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Wenn die Versicherungssumme Ihrer Haushaltsversicherungnur 50 % des Gesamtwertes Ihres Hausrats abdeckt, würden Sie im Schadensfall auch nur 50 % des Schadens ersetzt bekommen. Dies kann insbesondere bei größeren Schadensereignissen wie einem Brand schwerwiegend sein, da die unzureichende Versicherungssumme nicht ausreichen könnte, um den vollen Wiederaufbau oder Ersatz zu finanzieren. Dies zwingt Sie dazu, einen signifikanten Teil der durch den Schaden entstandenen Kosten selbst zu tragen.
Um eine Unterversicherung effektiv zu vermeiden und sicherzustellen, dass Sie im Schadensfall angemessen entschädigt werden, sollten Sie folgende Tipps berücksichtigen:
Wenn Versicherungssumme und tatsächlicher Wert der versicherten Sachen auseinanderklaffen, ist der Versicherer im Schadenfall nur anteilig leistungspflichtig. Nicht nur im Fall eines Totalschadens, sondern auch bei bloßem Teilschaden wird bei bestehender Unterversicherung die Entschädigungsleistung des Versicherers entsprechend dem Verhältnis der vereinbarten Versicherungssumme zum tatsächlichen Versicherungswert im Zeitpunkt des Schadenfalles gekürzt. Das bedeutet, dass Sie selbst bei kleineren Schäden, die den Betrag der Versicherungssumme nicht überschreiten, nur einen Teil des Schadens ersetzt bekommen — den Rest müssen Sie aus eigener Tasche zahlen.
Grund für diese Entschädigungskürzung ist der Umstand, dass durch die zu niedrig bemessene Versicherungssumme – die als Prämienbemessungsgrundlage dient – eine zu geringe Prämie vereinbart und entrichtet wird. Eine zu niedrig angesetzte Versicherungssumme kann im Schadenfall gravierende Auswirkungen haben. Hier kommt der Unterversicherungsverzicht ins Spiel, der eine unkomplizierte und abzugsfreie Erstattung im Schadenfall sichert.
Versicherer sind oftmals bereit, Unterversicherungsverzichte abzugeben. Diese sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, etwa die zutreffende Bekanntgabe von Wohnungsgröße und Ausstattungskategorie und Ermittlung der Versicherungssumme demnach unter Verwendung von Kalkulationsprogrammen des Versicherers.
Wichtig ist auch, Änderungen, wie beispielsweise eine Wohnraumerweiterung, zeitnah in den Vertrag aufzunehmen. Dadurch wird sichergestellt, dass der Schutz des Unterversicherungsverzichts greift und im Schadenfall eine volle Leistung erfolgt.
Bei Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichts in der Eigenheim- und Haushaltsversicherung wird im Versicherungsfall nicht überprüft, ob eine Unterversicherung vorliegt; stattdessen leistet die Versicherung im Schadenfall bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Die Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichts, die sich insbesondere in Eigenheim- und Haushaltsversicherungen findet, bietet wesentliche Vorteile und kann sich deutlich lohnen. Der Hauptvorteil liegt darin, dass im Schadenfall keine Kürzung der Leistung stattfindet, selbst wenn die vereinbarte Versicherungssumme den tatsächlichen Wert der versicherten Sachen unterschreitet. Das bedeutet, dass der Versicherer nicht prüft, ob eine Unterversicherung vorliegt, und bis zur Höhe der vertraglich festgelegten Versicherungssumme vollständig leistet. Dies vereinfacht die Schadensabwicklung erheblich und beschleunigt den Prozess der Schadensregulierung. Ein Unterversicherungsverzicht bietet den Versicherungsnehmern eine größere Sicherheit und finanzielle Stabilität im Falle eines Schadens.
Es kann jedem passieren: Man steht an der Zapfsäule, ist in Gedanken oder in Eile, und schon hat man den falschen Kraftstoff getankt. Die Folgen können gravierend sein. Was tun im Ernstfall und wer zahlt den Schaden?