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  • Produktinformationen

    Bauwesenversicherung

    Bei der Bauwesenversicherung handelt es sich um eine kombinierte, gebündelte Sachversicherung gegen unvorhergesehene Bauunfälle während der Bauphase an der versicherten Bauleistung und an der zugehörigen Baustelleneinrichtung (völlige oder teilweise Zerstörung). Sie kann vom Bauherren oder auch vom Bauunternehmer bei gleichzeitigem Abschluss einer Eigenheimversicherung abgeschlossen werden. Die Beantragung muss vor Baubeginn erfolgen, die Versicherung beginnt mit Baubeginn und endet mit Fertigstellung und Übernahme des versicherten Objekts - jedoch spätestens 36 Monate nach Baubeginn.

     

    Wozu dient die Bauwesenversicherung?

    Der Bauherr trägt das volle Risiko für den Bau, auch bei unabwendbaren Ereignissen. Die GRAWE Bauwesenversicherung schützt ihn vor unvorhersehbaren Schäden am Bauwerk während der Bauzeit.

     

    Welche Sachen sind versichert?

    Als versichert gelten die gesamte Bauleistung und Arbeiten der Bauunternehmer einschließlich aller notwendigen Materialien. Eigenleistungen bzw. Nachbarschaftshilfe sowie sämtliche Installationen (Heizung, Wasser, E-Installationen), die zum Gebäude gehören, sind ebenfalls mitversichert.

     

    Wann kann die Bauwesenversicherung abgeschlossen werden?

    Die GRAWE Bauwesenversicherung kann für Neubauten von Ein- und Zweifamilienwohnhäusern beantragt werden, wenn gleichzeitig eine Eigenheimversicherung abgeschlossen wird.

     

    Welche Gefahren sind versichert?

    Die Bauwesenversicherung ist eine Allgefahrenversicherung. Versichert sind unvorhergesehene Beschädigung, Zerstörung oder Verlust versicherter Sachen.

     

    Welche Beispiele für Schäden gibt es in der Praxis?

    • Schäden am Bauwerk durch außergewöhnliche Witterungsniederschläge oder austretendes Leitungswasser
    • Deckeneinsturz durch Nachgeben der Schalungskonstruktion
    • Verschüttung der Baugrube durch außergewöhnliche Witterungsniederschläge
    • Setzungsschäden durch Nachgeben des Untergrundes
    • Böswillige Beschädigung
    • Umfallen eines Kranes

    Nicht versichert sind zum Beispiel:

    • Mängel infolge Leistung, Ausführung, Planung, Erzeugung, etc.
    • Mängel infolge Verwendung ungeeigneter oder mangelhafter Konstruktionsteile und Materialien
    • Vermögensschäden
    • Fehler, die beim Abschluss vorhanden oder bekannt waren
    • Verstöße gegen berufliche, gesetzliche bzw. behördliche Vorschriften sowie anerkannte Regeln der Technik
    • Brand, Blitzschlag, Explosion, Kriegsereignisse oder ähnliches, Erdbeben, Überschwemmung

     

    Welche Sachen oder Kosten sind noch mitversichert?

    • Vorsorge bis 20% der Versicherungssumme
    • Bis zu 5% der Versicherungssumme gelten zusätzlich für Aufräumkosten, Mehrkosten für gefährlichen Abfall, Bewegungs- und Schutzkosten, Schadensuchkosten nach einem ersatzpflichtigen Sachschaden
    • Bis zu € 10.000,- auf Erstes Risiko gelten zusätzlich versichert für: Baugrund und Bodenmassen, Hilfsbauten und Spezialgründungen, Bauhilfsstoffe, Baracken, Rüstungen, Schalungen

     

    Wie wird die Versicherungssumme festgelegt?

    Die Ermittlung der Versicherungssumme erfolgt nach den Bestimmungen der Eigenheimversicherung.

     

    Wann beginnt und endet die Versicherung?

    Die Beantragung der Bauwesenversicherung muss vor Baubeginn erfolgen. Die Versicherung beginnt mit Baubeginn und endet mit Fertigstellung und Übernahme des versicherten Objektes - jedoch spätestens 36 Monate nach Baubeginn. Wird das Gebäude vor der endgültigen Fertigstellung bezogen bzw. zu Wohnzwecken genutzt, dann endet der Versicherungsschutz für die fertiggestellten Teile des Gebäudes. Für die zu diesem Zeitpunkt noch fertigzustellenden Teile und Leistungen bleibt der Versicherungsschutz bis zu deren Fertigstellung bestehen, jedoch längstens bis 12 Monate nach Bezug des versicherten Bauvorhabens.

     

    Wie hoch ist der Selbstbehalt?

    Der Selbstbehalt je Schadenfall beträgt € 1.000,-

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