kfz-Kennzeichen und eine Kfz-Haftpflichtversicherung.

Sie radeln auf einem gewöhnlichen Pedelec? Dann ist die Versicherung keine Pflicht – empfehlen würden wir sie aber trotzdem: Schließlich ist so ein Elektrofahrrad keine kleine Investition. Im Rahmen der GRAWE Haushaltsversicherung ist Ihr Bike am Versicherungsort zwar gedeckt, doch wenn Sie sich österreichweit absichern möchten, braucht es eine Erweiterung.

Sie sind in ganz Europa unterwegs? Dann ist die Fahrraddiebstahl-Versicherung die richtige Wahl für Sie: Sie schützt Ihr geliebtes Zweirad europaweit – und kann einfach online hier abgeschlossen werden.

 

E-Bike-Diebstahlversicherung, E-Bike-Akku und Co.: Was ist denn nun versichert?

Sie haben eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr E-Bike abgeschlossen: Abgedeckt sind Schäden an Personen und Gegenständen sowie reine Vermögensschäden, die durch die Verwendung des Bikes entstehen – bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Wenn Sie zum Beispiel etwas zu viel Schwung drauf haben und in ein Auto fahren, wird der Schaden am Auto bezahlt. Schäden an Ihrem eigenen E-Bike, die durch andere Verkehrsteilnehmer verursacht wurden, sind nicht gedeckt: Diese fallen unter die Haftpflichtversicherung des Verursachers.

Ihr Pedelec ist im Rahmen der Haushaltsversicherung mitversichert: Stiehlt jemand Ihr elektrisches Fahrrad aus der versicherten Wohnung (dazu gehört auch das versperrte Kellerabteil, sofern Sie es allein nutzen!), erhalten Sie bei Nachweis der polizeilichen Anzeigebestätigung und der Kaufrechnung eine volle Entschädigung. Außerhalb des Versicherungsortes schaut es ein bisschen anders aus: Hier bekommen Sie bei Diebstahl in Österreich den Zeitwert des Fahrrads abzüglich dem in der Polizze vereinbarten Selbstbehalt – sofern Ihr Rad abgesperrt war. Mitversichert ist das gesamte fest montierte Zubehör. Packtaschen, Trinkflaschen oder Körbe zählen da nicht dazu – sehr wohl aber der Akku Ihres Pedelecs.

Sie haben sich für eine europaweite Fahrraddiebstahl-Versicherung entschieden: Auch hier erhalten Sie bei Diebstahl Ihres (abgesperrten) Bikes eine Zeitwertentschädigung – die Deckung gilt aber in ganz Europa. Ihrer internationalen Fahrradtour steht also nichts mehr im Weg!

 

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