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Der Zeitwert ist ein grundlegendes Konzept in der Versicherungswelt, welches sicherstellt, dass Versicherte eine faire Entschädigung erhalten, die dem aktuellen Wert ihrer Besitztümer entspricht. Das Verständnis der Unterschiede zwischen Zeitwert und Neuwert sowie der Bedingungen, unter denen diese angewendet werden, ist entscheidend für die Auswahl der richtigen Versicherungspolizze. Die GRAWE erklärt, was unter dem Zeitwert in der Versicherung verstanden wird, wie er sich vom Neuwert unterscheidet, wie er berechnet wird und in welchen Fällen die Versicherung den Zeitwert bezahlt.
Der Zeitwert, oft auch als "aktueller Wert" bezeichnet, ist der Wert, den ein Gegenstand oder eine Sache zum Zeitpunkt des Schadens hat. Er spiegelt den Wert unter Berücksichtigung des Altersund der Abnutzung seit dem Kauf wider. Der Zeitwert ist also der Betrag, den man aufwenden müsste, um einen gleichwertigen, gebrauchten Gegenstand am Markt zu erwerben. Die Versicherung zahlt den Zeitwert aus, damit sich der Versicherte einen angemessenen Ersatz für den beschädigten Gegenstand besorgen kann.
Der Hauptunterschied zwischen Zeitwert und Neuwert liegt in der Berücksichtigung der Abnutzung. Während der Zeitwert die Wertminderung durch Gebrauch und Alterung eines Gegenstandes einbezieht, entspricht der Neuwert dem Kaufpreis eines neuen, gleichartigen Gegenstandes. Der Neuwert berücksichtigt nicht die bisherige Nutzung oder den Verschleiß und entspricht daher jenem Wert, den der Versicherte aufbringen müsste, um am Tag des Schadens einen gleichartigen neuen Gegenstand zu beschaffen. Wie viel der Gegenstand ursprünglich gekostet hat spielt dabei keine Rolle. Der Verkehrswert stellt den erzielbaren Verkaufspreis für eine Sache dar.
Die Berechnung des Zeitwerts, auch Zeitwertermittlung genannt, kann komplex sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Alter und Zustand des Gegenstandes, dem Marktwert ähnlicher Gebrauchsgegenstände und der Nutzungsdauer.
Für den aktuellen Zeitwert wird vom Neuwert die Abschreibung bzw. Wertminderung für Alter, Zustand und Verbrauch des Gegenstandes abgezogen. Da diese Berechnung für jeden Einzelfall jedoch mit hohem Aufwand verbunden wäre, wird häufig die mittlere Nutzungsdauer zugrunde gelegt. Eine gängige Methode ist die lineare Abschreibung, bei der jedes Jahr ein fester Prozentsatz vom Neuwert abgezogen wird, um den aktuellen Zeitwert zu ermitteln.
Die Entscheidung, ob die Versicherung den Zeitwert oder den Neuwert erstattet, hängt von der Versicherungspolizze und der Art des Schadens ab. In der Regel wird der Zeitwert bei der Versicherung von Gebrauchsgegenständen wie Möbeln, Elektronik, Bodenbelägen, etc. bezahlt, um eine Überkompensation zu vermeiden. Der Neuwert kommt häufig in Haushaltsversicherungen zum Tragen, insbesondere wenn eine Neuwertversicherung abgeschlossen wurde. Diese deckt den Wiederbeschaffungswert neuer Gegenstände ohne Abzug für Abnutzung ab, vorausgesetzt, die beschädigten oder verlorenen Gegenstände werden tatsächlich ersetzt.
Es kann aber sein, dass in der Polizze trotz Neuwertversicherung eine Zeitwertklausel festgelegt wird. Diese Zeitwertklausel schränkt das Neuwertprinzip ein. So kann es sein, dass, wenn der Zeitwert der beschädigten Sache unter 40 % des Neuwertes liegt, nur mehr der Zeitwert ersetzt wird.
Die Haushaltsversicherung zahlt in der Regel den Neuwert (Neuwertentschädigung). Bei technischen Geräten wie beispielsweise einem Fernseher kann der Neuwert jedoch vom ursprünglichen Anschaffungspreis abweichen. Wurde der Fernseher vor 15 Jahren um 2.000 Euro gekauft und kostet ein gleichwertiges Modell mit denselben Funktionen heute nur mehr 500 Euro ersetzt die Versicherung auch nur diese 500 Euro.
Vor 5 Jahren haben Sie Ihr Fahrrad um 1.500 Euro gekauft. Eine Fahrradversicherung zum Zeitwert würde Ihnen im Schadenfall die Anschaffungskosten abzüglich der Wertminderung über die Jahre und eventuellem Selbstbehalt vergüten.
Bei der GRAWE Fahrradversicherung wird die Entschädigung in den ersten beiden Nutzungsjahren zum Neuwert berechnet – danach zum Zeitwert. Die Gesamtentschädigung ist jedenfalls mit 10.000 Euro begrenzt.
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