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  • 11. Dezember 2023 ― Lesezeit: 4 Minuten

    Silvesterfeuerwerk: Wer zahlt, wenn's brennt oder kracht?

    Silvester und das traditionelle Feuerwerksspektakel stehen vor der Tür. Aber hast du dich schon einmal gefragt, wer bei Unfällen mit Feuerwerkskörpern haftet und welche Versicherung einspringt, wenn's rund um den Jahreswechsel kracht? Wir werfen einen Blick darauf, wer bei Schäden oder Verletzungen durch Raketen, Böller und sonstiges Feuerwerk zahlt!

    Silvesterschaden: Was deine Versicherung deckt – und was nicht

    Grundsätzlich kommt deine private Haftpflichtversicherung für Fremdschäden auf, die du nicht mit Absicht anrichtest. Dabei spielt es keine Rolle, ob du mit einer Rakete oder einem Böller ein Auto, Gebäude oder eine andere Person geschädigt hast. Falls du eine GRAWE Haushaltsversicherung hast, ist darin eine private Haftpflichtversicherung enthalten. 

    Doch Vorsicht: Versicherer zahlen nicht immer bei Fremdschäden!

    Musst du den angerichteten Schaden aus der eigenen Tasche zahlen, kann das sehr teuer werden. Bevor du also zu Silvester loslegst, solltest du folgendes bedenken: 

    1. Nur zugelassene Feuerwerkskörper verwenden

    Wenn du Raketen oder sonstige Knaller zündest, die nicht zugelassen sind, kannst du für den angerichteten Schaden haftbar gemacht werden. Vor allem mit illegalen Feuerwerkskörpern aus dem Ausland kommt es immer wieder zu Unfällen. Meist gibt es keine deutsche Gebrauchsanweisung und oft weisen solche Produkte eine gefährliche Ladung auf. Die Versicherung muss in solchen Fällen nicht zahlen. Ebenso kann sie die Zahlung bei Unfällen mit selbst gebastelten Böllern und Krachern verweigern. 

    2. Keine gefährlichen Späßchen

    Steckst du einem Freund mit voller Absicht einen angezündeten Knaller in die Jackentasche oder visierst du gezielt Personen oder Gegenstände mit Feuerwerkskörpern an, fällt das unter Mutwilligkeit (Vorsatz). Die Versicherung wird dann mit hoher Wahrscheinlichkeit aussteigen. Dasselbe gilt, wenn du Sicherheitsbestimmungen nicht beachtest und Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Gebäuden, Autos oder Menschenansammlungen zündest. 

     

    Wer zahlt, wenn du dich beim Silvesterfeuerwerk verletzt?

    Hantieren mit Feuerwerkskörpern ist gefährlich. Besonders häufig kommt es zu Verletzungen an Händen, Augen und Gehör. Die Behandlung einer selbst verursachten Verletzung übernimmt auf jeden Fall die Krankenkasse. Darüber hinaus zahlt bei bleibenden Schäden die private Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Falls du keine solche Absicherung hast, könntest du möglicherweise mit erheblichen Kosten für Behandlungen konfrontiert werden. 

     

    Was, wenn du einen Silvesterschaden erleidest?

    Wenn du den Verursacher des Schadens ausfindig machen kannst, dann muss dessen private Haftpflichtversicherung den Schaden begleichen. Oft ist dieser aber nicht bekannt und kann somit nicht haftbar gemacht werden. 

    Welche Versicherung in solchen Fällen einspringt, hängt vom jeweiligen Schaden ab. 

    1. Silvesterschaden an Haus und Wohnung

    Eine Rakete schießt durch das Fenster und setzt deine Wohnung in Brand. Vom Raketenwerfer ist weit und breit nichts zu sehen. Wer zahlt dann?

    • Die Haushaltsversicherung begleicht den entstandenen Schaden an allen beweglichen Dingen in der Wohnung (Möbel, Vorhänge, Teppich), ebenso auf Balkon und Terrasse (Blumenkasten, Grill). Feuer- und Löschwasserschäden sind mitversichert.
    • Bei einem Schaden direkt am Haus springen die Gebäude- bzw. Eigenheimversicherung ein, sofern du Eigentümer des Hauses bist. Das betrifft auch Schäden an Fenstern, Balkon und Terrasse. Wenn du Mieter bist, musst du den Schaden umgehend dem Vermieter melden. 

