Zum Inhalt
  • 21. November 2023 ― Lesezeit: 5 Minuten

    Hilfe unter Freunden – wer zahlt, wenn etwas kaputt geht?

    Freundschaftsdienste und Nachbarschaftshilfe sind für viele von uns selbstverständlich - sei es, einem Freund das Auto mal schnell zu leihen, beim Umzug zu helfen oder ein Haustier zu betreuen. Doch was, wenn etwas zu Bruch geht oder ein Unfall passiert – wer zahlt dann den Schaden?

    Gefälligkeitsschaden – was ist das?

    Wenn du freiwillig und ohne Bezahlung einem Freund, Nachbarn oder sogar einer fremden Person hilfst und dabei unbeabsichtigt etwas beschädigt oder jemand verletzt wird, spricht man von einem Gefälligkeitsschaden. Typische Gefälligkeitsschädensind zum Beispiel:

    • Umzug: Du hilfst einem Freund beim Umzug in sein neues Zuhause und beschädigst dabei ein Möbelstück, ein elektronisches Gerät oder das Parkett in der neuen Wohnung.
    • Freundschaftsdienst: Du hilfst einem Freund bei der Gartenarbeit und beschädigst unabsichtlich eine teure Gartenfigur.
    • Nachbarschaftshilfe: Während dein Nachbar im Urlaub ist, kümmerst du dich um seine Wohnung. Beim Blumengießen kippt ein Blumentopf vom Regal und beschädigt den darunter stehenden Glastisch.
    • Unterstützung fremder Personen: Auf dem Parkplatz eines Möbelhauses bittet dich ein älterer Herr, ihm beim Einladen eines sperrigen Möbelstücks zu helfen. Dabei verursachst du versehentlich einige Kratzer im Autolack.

    In der Regel sind solche Schäden durch eine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Solltest du eine GRAWE Haushaltsversicherung haben, ist darin bereits eine private Haftpflichtversicherung enthalten.

     

    Unterwegs mit einem fremden Auto – wer haftet bei einem Unfall?

    Es gibt viele Gründe, warum man sein eigenes Auto verleiht oder selbst mit einem fremden Auto unterwegs ist. Auf einer solchen Fahrt kann jedoch schnell ein Unfall passieren. Dann stellt sich die Frage: Wer haftet, wenn es kracht?

    Szenario 1: Du leihst einem Freund dein Auto

    Wenn du einem Freund aus Gefälligkeit dein Auto leihst und dieser einen Unfall verursacht, übernimmt deine Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten des Unfallgegners. Damit ist die Sache aber nicht vom Tisch, denn es kommen zusätzlich einige Kosten auf dich zu: 

    • Versicherungsbeitrag: Ein Unfall wirkt sich in der Regel negativ auf deine Bonus-Malus-Einstufung aus, was höhere Versicherungsbeiträge zur Folge hat. 
    • Kasko-Selbstbeteiligung: Zusätzlich könntest du mit Schäden an deinem Auto und einer möglichen Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung konfrontiert sein. Falls du keine Kaskoversicherung hast, musst du die Schäden aus eigener Tasche bezahlen. Du kannst jedoch von deinem Freund Schadenersatz einfordern. 
    • Verkehrsstrafen: Wenn nach einiger Zeit Strafen eintrudeln, musst du als Autobesitzer nachweisen, dass du nicht am Steuer warst. Bei Radarstrafen ist das anhand von Blitzerfotos leicht zu bewerkstelligen. Parkstrafen hingegen musst du selbst begleichen, sofern dein Freund sich nicht bereit erklärt, die Kosten zu übernehmen. 

    Tipp: Um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden und die Freundschaft nicht zu belasten, solltest du einen Leihvertrag erstellen (z.B. bei Autofahrerclubs erhältlich). In diesem Vertrag wird festgelegt, wer für Strafzettel, höhere Versicherungsprämien, etc. aufkommen muss. Es ist auch sinnvoll, eventuelle Vorschäden wie Dellen oder Schrammen festzuhalten. 

    Szenario 2: Du fährst mit dem Auto deines Freundes

    Wenn zum Beispiel dein Freund Alkohol getrunken hat und dich bittet, sein Auto zu fahren, gilt das als Gefälligkeit. Verursachst du nun einen Unfall, wird die Kfz-Haftpflichtversicherung deines Freundes die Kosten für den Geschädigten übernehmen, ähnlich wie im ersten Szenario. 

    Für den entstandenen Schaden am Auto deines Freundes haftest du hingegen nicht. Hier greift die Vollkaskoversicherung deines Freundes - es sei denn, du hast grob fahrlässig gehandelt (z.B. Überfahren einer roten Ampel). 

     

    Kinderbetreuung: Von Spielspaß zu Schadensersatz  

    Kinderbetreuung aus Gefälligkeit ist ein edler Akt der Hilfe, den viele von uns für Freunde oder Nachbarn übernehmen. Allerdings ist es wichtig, sich der damit einhergehenden Risiken bewusst zu sein. 

    Selbst wenn du das Kind als reine Gefälligkeit und ohne Bezahlung betreust, übernimmst du die Aufsichtspflicht, die normalerweise den Eltern obliegt. Das bedeutet, dass du als Betreuungsperson zur Verantwortung gezogen werden kannst, falls das Kind während deiner Aufsicht Schaden erleidet oder Schäden bei anderen verursacht. 

