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Die Versicherung auf Ihrer Seite.
Bei der Bauwesenversicherung handelt es sich um eine kombinierte, gebündelte Sachversicherung gegen unvorhergesehene Bauunfälle während der Bauphase an der versicherten Bauleistung und an der zugehörigen Baustelleneinrichtung (völlige oder teilweise Zerstörung). Sie kann vom Bauherren oder auch vom Bauunternehmer bei gleichzeitigem Abschluss einer Eigenheimversicherung abgeschlossen werden. Die Beantragung muss vor Baubeginn erfolgen, die Versicherung beginnt mit Baubeginn und endet mit Fertigstellung und Übernahme des versicherten Objekts - jedoch spätestens 36 Monate nach Baubeginn.
Der Bauherr trägt das volle Risiko für den Bau, auch bei unabwendbaren Ereignissen. Die GRAWE Bauwesenversicherung schützt ihn vor unvorhersehbaren Schäden am Bauwerk während der Bauzeit.
Als versichert gelten die gesamte Bauleistung und Arbeiten der Bauunternehmer einschließlich aller notwendigen Materialien. Eigenleistungen bzw. Nachbarschaftshilfe sowie sämtliche Installationen (Heizung, Wasser, E-Installationen), die zum Gebäude gehören, sind ebenfalls mitversichert.
Die GRAWE Bauwesenversicherung kann für Neubauten von Ein- und Zweifamilienwohnhäusern beantragt werden, wenn gleichzeitig eine Eigenheimversicherung abgeschlossen wird.
Die Bauwesenversicherung ist eine Allgefahrenversicherung. Versichert sind unvorhergesehene Beschädigung, Zerstörung oder Verlust versicherter Sachen.
Nicht versichert sind zum Beispiel:
Die Ermittlung der Versicherungssumme erfolgt nach den Bestimmungen der Eigenheimversicherung.
Die Beantragung der Bauwesenversicherung muss vor Baubeginn erfolgen. Die Versicherung beginnt mit Baubeginn und endet mit Fertigstellung und Übernahme des versicherten Objektes - jedoch spätestens 36 Monate nach Baubeginn. Wird das Gebäude vor der endgültigen Fertigstellung bezogen bzw. zu Wohnzwecken genutzt, dann endet der Versicherungsschutz für die fertiggestellten Teile des Gebäudes. Für die zu diesem Zeitpunkt noch fertigzustellenden Teile und Leistungen bleibt der Versicherungsschutz bis zu deren Fertigstellung bestehen, jedoch längstens bis 12 Monate nach Bezug des versicherten Bauvorhabens.
Der Selbstbehalt je Schadenfall beträgt € 1.000,-