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  • Eigenheimversicherung

    Mehr Sicherheit für Ihr Zuhause

    „Glücklich sein – im neuen Eigenheim.“ – So lautet das Motto von Hausbesitzern und all jenen, die es noch werden wollen. Doch so schön sich das Wohnen im neuen Zuhause und Verweilen am eigenen Grundstück auch anfühlt – das Gebäude ist weder jetzt noch in der Zukunft vor Mängeln und Gefahren gefeit. Um sich bestmöglich für etwaige Komplikationen zu wappnen, bietet GRAWE eine umfassende Eigenheimversicherung.

     

    Dieser moderne Versicherungsschutz deckt Schäden am Gebäude und ist somit in erster Linie für Hausbesitzer relevant. Je nachdem, ob sich Ihr Eigenheim noch in der Bauphase befindet oder bereits fertig gestellt ist, hat die GRAWE unterschiedliche Versicherungslösungen in petto. 

     

    Wir beraten Sie gerne persönlich zu all Ihren Möglichkeiten und haben nachstehend zudem bereits wichtige Informationen für Sie zu diesem Thema zusammengefasst. 

     

    Rohre auf unverputzter Wand
    Eigenheim im Rohbau

    Die GRAWE bietet - bei gleichzeitigem Abschluss einer Eigenheimversicherung - folgende Versicherungslösungen für Bauherren als Schutz vor Schäden am Gebäude während der Bauzeit:

     

    Rohbauversicherung

    Die Rohbauversicherung deckt Schäden am Bauwerk durch Feuer oder Sturm und beinhaltet weiters eine Grundbesitz-Haftpflichtversicherung. Bei gleichzeitigem Abschluss einer Eigenheimversicherung ist der Rohbau kostenfrei für zwei Jahre mitversichert. Ein lohnender Grundschutz für Ihr neues Gebäude. 

     

    Bauwesenversicherung

    Die Bauwesenversicherung deckt darüber hinaus Schäden am Bauwerk, die nicht durch Feuer oder Sturm entstanden sind. Beispiele sind böswillige Beschädigung, außergewöhnliche Witterungsniederschläge oder das Umfallen eines Kranes. Damit sind Sie auch für solche Szenarien bestens gerüstet. 

     

    Bauherrenhaftpflichtversicherung

    Der Bau Ihres Eigenheimes bringt eine Reihe von Verkehrssicherungspflichten mit sich bzw. können Sie Schadenersatz- und Ausgleichsansprüchen der Nachbarn ausgesetzt sein. Mit  der Bauherrenhaftpflichtversicherung der GRAWE sind Sie auch in diesem Bereich auf der sicheren Seite.

    Vater spielt mit Sohn Holzeisenbahn
    Eigenheim im fertigen Zustand

    Gratulation – der Bau ist abgeschlossen! Um auch weiterhin bestens versichert zu sein, hat die GRAWE einen Schutz für das fertige Gebäude konzipiert:  

    Schutz gegen unvorhergesehene Naturgefahren

    Unvorhersehbare Naturgefahren wie Feuer, Sturm oder Schneedruck können Ihr Zuhause gefährden und im schlimmsten Fall unbewohnbar machen. Das Bezahlen der Mängel aus eigener Tasche könnte dabei zum finanziellen Ruin führen. Die Eigenheimversicherung der GRAWE bezahlt Ihnen Schäden an Wohn- und Nebengebäuden, Anbauten und Außenanlagen. Zusätzlich sind diverse Nebenkosten wie Aufräum- und Entsorgungskosten mitversichert.

     

    Die GRAWE schützt Sie damit zuverlässig vor folgenden Gefahren:

    Feuer

    Brand, Blitzschlag, Explosion etc.

    Sturm

    Hagel, Schneedruck, etc.

    Leitungswasser

    Wasserrohrbrüche, Frostschäden, etc.

    Haftpflicht

    Haus- und Grundbesitz-Haftpflichtversicherung

    Diverse Nebenkosten wie Aufräum- und Entsorgungskosten sind zusätzlich mitversichert.
     

