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Wenn du freiwillig und ohne Bezahlung einem Freund, Nachbarn oder sogar einer fremden Person hilfst und dabei unbeabsichtigt etwas beschädigt oder jemand verletzt wird, spricht man von einem Gefälligkeitsschaden. Typische Gefälligkeitsschädensind zum Beispiel:
In der Regel sind solche Schäden durch eine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Solltest du eine GRAWE Haushaltsversicherung haben, ist darin bereits eine private Haftpflichtversicherung enthalten.
Es gibt viele Gründe, warum man sein eigenes Auto verleiht oder selbst mit einem fremden Auto unterwegs ist. Auf einer solchen Fahrt kann jedoch schnell ein Unfall passieren. Dann stellt sich die Frage: Wer haftet, wenn es kracht?
Wenn du einem Freund aus Gefälligkeit dein Auto leihst und dieser einen Unfall verursacht, übernimmt deine Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten des Unfallgegners. Damit ist die Sache aber nicht vom Tisch, denn es kommen zusätzlich einige Kosten auf dich zu:
Tipp: Um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden und die Freundschaft nicht zu belasten, solltest du einen Leihvertrag erstellen (z.B. bei Autofahrerclubs erhältlich). In diesem Vertrag wird festgelegt, wer für Strafzettel, höhere Versicherungsprämien, etc. aufkommen muss. Es ist auch sinnvoll, eventuelle Vorschäden wie Dellen oder Schrammen festzuhalten.
Wenn zum Beispiel dein Freund Alkohol getrunken hat und dich bittet, sein Auto zu fahren, gilt das als Gefälligkeit. Verursachst du nun einen Unfall, wird die Kfz-Haftpflichtversicherung deines Freundes die Kosten für den Geschädigten übernehmen, ähnlich wie im ersten Szenario.
Für den entstandenen Schaden am Auto deines Freundes haftest du hingegen nicht. Hier greift die Vollkaskoversicherung deines Freundes - es sei denn, du hast grob fahrlässig gehandelt (z.B. Überfahren einer roten Ampel).
Kinderbetreuung aus Gefälligkeit ist ein edler Akt der Hilfe, den viele von uns für Freunde oder Nachbarn übernehmen. Allerdings ist es wichtig, sich der damit einhergehenden Risiken bewusst zu sein.
Selbst wenn du das Kind als reine Gefälligkeit und ohne Bezahlung betreust, übernimmst du die Aufsichtspflicht, die normalerweise den Eltern obliegt. Das bedeutet, dass du als Betreuungsperson zur Verantwortung gezogen werden kannst, falls das Kind während deiner Aufsicht Schaden erleidet oder Schäden bei anderen verursacht.
Ein Unfall kann schnell passieren, und die Auswirkungen können weitreichend sein:
Es ist daher äußerst ratsam, über eine private Haftpflichtversicherung zu verfügen, wenn du Kinder aus Gefälligkeit betreust. Kläre mit deiner Versicherung auch ab, ob sie für Schäden aufkommt, die dem betreuten Kind widerfahren.
Wenn du gelegentlich auf das Haustier eines Freundes oder Nachbarn aufpasst, gibt es einige Dinge, über die du nachdenken solltest. Immerhin können unerwartete Situationen auftreten – sei es, dass das Tier Schäden verursacht oder sich unter deiner Aufsicht verletzt.
Einige Fallbeispiele für mögliche Schadensszenarien:
Sprich mit dem Haustierbesitzer, um sicherzustellen, dass das Tier ausreichend versichert ist. Kleintiere wie Katzen und Hamster sind normalerweise durch die Haushalts- oder Privathaftpflichtversicherung des Besitzers abgedeckt. Wenn es sich jedoch um einen Hund handelt, sollte der Besitzer eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung haben, die auch das gelegentliche Hüten durch Fremde einschließt. Damit bist auch du als Hundesitter optimal geschützt.
Als Tierhüter haftest du - neben dem Halter - nur dann, wenn du grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hast. Einige Beispiele:
In solchen Fällen deckt oft die Privathaftpflichtversicherung den Schaden. Daher ist es auch hier wichtig, dass du über eine Privathaftpflicht verfügst, bevor du die Verantwortung für das Haustier eines Freundes übernimmst.
Wer zahlt, wenn DU bei einer Gefälligkeit zu Schaden kommst?
Es kann natürlich auch passieren, dass du geschädigt wirst, wenn du anderen hilfst. Du ziehst dir zum Beispiel eine schwere Rückenverletzung beim Umzug deines Freundes zu und benötigst eine langandauernde Nachbehandlung. Da der Unfall in deiner Freizeit passiert, bist du genauso gestellt, als ob du den Unfall in deiner eigenen Wohnung gehabt hättest - deinen Freund kannst du nicht für die Behandlungskosten haftbar machen!
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt zwar bei Freizeitunfällen die Erstversorgung, für die Deckung von Folgeschäden musst du aber selbst bzw. deine private Unfallversicherung aufkommen.
Freundschaft und Rechtsfragen können komplex sein, daher ist es hilfreich, im Vorfeld eine offene Kommunikation zu führen und gegebenenfalls eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Eine eigene Haftpflicht- und Unfallversicherung lohnt sich auf jeden Fall, bevor man sich als Helfer im Freundeskreis betätigt. Das Risiko ist real, und es ist klug, vorbereitet zu sein.
Grobe Fahrlässigkeit in der Versicherung – ein Begriff, der vielen von uns geläufig ist, aber oft nicht vollständig verstanden wird. In diesem Beitrag werden wir uns ausführlich mit dem Konzept der groben Fahrlässigkeit befassen. Was genau bedeutet grobe Fahrlässigkeit? Wie kann sie sich auf Ihre Versicherungsansprüche auswirken? Und vor allem, wie können Sie sich davor schützen? Die GRAWE beleuchtet diese Fragen näher und gibt einen tieferen Einblick in dieses wichtige Thema. Denn Verständnis ist der erste Schritt, um sich vor unangenehmen Überraschungen in Versicherungsangelegenheiten zu schützen.