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  • 11. Mai 2016 ― Lesezeit: 3 Minuten

    Versicherungslexikon: F wie Folgeschaden

    Ein Wohnungsbrand ist wohl eines DER Horrorszenarien überhaupt. Wenn die Feuerwehr den Flammen erst mal zu Leibe gerückt ist, ist das Schlimmste zwar überstanden, allerdings ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass durch unvermeidliche Folgen des Brandes auch die Wohnungen oder Häuser eurer Nachbarn etwas abbekommen haben. Es entstehen sogenannte Folgeschäden, verursacht zum Beispiel durch Löscharbeiten oder Rauchgase.
    Lachender junger Mann

    Solche mittelbaren Schäden (da sie durch eine versicherte Gefahr mittelbar an versicherten Sachen entstehen) sind als Folgeschaden genauso durch die Haushaltsversicherung gedeckt, wie der tatsächliche Schaden, der sie verursacht hat.

    Es gibt allerdings zwei Bedingungen für die Deckung. Erstens: Es muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Folge- und tatsächlichem Schaden bestehen. Die Schadensart des Ersteren muss aber nicht in eure Versicherung eingeschlossen sein! Zweitens: Der Folgeschaden muss die unvermeidliche Folge eines versicherten Ereignisses darstellen.

    Durch Folgeschäden kann es zu erheblichen Beschädigungen und daher auch zu großen Schadenssummen kommen. In diesen Fällen lässt die Versicherung von einem Sachverständigen die einzelnen Schäden prüfen, um sicherzugehen, wo es sich um die Folge eines anderen Schaden handelt.

    Wenn ihr mehr über einzelne Begriffe aus der Versicherungswelt erfahren wollt, könnt ihr euch unsere Beiträge zum Thema Erstes Risiko oder Deckung ansehen!

     

    04. Mai 2016 ― Lesezeit: 5 Minuten
    Christine Halwachs – Model und GRAWE Kundenberaterin

    Die 22-Jährige Burgenländerin Christine Halwachs lebt, wovon viele Mädchen und junge Frauen träumen: Die GRAWE-Kundenberaterin arbeitet nebenbei erfolgreich als Model.

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