    Folgende Zusatzbausteine können Sie in Ihre GRAWE Eigenheimversicherung integrieren:

     

    Haustechnikversicherung

    Versichert ist dabei die gebäudegebundeneHaustechnik – dazu gehört: 

    • Zentralheizungsanlagen bis 40 kW Nennleistung (auch mit festen Brennstoffen), versichert sind: Kessel, Brenner, Pumpen, Regelanlagen
    • Heizgeräte und Öfen (ausgenommen jene, die mit festen Brennstoffen befeuert werden, z.B. Schwedenofen, Kaminofen und Kachelofen)
    • Wohnraumlüftungsanlagen
    • elektrische Fußboden - und Wandheizungen
    • Wärmepumpe inkl. Kollektorfläche und Tiefenbohrung
    • Fotovoltaikanlagen samt Speichermedien
    • Kombithermen
    • elektrische Wasserenthärtungsanlagen
    • Luftabsaugungen in Sanitärbereichen
    • zentrale Staubsauganlagen
    • Steuerungsanlagen für Solar- und Alarmanlage
    • Steuerungen und Motoren für elektrisch betriebene Tore, Jalousien, Markisen und Rollläden
    • Wandheizungsmatten
    • Klimaanlagen
    • Lift und Treppenliftanlagen
    • stationär betriebene Steuerungen für Smarthome (samt ausschließlich stationär verwendeten Tablets)
    • Verteilerschränke samt zur Haustechnik gehörenden Verkabelungen und Bussystemen
    • stationär betriebene Steuerungen für Saunen, Kachelöfen, WC-Anlagen
    • Videoüberwachungsanlagen
    • Alarmanlagen
    • (Gegen-)Sprech-, Video-, Tür- und Toröffnungsanlagen
    • Wallboxen
    • Elektronische Teile des Sonnensegels
    • Hauswasser-, Abwasser-, Fäkalien- und Sickerwasserpumpen einschließlich Steuerungsanlage 

     

    Schwimmbadtechnikversicherung

    Versichert ist die elektrotechnische und mechanische Ausstattung von privat genutzten Schwimmbädern, Schwimmteichen und Whirlpools indoor und outdoor wie beispielsweise: 

    • Schwimmbadversorgungsanlage (Filter-, Umwälz-, Gegenstrom- und Entfeuchtungsanlage einschließlich Rohrleitungen)
    • Schwimmbadluft- und Wasserwärmepumpen
    • Schwimmbadreinigungsautomaten
    • Gartendusche
    • elektrische Geräte des Whirlpools
    • Grabarbeiten bis € 1.500,-
    • Technische Anlagen von Abdeckungen (Abdeckungen selbst sind nicht versichert)
    • Indirekter Blitz am versicherten Grundstück ist zum Neuwert mitversichert

     

    Achtung: Becken sind nicht versichert!

    Heizungstechnikversicherung

    Versichert ist die gesamte Heizungsanlage bis 40 kW Nennleistung exkl. Heizkörper und deren Verrohrung.

     

    Hunde-Haftpflichtversicherung

    Jeder Hundebesitzer haftet für Schäden, die durch seinen Hund entstehen. Die diesbezüglichen finanziellen Risiken werden von vielen Hundehaltern jedoch oftmals unterschätzt. Eine Hunde-Haftpflichtversicherung, die in einigen Bundesländern bereits verpflichtend ist, schützt Hundebesitzer vor solchen Gefahren:

    • Versicherungssumme: € 1,5 bis € 5 Mio.
    • Geltungsbereich Europa
    • In der Variante GRAWE PRIVAT Topschutz Plus ist die Haftpflichtversicherung für einen Hund inkludiert (Versicherungssumme € 5 Mio.)

     

    Grobe Fahrlässigkeit

    Grobe Fahrlässigkeit ist in unseren Eigenheim- und Haushaltsversicherungsprodukten zu 100 % mitversichert.

