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  • 05. Juni 2025 ― Lesezeit: 2 Minuten

    Vollmacht für Kfz-Ab- & -Anmeldung bei Zulassungsstellen

    Über 5,2 Millionen Pkw waren in Österreich im Jahr 2024 für den Straßenverkehr zugelassen – ein Rekord. Doch wer sich ein neues oder gebrauchtes Auto zulegt, muss zunächst den Prozess der Registrierung bei der Zulassungsbehörde am Wohnsitz durchlaufen, um es korrekt anzumelden und damit durch die Gegend brausen zu können. Wer den Wagen später wieder verkauft, sollte ihn umgekehrt wieder abmelden. Die GRAWE erläutert, welche Unterlagen es für die Zulassung und Abmeldung braucht. Zudem wird veranschaulicht, worauf Sie achten sollten, wenn Sie eine andere Person zur Kfz-An- oder -Abmeldung schicken und hierfür eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Auto anmelden: Erforderliche Unterlagen

    Eine Pkw-Anmeldung kostet für Privatpersonen aktuell 211,80 Euro und muss bei einer Zulassungsstelle erfolgen, welche für den jeweiligen politischen Bezirk ermächtigt ist, in dem sich der Hauptwohnsitz bzw. Firmensitz des Anmelders befindet – zum Beispiel bei einer unserer vielen GRAWE-Zulassungsstellen. Um ein Fahrzeug anmelden zu können, benötigen Sie dabei: 

    • Amtlicher Lichtbildausweis des Anmelders (z. B.: Reisepass oder Personalausweis)
    • Abfrage des Wohnsitzes im Zentralen Melderegister (wird von der Zulassungsstelle erledigt)
    • Fahrzeuggenehmigungsnachweis (z. B.: Typenschein, Auszug aus der Genehmigungsdatenbank, Einzelgenehmigung, COC-Papier bei importierten Fahrzeugen)
    • Kaufvertrag, Rechnung bzw. Unterlagen, die den Kauf dokumentieren
    • Gültiges positives § 57a KFG-Gutachten, sofern das Auto bereits der wiederkehrenden Überprüfung unterliegt
    • Eventuell weitere Dokumente bei Sonderfällen (z. B.: Firmenauto, Leasingfahrzeug, Zulassung auf Personen unter 18 Jahren, Eigenimport)
    • Bei Firmen: Gewerbeschein, Firmenbuchauszug oder Handelsregisterauszug
    • Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug 

    Zwingend erforderlich ist darüber hinaus eine Versicherungsbestätigung der Kfz-Versicherung, bei der das Fahrzeug versichert wird.

    Auto abmelden: Erforderliche Unterlagen 

    Wird ein Auto verkauft, nicht mehr benötigt oder ist aufgrund eines Totalschadens nicht mehr nutzbar, erfolgt eine Abmeldung. Dieser Prozess ist kostenlos und kann bei jeder Zulassungsstelle in ganz Österreich durchgeführt werden. Folgende Unterlagen müssen Sie hierfür vorlegen: 

    • Amtlicher Lichtbildausweis des Anmelders (z. B.: Reisepass oder Personalausweis)
    • Kennzeichentafeln
    • Zulassungsschein
    • Fahrzeuggenehmigungsnachweis (z. B.: Typenschein, Auszug aus der Genehmigungsdatenbank, Einzelgenehmigung)

    Bei einer Abmeldung im Todesfall müssen Sie zudem eine Zustimmungserklärung des Nachlassverwalters bei sich haben oder eine Einantwortungsurkunde mitführen. 

    Wenn Sie sich vertreten lassen: Schriftliche Vollmacht für Kfz-Ab- & -Anmeldung ausstellen 

    Nicht immer kann der Termin bei der Zulassungsstelle allerdings selbst wahrgenommen werden – dann gibt es die Möglichkeit, sich von einem Bevollmächtigten vertreten zu lassen und diesem eine schriftliche Vollmacht für die Kfz-An- oder -Abmeldung, -Ummeldung oder für das Beantragen von Wunsch- oder Wechselkennzeichen auszustellen. Vorlagen für eine solche Vollmacht können Sie sich im Internet downloaden. Folgende Angaben sind dabei im Dokument zwingend erforderlich: 

    • Zweck der Vollmacht: Titel, der veranschaulicht, worum es geht (z.  B.: „Vollmacht zur Kfz-Zulassung“)
    • Personenbezogene Informationen: Namen, Adressen und Geburtsdaten des Halters des Fahrzeugs sowie des Bevollmächtigten sind anzugeben.
    • Informationen zum Fahrzeug: Das Dokument muss Angaben zu Marke, Modell, Type, Fahrgestellnummer, Baujahr und Kennzeichen enthalten.
    • Datum und Unterschrift: Das Schreiben muss mit dem Datum versehen werden und sowohl der Fahrzeughalter als auch der Bevollmächtige haben das Dokument zu unterzeichnen.  

    Der Bevollmächtigte muss der Zulassungsstelle bei der Kfz-Ab- und -Anmeldung zusätzlich zur Vollmacht auch einen amtlichen Lichtbildausweis im Original vorlegen – für den Antragsteller genügt meist eine Kopie

    Fazit: Eine schriftliche Vollmacht hilft in hektischen Zeiten

    Berufliche Termine, private Verpflichtungen – und dazwischen bleibt oft keine Zeit, um Wichtiges wie die Registrierung eines Fahrzeuges bei einem Amt durchzuführen. Zum Glück können Sie andere dazu ermächtigen, indem Sie eine schriftliche Vollmacht für die Kfz-An- oder Abmeldung ausstellen – Vorlagen hierfür gibt es jede Menge. Achten Sie hierbei darauf, alle wichtigen Informationen zu inkludieren und geben Sie Ihrer Vertretung alle nötigen Unterlagen mit.  

     

    Häufig gestellte Fragen zur Vollmacht bei einer Kfz-An- bzw. -Abmeldung

    Kann ich ein fremdes Kfz in Österreich mit einer Vollmacht abmelden?

    Ja, mit einer schriftlichen Vollmacht können Sie beispielsweise das Kfz eines Bekannten für diesen abmelden. Hierbei ist es fundamental, dass das Dokument alle essenziellen Informationen zu beiden involvierten Personen sowie zum Fahrzeug enthält und der Vertreter einen amtlichen Lichtbildausweis bei sich trägt. Für den Antragsteller genügt meist eine Kopie

    Wie schreibe ich eine Vollmacht für ein Kfz?

    Eine gültige Vollmacht für die An- oder Abmeldung eines Kfz muss folgendes beinhalten: Zweck der Vollmacht (z. B.: „Vollmacht zur Kfz-Zulassung“), Name und Anschrift des Fahrzeughalters, Name und Anschrift der bevollmächtigen Person, Angaben zum Fahrzeug (Marke, Typ, Fahrgestellnummer, Baujahr, Kennzeichen), Datum, Unterschriften beider involvierten Personen. 

    Wie lange ist eine Vollmacht gültig?

    Eine schriftliche Vollmacht ist – sofern nicht anders angegeben – zeitlich unbegrenzt. Sie gilt also auch über den Tod hinaus. 

     

     

    12. Mai 2025 ― Lesezeit: 4 Minuten
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