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  • Produktinformationen

    Einbruchdiebstahlversicherung

    Im Rahmen der Haushaltsversicherung deckt die Einbruchdiebstahlversicherung Sachschäden, wenn ein Täter in die versicherten Räumlichkeiten eindringt

    • durch Überwindung von Hindernissen 
    • durch einsperren lassen oder einschleichen
    • durch Öffnen von Schlössern mittels falscher (Dietrich, etc.) oder richtiger Schlüssel
    • durch Eindrücken oder Aufbrechen von Türen, Fenstern, etc.

     

    Außerdem sind Vandalismusschäden eingeschlossen. Einfacher Diebstahl ist ebenfalls versichert und liegt vor, wenn etwas gestohlen wird, ohne dass wirklich eingebrochen wurde. Beispielsweise durch das Offenlassen von Türen oder Fenstern oder wenn Personen, die ins Haus gelassen wurden, Dinge entwenden. 

     

    Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn in die Wohnung/das Haus mittels Gewalt oder durch Gewaltandrohung eingedrungen wird. In die Versicherung eingeschlossen sind dann neben dem Schaden durch die entwendeten Gegenstände auch die Schäden, die durch das Eindringen verursacht wurden.

     

    Höchstgrenzen in der Deckung gibt es bei besonderen Wertgegenständen wie beispielsweise Schmuck, Sparbücher, Wertpapiere oder Bargeld.

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