    Beispiele:

    • Fettbrand durch kurzfristiges Verlassen der Küche
    • Gartenschlauch (steht unter Druck) wird durch die Wohnung gelegt und platzt beim Gießen des Gartens oder bleibt in der Wohnung und platzt
    • Waschmaschinenschlauch in Badewanne oder Waschbecken eingehängt und Wohnung wird verlassen
    • Wasser in Badewanne laufen lassen und Bad wird verlassen
    • Wasseraustritt nach Selbstmontage von Armaturen und Schadensfall in den folgenden Tagen
    • Waschmaschine wird vom Versicherungsnehmer selbst mangelhaft angeschlossen und es kommt zum Wasseraustritt in den nächsten Tagen

     

    Die GRAWE bietet auch Schutz für Ihr Zuhause in Form einer individuell zusammenstellbaren Haushaltversicherung. Wir beantworten gerne all Ihre Fragen zu diesem Thema, liefern hilfreiche Informationen und beraten Sie umfassend hierzu – finden Sie einen Berater gleich in Ihrer Nähe!

    Home Assistance

    GRAWE HELP COMPLETE

    Der Service-Dienst für alle GRAWE Kunden mit einer Eigenheim- bzw. Haushaltsversicherung Topschutz Plus bei Pannen im Haushalt ist rund um die Uhr für Sie da! Einfach. Schnell. Sicher.

    Mehr Infos zu GRAWE HELP COMPLETE

    GRAWE HELP COMPLETE Hotline (rund um die Uhr erreichbar) 0316 / 813900

    Bei folgenden Beispielen sind Sie mit der Eigenheimversicherung der GRAWE auf der sicheren Seite.

    Während eines schweren Unwetters schlägt ein Blitz in Ihr Haus ein. Ein Feuer bricht aus und zerstört das gesamte obere Stockwerk. Für das Reparieren der Schäden an Ihrem Gebäude kommt die GRAWE auf. 

    Der Keller wird durch einen Rohrbruch überflutet und beschädigt. Auch in diesem Fall springt die GRAWE ein und kümmert sich um die Schadensbehebung.

    Durch einen Erdrutsch sind Risse im Mauerwerk entstanden. Die Eigenheimversicherung der GRAWE deckt auch solche Schäden an Gebäuden auf Ihrem Grundstück. 

    Eigenheimversicherung

    FAQs

    Welche Versicherungen sind sinnvoll bei Eigenheim?

    Welche Versicherungen und Zusatzleistungen bei einem Eigenheim konkret sinnvoll sind, sollte immer individuell abgewogen werden und hängt unter anderem von der Größe oder dem Wert ab. Zu den wichtigsten und beliebtesten Versicherungen zählen: 

    • Haushaltsversicherung: Damit werden alle beweglichen Gegenstände in Ihrem Haus (Möbel, Elektrogeräte, wertvoller Schmuck etc.) geschützt, wobei der Versicherungsschutz bei Einbruchdiebstahl sowie einer Reihe von weiteren Gefahren greift. Dazu gehören etwa Feuer, Blitzschlag, Implosion oder Explosion, Sturm, Hagel oder Leitungswasserschäden. Für die Berechnung der Prämie werden die Wohnfläche sowie der zu versichernde Gesamtwert herangezogen.
    • Eigenheimversicherung: Die Eigenheimversicherung bezieht sich auf das Gebäude selbst sowie auf fest eingebaute Gegenstände. Sie deckt Schäden ab, die beispielsweise durch Feuer, Sturm, Blitzschlag, Implosion oder Explosion entstehen und kommt für die entsprechenden Reparaturen auf. Ebenso gedeckt sind Schäden an Wasserrohren.
    • Haftpflichtversicherung: Diese Versicherung hilft Ihnen bei Schäden gegenüber Dritten in Ihrem Eigenheim oder auf Ihrem Grundstück. Dabei kann es sich sowohl um Sach- als auch um Personenschäden handeln. Rutscht beispielsweise eine Passantin bei Glatteis vor Ihrem Haus aus, springt dieser Schutz ein. Auch wenn ein Blumentopf vom Balkon fällt und ein darunter parkendes Auto beschädigt, sind Sie mit einer Haftpflichtversicherung auf der sicheren Seite.
    • Rechtsschutzversicherung: Eine Rechtsschutzversicherung stellt für Immobilieneigentümer eine wertvolle und sinnvolle Absicherung dar. Sie schafft die Grundlage, rechtliche Interessen wirksam durchzusetzen und sich gegen Ansprüche Dritter zur Wehr zu setzen, etwa im Falle einer Besitzstörung durch unbefugtes Parken fremder Personen vor dem Haus. Ebenso profitieren Vermieter von einer Rechtsschutzversicherung, da Streitigkeiten rund um ein Mietverhältnis keine Seltenheit sind und diese ebenso mit erheblichen Kosten verbunden sein können. Der Versicherungsschutz umfasst insbesondere die Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Zahlungsrückständen, Kautionsrückzahlungen und nachbarrechtliche Streitigkeiten. Somit bietet die Rechtsschutzversicherung Eigentümern wie Vermietern finanzielle Sicherheit sowie die notwendige rechtliche Handlungsfreiheit, um ihre Interessen zu wahren
    • Bauwesenversicherung: Befindet sich Ihr Eigenheim noch in der Bauphase, kann darüber hinaus eine Bauwesenversicherung sinnvoll sein. Diese schützt vor Schäden, die entstehen können, während das Haus gerade erst gebaut wird. Dazu zählen Vandalismus, außergewöhnliche Witterungsniederschläge, Deckeneinsturz durch Nachgeben der Schalungskonstruktion oder Umfallen eines Krans. Inkludiert sind bei diesem Schutz alle Bauleistungen und Materialien und die Versicherung greift für die gesamte Bauzeit. Die Höhe richtet sich dabei nach den Baukosten.

