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Eine Pkw-Anmeldung kostet für Privatpersonen aktuell 211,80 Euro und muss bei einer Zulassungsstelle erfolgen, welche für den jeweiligen politischen Bezirk ermächtigt ist, in dem sich der Hauptwohnsitz bzw. Firmensitz des Anmelders befindet – zum Beispiel bei einer unserer vielen GRAWE-Zulassungsstellen. Um ein Fahrzeug anmelden zu können, benötigen Sie dabei:
Zwingend erforderlich ist darüber hinaus eine Versicherungsbestätigung der Kfz-Versicherung, bei der das Fahrzeug versichert wird.
Wird ein Auto verkauft, nicht mehr benötigt oder ist aufgrund eines Totalschadens nicht mehr nutzbar, erfolgt eine Abmeldung. Dieser Prozess ist kostenlos und kann bei jeder Zulassungsstelle in ganz Österreich durchgeführt werden. Folgende Unterlagen müssen Sie hierfür vorlegen:
Bei einer Abmeldung im Todesfall müssen Sie zudem eine Zustimmungserklärung des Nachlassverwalters bei sich haben oder eine Einantwortungsurkunde mitführen.
Nicht immer kann der Termin bei der Zulassungsstelle allerdings selbst wahrgenommen werden – dann gibt es die Möglichkeit, sich von einem Bevollmächtigten vertreten zu lassen und diesem eine schriftliche Vollmacht für die Kfz-An- oder -Abmeldung, -Ummeldung oder für das Beantragen von Wunsch- oder Wechselkennzeichen auszustellen. Vorlagen für eine solche Vollmacht können Sie sich im Internet downloaden. Folgende Angaben sind dabei im Dokument zwingend erforderlich:
Der Bevollmächtigte muss der Zulassungsstelle bei der Kfz-Ab- und -Anmeldung zusätzlich zur Vollmacht auch einen amtlichen Lichtbildausweis im Original vorlegen – für den Antragsteller genügt meist eine Kopie.
Berufliche Termine, private Verpflichtungen – und dazwischen bleibt oft keine Zeit, um Wichtiges wie die Registrierung eines Fahrzeuges bei einem Amt durchzuführen. Zum Glück können Sie andere dazu ermächtigen, indem Sie eine schriftliche Vollmacht für die Kfz-An- oder Abmeldung ausstellen – Vorlagen hierfür gibt es jede Menge. Achten Sie hierbei darauf, alle wichtigen Informationen zu inkludieren und geben Sie Ihrer Vertretung alle nötigen Unterlagen mit.
Ja, mit einer schriftlichen Vollmacht können Sie beispielsweise das Kfz eines Bekannten für diesen abmelden. Hierbei ist es fundamental, dass das Dokument alle essenziellen Informationen zu beiden involvierten Personen sowie zum Fahrzeug enthält und der Vertreter einen amtlichen Lichtbildausweis bei sich trägt. Für den Antragsteller genügt meist eine Kopie.
Eine gültige Vollmacht für die An- oder Abmeldung eines Kfz muss folgendes beinhalten: Zweck der Vollmacht (z. B.: „Vollmacht zur Kfz-Zulassung“), Name und Anschrift des Fahrzeughalters, Name und Anschrift der bevollmächtigen Person, Angaben zum Fahrzeug (Marke, Typ, Fahrgestellnummer, Baujahr, Kennzeichen), Datum, Unterschriften beider involvierten Personen.
Eine schriftliche Vollmacht ist – sofern nicht anders angegeben – zeitlich unbegrenzt. Sie gilt also auch über den Tod hinaus.
Gesund und gesund sind oftmals zwei Paar Schuhe. Auch wenn man körperlich topfit ist, kann die mentale Gesundheit ziemlich Fieber haben. Denn Stress, Burnout und Depressionen gehören längst zum Alltag vieler Menschen. Psychische Belastungen beeinflussen nicht nur unser Wohlbefinden, sondern auch unsere Leistungsfähigkeit, Beziehungen – und im Endeffekt auch die finanzielle Stabilität. Gut, dass es Möglichkeiten gibt, sich abzusichern.