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  • 10. März 2021 ― Lesezeit: 7 Minuten

    Gut zu wissen: Arten von Kfz-Schäden und was die Kaskoversicherung zahlt

    Im Alltag kommt es immer wieder zu typischen Schäden an Fahrzeugen, die nicht durch die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Wir zeigen Ihnen die häufigsten Schadenereignisse und klären, wann die Kaskoversicherung die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs übernimmt.
    Hagelschaden am Auto

    1. Hagelschaden

    Ein Hagelschaden stellt im erweiterten Sinne einen Blechschaden dar, wobei in der Regel keine ernsthafte Beschädigung der Lackierung entsteht. Meist verursacht Hagel eine Vielzahl kleiner Eindellungen, die mithilfe der Drücktechnik wieder ausgebeult werden können. In manchen Fällen müssen auch Blechteile neu lackiert oder getauscht werden. Bei Glasbruch ersetzt die Werkstatt die Scheibe, kleinere Glasschäden lassen sich ohne kompletten Austausch reparieren. 

    Schäden durch Naturgewalten wie zum Beispiel Hagel sind von der Kaskoversicherung gedeckt. Die Versicherung übernimmt die Reparaturkosten bei Blechschaden, aber auch Glas- und Lackschaden. 

     

    2. Marderschaden

    Marderschäden fallen im Rahmen der Kaskoversicherung unter die Versicherungsleistungen bei Tierbiss-Schäden. Der Versicherungsschutz greift sowohl bei Schäden an Kabeln und Schläuchen, als auch bei Beschädigungen an Verkleidungen, Gummiteilen und Dämmmaterialien. Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserem Blogbeitrag "Marderschaden: Welche Versicherung zahlt?".

     

    3. Lackschaden

    Grundsätzlich liegt einLackschaden vor, wenn die Fahrzeuglackierung beschädigt ist. Lackschaden ist aber nicht gleich Lackschaden. In Hinblick auf die Schadensdeckung durch die Kaskoversicherung ist zu unterscheiden, ob der Schaden durch mechanische Einwirkung von außen oder durch chemische Ursachen entstanden ist.  

    Wird der Lackschaden durch ein plötzliches mit mechanischer Gewalt von außen einwirkendes Ereignis wie z.B. Steinschlaghervorgerufen, dann gilt dies als Unfallschaden, der durch die Kaskoversicherung gedeckt ist. Liegt die Ursache des Lackschadens hingegen in einem chemischen Vorgang, kann nicht von einem Unfallschaden gesprochen werden. Für Schäden durch z.B. Vogelkot, Teerspritzer oder Baumharze müssen Sie als Fahrzeughalter selbst aufkommen.

     

    4. Parkschaden

    Im allgemeinen Sprachgebrauch herrscht oft Verwirrung darüber, was genau ein Parkschaden ist und welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit die Kaskoversicherung den Schaden bezahlt. Grundsätzlich gilt: Ein Parkschaden im Sinne der Kaskoversicherung liegt vor, wenn Ihr geparktes oder haltendes Fahrzeug durch ein unbekanntes Fahrzeug beschädigt wird. Wenn der Verursacher des Schadens Fahrerflucht begeht, kann die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers für den Fahrzeugschaden nicht aufkommen. Diese Lücke schließt die Kaskoversicherung. Voraussetzung für eine Versicherungsleistung ist, dass Sie unverzüglich bei der Polizei „Anzeige gegen Unbekannt“ erstatten. 

    Die Kaskoversicherung deckt somit nur solche Parkschäden an Ihrem Fahrzeug, die durch ein unbekanntes Fahrzeug verursacht wurden. Meldet der Verursacher den Schaden, übernimmt dessen Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden. Verursachen Sie selbst bei einem anderen Fahrzeug einen Parkschaden, bezahlt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die Reparaturkosten. Für selbstverursachte Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug müssen Sie jedoch selbst aufkommen.

    Weitere Infos zum Thema Parkschaden finden Sie in unserem Blogbeitrag "Richtig handeln bei einem Parkschaden - Wissenswertes, Folgen und Fristen".

     

    5. Frostschaden

    Bei drohendem Frost muss die Konzentration des Frostschutzmittels im Kühlwasser und in der Scheibenwischanlage entsprechend hoch sein, um das Einfrieren der Betriebsflüssigkeiten zu verhindern. Ist die Konzentration zu gering, besteht die Gefahr eines Frostschadens durch Einfrieren und Aufplatzen des Wasserbehälters der Scheibenwischanlage. Fehlt der geeignete Frostschutz im Kühlsystem des Autos, kann dies im schlimmsten Fall zum Motorschaden führen. 

    Die Kaskoversicherung übernimmt KEINE Schäden, die durch mangelhafte Wartung entstehen. Vergessen Sie, Ihr Auto mit ausreichend Frostschutz zu versorgen, zahlt die Kaskoversicherung nicht, da Sie den Frostschaden selbst verursacht haben. 

     

    Fazit: Kaskoversicherung für Kfz-Schaden 

    Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt nur für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden an Dritten auf. Möchten Sie auch Schäden am eigenen Fahrzeug absichern, benötigen Sie zusätzlich eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. In welchem Umfang Sie diese abschließen sollten, ist abhängig davon, welche Risiken für Sie relevant sind. Ob eine Teilkaskoversicherung ausreicht oder eine Vollkaskoversicherung die bessere Option ist, klären wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch.

     

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