    Viele weitere Versicherungen können je nach individuellem Bedarf ebenso nützlich sein. Beispiele sind: Versicherung von Photovoltaik-Anlagen, Glasbruchversicherung, Haustechnikversicherung oder Poolversicherung. 

    Ist eine Eigenheimversicherung Pflicht in Österreich?

    Grundsätzlich gibt es in Österreich keine Pflicht, Eigenheime oder Wohngebäude in irgendeiner Form zu versichern. Eine Eigenheimversicherung ist jedoch dringend zu empfehlen. Größere Mängel, die entweder bereits in der Bauphase oder später am fertigen Gebäude durch Unwetter, Feuer oder böswillige Beschädigung entstehen, können sonst rasch teuer werden und dazu führen, dass Hausbesitzer in eine finanzielle Notlage schlittern

    Auch eine Haftpflichtversicherung für das Eigenheim ist in jedem Fall ratsam. Sie schützt vor hohen Beträgen, die anfallen können, wenn Sie mit Schadensersatzansprüchen Dritter konfrontiert werden. Mit einer Haushaltsversicherung schützen Sie zudem alle beweglichen Gegenstände in Ihrem Haus (Möbel, Elektrogeräte, wertvoller Schmuck etc.) vor Einbrüchen, Feuer, Blitzschlag, Implosion oder Explosion, Sturm, Hagel oder Leitungswasserschäden. Aufgrund der zunehmenden Naturkatastrophen ist es je nach Wohngebiet darüber hinaus sinnvoll, sich auch dafür zu wappnen. Weitere beliebte Versicherungen sind: Bauwesenversicherung, Versicherung von Photovoltaik-Anlagen, Glasbruchversicherung, Haustechnikversicherung oder Poolversicherung. 

    Gegen welche Gefahren bietet die Eigenheimversicherung Versicherungsschutz?

    Die Eigenheimversicherung deckt Feuer-, Sturm- und Leitungswasserschäden sowie Haftpflicht für Haus- und Grundbesitz. Einbruchdiebstahl ist mit der Eigenheimversicherung nicht versichert.

    Was deckt die Eigenheimversicherung nicht ab?

