Versicherungsschutz für Auto, Oldtimer, Moped, Motorrad etc.
Schutz bei Arbeits- und Freizeitunfällen im In- und Ausland
Mehr Sicherheit für Ihr Zuhause
Rechtsschutz für den privaten Lebensbereich
Risikovorsorge, Sparen und Pensionsvorsorge
Absichern und Vorsorgen
Private Zusatz-Krankenversicherung als erstklassige Gesundheitsvorsorge
Weltweit sicher unterwegs, Einzel- oder Familienversicherung
Schutz vor den unkalkulierbaren Risiken des Alltags
Der Schutz für euch als Veranstalter
Deckung von Diebstahl und Raub
Schutz während Beförderung, Aufenthalten und Lagerung
Das umfassende Versicherungspaket für steirische Jäger
Optimaler Versicherungsschutz für Musikinstrumente
Unsere Partnerunternehmen im Finanzdienstleistungsbereich
GRAWE sidebyside - unsere Angebote für alle bis 25
Versicherungs-Gesamtpaket für Betriebs- und Mitarbeiterschutz
Schutz des Betriebsvermögens
Absicherung gegen Vermögensschäden etc.
Ihr Beruf. Gut geschützt.
Mehr Pension für Ihre Mitarbeiter
Für Betriebe bis 25 Beschäftigte
Schutz für Ihre Immobilien
Versicherungs-Gesamtpaket für landwirtschaftliche Betriebe
Rechtsschutz für landwirtschaftliche Betriebe
Zusatzangebot für steirische Landwirte
Vertragsdaten, Schadeninfos, Unwetter-SMS uvm.
Infos anfordern, Termin vereinbaren, Offert einholen
Internationale Versicherungskarte anfordern
FA-Bestätigungen für Ihre Versicherungsverträge
Namens- und/oder Adressdaten ändern
Helfen Sie uns noch besser zu werden!
Schadenwegweiser und Online-Formulare
Schadenmeldung & Besichtigungsanfrage, Partnerbetriebe
Unsere Zulassungsstellen und Checklisten
Wichtige Informationen
Ansprechpersonen in ganz Österreich
Kostenlos für alle GRAWE-Kunden
Finden Sie Kundenberater mit Fremdsprachenkenntnissen
Kostenlos Polizzen analysieren lassen
Produktfolder, Berichte, Logos, Fotos uvm.
Kundencenter, Zulassungsstellen und Kundenberater
Grazer Wechselseitige Versicherung AG in Österreich
Der Konzern umfasst Versicherungen, Banken und Immobilien
Freie Stellen, Initiativbewerbungen, Benefits uvm.
Von der Feuerversicherung zum internationalen Konzern
Entwicklung der Marke "GRAWE" von 1828 bis heute
Aktuelle News, Pressemitteilungen, Pressekontakt
Für die Länder Italien, Lettland und Litauen
Sponsoringansuchen, Gewinnspiele, Teilnahmebedingungen etc.
Der GRAWE und GRAWE sidebyside Blog
Die Versicherung auf Ihrer Seite.
Ob Zigarettenrauch, Grillgeruch oder der Gestank von Müll, unwillkommene Gerüche können die Lebensqualität trüben – und das müssen sie nachweislich auch, will man gegen sie gerichtlich vorgehen. Das Problem liegt in der Messbarkeit der Gerüche, außerdem muss eine Geruchsbelästigung bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um auch wirklich als solche zu gelten.
Im Burgenland ist das Hervorrufen belästigender Gerüche laut Landes-Polizeistrafgesetz verboten, in den üblichen Bundesländern muss erst erörtert werden, ob das Ausmaß des Geruchs für eine Zivilklage ausreicht.
Um das festzustellen, bedient man sich in der Regel der Olfaktometrie, also der Messung der Reaktion von geschulten Prüfpersonen auf Gerüche. Hierbei wird einer Gruppe von üblicherweise vier Personen eine Geruchsprobe, stufenweise verdünnt mit geruchsfreier Luft, zugeführt und so die Geruchsschwelle ermittelt. Die Geruchsschwelle bestimmt, ab welcher Intensität ein Stoff olfaktorisch wahrgenommen wird.
Wenn Zeugen die Geruchsbelästigung bestätigen, spart man sich unter Umständen die Messung.
Um zivilrechtlich dagegen vorgehen zu können, muss die Geruchsbelästigung ortsunüblich und unzumutbar sein. Eine einmalige Geruchsbelästigung ohne Folgen reicht nicht aus, ihre Intensität und Dauer sind ausschlaggebend.
In ländlichen Gegenden, in denen viel Landwirtschaft betrieben wird, gelten andere ortsübliche Maßstäbe als etwa im urbanen Raum. Düngt ein benachbarter Bauer seine Felder, kann man sich wohl kaum über den dabei entstehenden Geruch beschweren, da das Grundstück bestimmungsgemäß und demnach ortsüblich genutzt wird. Den stinkenden Komposthaufen ausgerechnet an der Grundstücksgrenze muss man sich allerdings nicht gefallen lassen.
Von Betrieben verursachte Emissionen sind oftmals von behördlicher Seite genehmigt, in solchen Fällen hat man nur schwer Chancen, gegen lästige Gerüche vorzugehen – es sei denn, die genehmigten Grenzwerte werden überschritten!
Grillt der Nachbar im Garten gilt das natürlich nicht als Geruchsbelästigung, grillt er allerdings am Balkon ständig mit Holzkohle und nebelt alle darüber liegenden Wohnungen mit Rauch ein, sieht die Sache schon ganz anders aus, da das die normale Benützung der Wohnung beeinträchtigen kann.
Nervt der Nachbar zwar nicht mit Grill-, dafür mit Zigarettenrauch, kann man ihm den Glimmstängel zwar nicht verbieten lassen, allerdings können rauchfreie Zeiten vereinbart werden, um ein friedliches und ungestörtes Miteinander zu ermöglichen.
Liegt eine durchgehende und erhebliche Geruchsbelästigung vor, hat man gute Chancen auf eine Minderung des Mietpreises, vor allem, wenn das eigene körperliche Wohlbefinden beeinträchtigt wird. Im Stiegenhaus Parfum zu versprühen oder Müll stehenzulassen, ist zum Beispiel nicht erlaubt, da das Treppenhaus Gemeinschaftseigentum ist. Befindet sich ein angemeldeter Betrieb, etwa ein Restaurant oder eine Bäckerei, im Haus, darf die Geruchsbelästigung höher ausfallen. Im Zweifelsfall wird ein Sachverständiger zurate gezogen.
Bei Haustieren kann übrigens nur bei Kot- oder Uringestank Mietminderung angesucht werden.
Nur weil man besonders geruchssensibel ist, besteht kein Grund, gegen Gerüche rechtlich vorzugehen – als Maßstab gilt immer der Durchschnitt!
Um im Ernstfall auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
Bereits drei Mal war Marco Fleisch Österreichs erfolgreichster GRAWE-Kundenberater. Heuer bekam der Vorarlberger aus dem Rheintal die Diamantnadel verliehen.