    Am besten machst du zu Silvester sämtliche Fenster und Türen zu und entfernst alles brennbare von Balkon oder Terrasse, damit nichts in Brand geraten kann. 

    2. Silvesterschaden an deinem Auto

    Die häufigsten Silvesterschäden betreffen Autos, vor allem wenn sie in der Nähe von Bars oder Clubs geparkt sind. Wer für den Schaden verantwortlich ist, kann nur in den seltensten Fällen ausgeforscht werden. Falls du eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung besitzt, kannst du dich glücklich schätzen: 

    • Die Teilkaskoversicherung übernimmt Brand- oder Explosionsschäden durch Raketen oder Böller. Sie zahlt auch für Scheiben und Scheinwerfer, die durch Feuerwerkskörper zerbrochen wurden. Seng- und Schmorschäden deckt die Versicherung aber nicht. 
    • Die Vollkaskoversicherung springt bei allen anderen Schadensfällen ein. Sie deckt auch Vandalismus ab — wenn beispielsweise dein Auto durch gezündete Kracher auf dem Dach beschädigt oder durch herabfallende Raketen verbeult ist. 

    Hast du keine Kaskoversicherung, solltest du dein Auto nach Möglichkeit sicher unterstellen oder belebte Straßen vermeiden. Die Reparatur eines Schadens musst du ohne Kasko auf eigene Rechnung machen lassen. 

    3. Verletzung durch Raketen & Co.

    Ein Schaden an Wohnung oder Auto kann ärgerlich sein, aber im Vergleich dazu ist es weitaus schlimmer, wenn du durch einen Böller oder eine Rakete ernsthaft verletzt wirst. Sollte der Verursacher bekannt sein, greift in der Regel dessen private Haftpflichtversicherung und übernimmt die entstandenen Behandlungskosten.

    Wenn aber der Verursacher unbekannt bleibt, musst du Behandlungskosten, die über die Leistungen der Krankenkasse hinausgehen, selbst bezahlen. Für den Fall, dass du über eine private Unfallversicherung verfügst, können diese Kosten abgedeckt werden. Bei Berufsunfähigkeit schützt eine Berufsunfähigkeitsversicherung vor finanziellen Langzeitfolgen. 

     

    Fazit: Silvesterschäden können teuer werden

    Die Verantwortung und finanziellen Konsequenzen von Feuerwerksunfällen sind vielfältig. Je nach Schaden oder Verletzung kommt die Privathaftpflicht-, Unfall-, Kasko- oder Haushalts- bzw. Eigenheimversicherung für Folgekosten eines Silvesterunfalls auf. Hast du keine passende Versicherung abgeschlossen, musst du für den Schaden selbst aufkommen.

    Verursachst du selbst einen Feuerwerksunfall, musst du deine private Haftpflichtversicherung informieren. Wurde in der Silvesternacht dein Auto oder deine Wohnung beschädigt und der Schadensverursacher ist unbekannt, solltest du den Schaden ebenfalls möglichst schnell bei der Versicherung melden.

     

    Wir wünschen dir einen guten Rutsch und einen sicheren Start in das neue Jahr!

     

     

    05. Dezember 2023 ― Lesezeit: 5 Minuten
    Schneekettenpflicht in Österreich

    In den winterlichen Monaten sind die schneebedeckten Alpen in Österreich ein besonders beliebtes Reiseziel für Wintersportbegeisterte und Naturliebhaber. Doch neben den malerischen Landschaften und den zahlreichen Aktivitäten, die die Berge zu bieten haben, gibt es auch eine wichtige Sache zu beachten: die Schneekettenpflicht. Diese Vorschrift gilt auf manchen österreichischen Straßen, insbesondere in alpinen Regionen, um die Sicherheit auf verschneiten und vereisten Straßen zu gewährleisten.

     

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