    Eine Eigenheimversicherung deckt eine Reihe an möglichen Schäden ab und schützt vor allem vor den finanziellen Folgen von Mängeln, die aufgrund von Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser entstehen. Je nach Versicherungslösung sind allerdings andere Bereiche oft nicht oder nur begrenzt abgedeckt. In manchen Fällen können diese Zusatzbausteine allerdings auf Wunsch integriert werden. Nicht inkludiert sind beispielsweise: Einbruchdiebstahl (wird über die Haushaltsversicherung gedeckt), Schäden an beweglichen Gegenständen, Schäden durch Krieg, Kernenergie oder Terror, Schäden durch fehlende Wartung oder Schäden durch Konstruktionsfehler.

    Wer auf Nummer sicher gehen will, informiert sich daher vorab umfassend über die jeweilige Eigenheimversicherung und lässt bei Bedarf zusätzliche Leistungen integrieren. 

     

    Wer ist in der Eigenheimversicherung mitversichert?

    Bei der Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung sind folgende Personen versichert:

    • Versicherungsnehmer
    • Hauseigentümer, -besitzer
    • Hausverwalter, Hausbesorger
    • Personen, die im Auftrag des Versicherungsnehmers für ihn handeln (nicht beruflich oder gewerblich)

    Wird der Zeitwert oder Neuwert der versicherten Sachen ersetzt?

    Im Rahmen der Eigenheimversicherung wird der Neuwert (= Wiedererrichtungskosten) des versicherten Wohnhauses ersetzt. Aber: Es gilt der Zeitwert, wenn der Sachwert zum Schadenszeitpunkt weniger als 40 % des Neuwertes beträgt.

    Ist eine Eigenheimversicherung das gleiche wie eine Gebäudeversicherung?

    Die beiden Begriffe „Eigenheimversicherung“ und „Gebäudeversicherung“ werden in Österreich oft als Synonyme verwendet, vor allem wenn es sich um Einfamilienhäuser handelt. Sie sind bei genauerer Betrachtung allerdings nicht deckungsgleich:

    • Eigenheimversicherung: Diese schützt das Gebäude und Grundstück und ist damit in erster Linie für Hausbesitzer relevant. Verschiedene Versicherungslösungen decken dabei sowohl Schäden am Eigenheim ab, die in der Bauphase passieren, als auch solche, die später auftreten.
    • Gebäudeversicherung: Diese Versicherung fokussiert sich ausschließlich auf das Gebäude und dessen fest verbundene Bestandteile und kommt vor allem bei Mehrparteienhäusern oder öffentlichen wie gewerblichen Gebäuden zum Zug. So ist eine Gebäudeversicherung bei Wohnhäusern in der Regel für die Eigentümergemeinschaft relevant, während die Bewohner selbst unabhängig davon eine Haushaltsversicherung abschließen, um den Inhalt ihrer Wohnung abzusichern. Schäden am Gebäude, die beispielsweise durch Feuer, Sturm, Leitungswasser oder Elementarschäden entstehen, werden von einer solchen Gebäudeversicherung gedeckt. 

    Was ist der Unterschied zwischen einer Haushaltsversicherung und einer Eigenheimversicherung?

    Eine Eigenheimversicherung versichert das Gebäude und alle fix damit verbundenen Komponenten, wobei sie sich sowohl auf einen Rohbau als auch auf ein fertiges Zuhause beziehen kann. Im Gegensatz dazu deckt eine Haushaltsversicherung Schäden ab, die mit dem Wohnungsinhalt, also allen beweglichen Gegenständen wie etwa Möbeln, Elektrogeräten, Schmuck oder anderen Wertsachen, zu tun haben

    Kann ich einen Pool in der Eigenheimversicherung mitversichern?

    Ja, viele Eigenheimversicherungen bieten die Möglichkeit, ein privat genutztes Schwimmbad in den Versicherungsschutz zu inkludieren – so auch die GRAWE. 

    Was pas¬siert mit meiner Eigenheimver¬si¬che¬rung, wenn ich das Haus ver¬kaufe?

    Wird ein Haus verkauft, geht die jeweilige Eigenheim- oder Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über. Diesem steht in diesem Fall auch ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht ab dem Zeitpunkt der Eintragung ins Grundbuch oder ab Kenntnis des Versicherungsvertrages zu, um die jeweilige Versicherung bei Bedarf zu kündigen oder zu einem anderen Anbieter zu wechseln.