Versicherungsschutz für Auto, Oldtimer, Moped, Motorrad etc.
Schutz bei Arbeits- und Freizeitunfällen im In- und Ausland
Mehr Sicherheit für Ihr Zuhause
Rechtsschutz für den privaten Lebensbereich
Risikovorsorge, Sparen und Pensionsvorsorge
Absichern und Vorsorgen
Private Zusatz-Krankenversicherung als erstklassige Gesundheitsvorsorge
Weltweit sicher unterwegs, Einzel- oder Familienversicherung
Schutz vor den unkalkulierbaren Risiken des Alltags
Der Schutz für euch als Veranstalter
Deckung von Diebstahl und Raub
Schutz während Beförderung, Aufenthalten und Lagerung
Das umfassende Versicherungspaket für steirische Jäger
Optimaler Versicherungsschutz für Musikinstrumente
Unsere Partnerunternehmen im Finanzdienstleistungsbereich
GRAWE sidebyside - unsere Angebote für alle bis 25
Versicherungs-Gesamtpaket für Betriebs- und Mitarbeiterschutz
Schutz des Betriebsvermögens
Absicherung gegen Vermögensschäden etc.
Ihr Beruf. Gut geschützt.
Mehr Pension für Ihre Mitarbeiter
Für Betriebe bis 25 Beschäftigte
Schutz für Ihre Immobilien
Versicherungs-Gesamtpaket für landwirtschaftliche Betriebe
Rechtsschutz für landwirtschaftliche Betriebe
Zusatzangebot für steirische Landwirte
Vertragsdaten, Schadeninfos, Unwetter-SMS uvm.
Infos anfordern, Termin vereinbaren, Offert einholen
Internationale Versicherungskarte anfordern
FA-Bestätigungen für Ihre Versicherungsverträge
Namens- und/oder Adressdaten ändern
Helfen Sie uns noch besser zu werden!
Schadenwegweiser und Online-Formulare
Schadenmeldung & Besichtigungsanfrage, Partnerbetriebe
Unsere Zulassungsstellen und Checklisten
Wichtige Informationen
Ansprechpersonen in ganz Österreich
Kostenlos für alle GRAWE-Kunden
Finden Sie Kundenberater mit Fremdsprachenkenntnissen
Kostenlos Polizzen analysieren lassen
Produktfolder, Berichte, Logos, Fotos uvm.
Kundencenter, Zulassungsstellen und Kundenberater
Grazer Wechselseitige Versicherung AG in Österreich
Der Konzern umfasst Versicherungen, Banken und Immobilien
Freie Stellen, Initiativbewerbungen, Benefits uvm.
Von der Feuerversicherung zum internationalen Konzern
Entwicklung der Marke "GRAWE" von 1828 bis heute
Aktuelle News, Pressemitteilungen, Pressekontakt
Für die Länder Italien, Lettland und Litauen
Sponsoringansuchen, Gewinnspiele, Teilnahmebedingungen etc.
Der GRAWE und GRAWE sidebyside Blog
Die Versicherung auf Ihrer Seite.
Den Verlust des Reisegepäcks solltest du umgehend am Flughafen melden, um deine Schadenersatzansprüche später geltend machen zu können. Andernfalls geht die Fluggesellschaft davon aus, dass dein Gepäck ordnungsgemäß angekommen ist.
Meist ist die Verlustmeldung, das sogenannte PIR-Fomular (Property Irregularity Report), am Lost & Found Schalter des Gepäckdienstes auszufüllen. Manche Fluglinien haben auch eigene Gepäckermittlungen, an die du dich wenden kannst.
Für die Anzeige benötigst du das Ticket, deine Bordkarte und den Aufkleber mit der Gepäckregistriernummer. Bewahre die Kopie der Verlustmeldung gut auf, du benötigst sie später für die Einreichung von Schadenersatzansprüchen bei der Fluglinie und dem Reiseveranstalter (falls du eine Pauschalreise gebucht hast).
Im Anschluss ist so rasch als möglich die Anzeige bei der Fluglinie erforderlich, sofern du die Verlustmeldung nicht bereits direkt bei der Gepäckermittlung der Fluglinie ausgefüllt hast. Die Informationen zur Vorgangsweise findest du auf der Website der Fluglinie. In den meisten Fällen reicht es, ein Onlineformular auszufüllen.