    Ein Unfall kann schnell passieren, und die Auswirkungen können weitreichend sein:

    • Verunfallt beispielsweise ein Kind, weil du kurz deine Social Media Posts gecheckt hast und deine Aufsichtspflicht fahrlässig vernachlässigt hast, musst du für die Unfallfolgen aufkommen. 
    • Gleiches gilt, wenn das Kind einen Schaden bei einem anderen anrichtet, weil du nicht aufgepasst hast. In solchen Fällen können Geschädigte von dir Schadenersatz verlangen. 

    Es ist daher äußerst ratsam, über eine private Haftpflichtversicherung zu verfügen, wenn du Kinder aus Gefälligkeit betreust. Kläre mit deiner Versicherung auch ab, ob sie für Schäden aufkommt, die dem betreuten Kind widerfahren.

     

    Wenn Tiere wild toben: Wer zahlt beim Haustiersitting?

    Wenn du gelegentlich auf das Haustier eines Freundes oder Nachbarn aufpasst, gibt es einige Dinge, über die du nachdenken solltest. Immerhin können unerwartete Situationen auftreten – sei es, dass das Tier Schäden verursacht oder sich unter deiner Aufsicht verletzt. 

    Einige Fallbeispiele für mögliche Schadensszenarien:

    • Ein Radfahrer stürzt aufgrund des Verhaltens des Hundes – wer übernimmt die Behandlungskosten des Radfahrers?
    • Das Tier verletzt sich beim Spielen oder Toben mit anderen Tieren und benötigt tierärztliche Versorgung. Wer trägt die Tierarztkosten?
    • Der junge Hund deiner Nachbarin frisst einen Schuh und muss sich einer Operation unterziehen – wer zahlt? 

    Klärung der Haustierversicherung

    Sprich mit dem Haustierbesitzer, um sicherzustellen, dass das Tier ausreichend versichert ist. Kleintiere wie Katzen und Hamster sind normalerweise durch die Haushalts- oder Privathaftpflichtversicherung des Besitzers abgedeckt. Wenn es sich jedoch um einen Hund handelt, sollte der Besitzer eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung haben, die auch das gelegentliche Hüten durch Fremde einschließt. Damit bist auch du als Hundesitter optimal geschützt. 

    Haftung bei grober Fahrlässigkeit

    Als Tierhüter haftest du - neben dem Halter - nur dann, wenn du grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hast. Einige Beispiele:

    • Du schließt die Türen nicht ordnungsgemäß, das Tier entkommt und verursacht einen Autounfall.
    • Du lässt die Katze übermäßig lange alleine, ohne Zugang zu Wasser oder Futter. Die Katze muss zum Tierarzt.
    • Du lässt den Hund ohne Aufsicht mit anderen Hunden auf der Hundewiese, wodurch es zu einer Verletzung kommt.

    In solchen Fällen deckt oft die Privathaftpflichtversicherung den Schaden. Daher ist es auch hier wichtig, dass du über eine Privathaftpflicht verfügst, bevor du die Verantwortung für das Haustier eines Freundes übernimmst.

     

    Wer zahlt, wenn DU bei einer Gefälligkeit zu Schaden kommst?

    Es kann natürlich auch passieren, dass du geschädigt wirst, wenn du anderen hilfst. Du ziehst dir zum Beispiel eine schwere Rückenverletzung beim Umzug deines Freundes zu und benötigst eine langandauernde Nachbehandlung. Da der Unfall in deiner Freizeit passiert, bist du genauso gestellt, als ob du den Unfall in deiner eigenen Wohnung gehabt hättest - deinen Freund kannst du nicht für die Behandlungskosten haftbar machen!

    Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt zwar bei Freizeitunfällen die Erstversorgung, für die Deckung von Folgeschäden musst du aber selbst bzw. deine private Unfallversicherung aufkommen. 

     

    Fazit: Hilfsbereitschaft schützt nicht vor Schaden 

    Freundschaft und Rechtsfragen können komplex sein, daher ist es hilfreich, im Vorfeld eine offene Kommunikation zu führen und gegebenenfalls eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Eine eigene Haftpflicht- und Unfallversicherung lohnt sich auf jeden Fall, bevor man sich als Helfer im Freundeskreis betätigt. Das Risiko ist real, und es ist klug, vorbereitet zu sein. 

     

     

    03. November 2023 ― Lesezeit: 4 Minuten
    Grobe Fahrlässigkeit

    Grobe Fahrlässigkeit in der Versicherung – ein Begriff, der vielen von uns geläufig ist, aber oft nicht vollständig verstanden wird. In diesem Beitrag werden wir uns ausführlich mit dem Konzept der groben Fahrlässigkeit befassen. Was genau bedeutet grobe Fahrlässigkeit? Wie kann sie sich auf Ihre Versicherungsansprüche auswirken? Und vor allem, wie können Sie sich davor schützen? Die GRAWE beleuchtet diese Fragen näher und gibt einen tieferen Einblick in dieses wichtige Thema. Denn Verständnis ist der erste Schritt, um sich vor unangenehmen Überraschungen in Versicherungsangelegenheiten zu schützen.

    Mehr