Wenn du eine Pauschalreise gebucht hast, musst du auch den Reiseveranstalter umgehend informieren. Meldest du den Verlust nicht, kannst du später keine Minderung des Reisepreises geltend machen. Das gilt allerdings nur für die Hinreise, nicht jedoch für die Heimreise.
Wenn du ohne Gepäck am Urlaubsort ankommst, kannst du auf Kosten der Fluglinie „notwendige und angemessene“ Ersatzanschaffungen tätigen, z.B. Toilettenartikel, Unterwäsche oder Kleidung. Folgendes gilt:
Anmerkung: Bei vielen Fluglinien erhältst du bei Gepäckverlust ein „Notfallpaket“ mit Toilettenartikeln und teilweise auch Ersatzwäsche. Am besten fragst du gleich im Zuge der Verlustmeldung nach, ob ein solches Paket angeboten wird.
Die Fluglinie ist nur für aufgegebenes Gepäck verantwortlich. Bei Verlust des Handgepäcks muss hingegen der Fluggast das Verschulden der Fluglinie nachweisen. Die Haftungshöchstgrenze für verspätetes, beschädigtes oder verschwundenes Gepäck liegt bei rund 1.400 Euro pro Fluggast (nicht pro Gepäckstück).
Für die Geltendmachung von Ansprüchen gilt eine Frist von 21 Tagen nach Erhalt des Reisegepäcks. Für Ersatzanschaffungen zahlen Fluglinien in vielen Fällen nur einen Teilbetrag, da die gekauften Produkte oftmals weiterverwendet werden können (z.B. 50 % bei Kleidung). Falls du dein wiedergefundenes Reisegepäck selbst vom Flughafen abholen musst, kannst du für diese Fahrt ebenfalls Schadensersatz von der Fluglinie verlangen (Taxi, Benzin- und Parkkosten).
Wird das Gepäck nicht innerhalb von fünf Tagen gefunden, schicken die meisten Fluglinien zunächst einen Fragebogen (Aussehen des Koffers, Inventar). Erst wenn dein Gepäck 21 Tage nach dem Verschwinden nicht zurückgebracht wird, gilt es als verloren.
Die Fluglinie ersetzt dir dann die Ersatzanschaffungen und den Wert, den der Koffer und die verlorenen Sachen zum Zeitpunkt der Reise noch hatten. Um Schadenersatz zu erhalten, musst du eine detaillierte Liste des Reisegepäckinhalts sowie der Ersatzanschaffungen anfertigen und samt Kaufbelegen (soweit vorhanden) einreichen.
Wichtig: In den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist meist die Haftung für Bargeld, Schmuck, Notebook oder ähnliches bei Gepäckverlust ausgeschlossen. Wertgegenstände und persönliche Dokumente solltest du daher immer im Handgepäck mitnehmen. Das geht nicht so schnell verloren.
Falls dein Koffer beschädigt ankommt, musst du den entstandenen Schaden genau beschreiben und Fotos machen, um den Umfang des Schadens nachzuweisen. Bei Beschädigungen beträgt die Frist zur Geltendmachung des Schadenersatzes nur 7 Tage.
Sofern der Flug Teil einer Pauschalreise ist, steht dir bei Verspätung oder Verlust des Reisegepäcks eine Minderung des Reisepreises zu. Wenn z.B. der Gepäckverlust den Reiseablauf erheblich behindert oder wenn die Urlaubszeit für Noteinkäufe aufgewendet werden muss, können 20 bis 25 Prozent des Tagesreisepreises zurückgefordert werden.
Damit du im Fall des Falles gut vorbereitet bist, lohnt es sich, zu Hause eine Liste der eingepackten Gegenstände anzufertigen. Auch ein Selfie mit dem Koffer und ein Foto des Kofferinhaltes erleichtert im Falle eines Verlustes die Identifizierung des Koffers bzw. den Nachweis des Kofferinhaltes.
Wenn du aber auf Nummer sichergehen möchtest, schließt du am besten eine Reisegepäckversicherung für den Zeitraum der Reise ab!
Wir wünschen dir eine angenehme Reise und falls das Reisegepäck doch abhandenkommen sollte, bist du nun gut gewappnet!
Reisen mit dem Auto hat so seine Tücken und kann zu einer echten Nervenprobe werden. Damit Sie Ihren Urlaub mit dem Auto stressfrei genießen können, haben wir einige Tipps für die wichtigsten Vorbereitungen zusammengestellt.