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Einspruch! Radfahrer müssen so weit rechts fahren, wie es die Situation erlaubt. Das sind in der Regel 0,8 bis 1 Meter Abstand zum Fahrbahnrand. Bildet eine Reihe von parkenden Autos den Fahrbahnrand, kann dieser Abstand auf 1,2 - 1,8 Meter erhöht werden, das entschied 2016 das Verwaltungsgericht Wien.
Das stimmt und zwar links und rechts, es gibt aber einige Regeln zu beachten: Es ist verboten, sich nach dem Vorfahren vor die Haltelinie zu stellen. Ist vor dem ersten Auto in der Kolonne kein Platz, muss sich der Biker schon vorher einreihen: entweder zwischen oder neben die stehenden Autos vorfahren. Überholt darf außerdem nur werden, wenn genug Platz vorhanden ist – laut OGH sind das 1,4 Meter und die Autos stehen. Eine Trennlinie darf man dabei aber nicht überfahren. Ach ja, übrigens: Busspuren dürfen nur von Taxis und, richtig, Bussen befahren werden, immer.
Richtig: Fahrradfahrer müssen grundsätzlich die Radfahranlagen (Radfahrstreifen, Mehrzweckstreifen, Radweg, Geh- und Radweg oder Radfahrerüberfahrt) nutzen. Aber auch in diesem Fall gibt es wieder Ausnahmen:
Ganz klares Jein! Nebeneinander fahren dürfen Radfahrer auf Radwegen, in Fahrradstraßen, in Wohnstraßen, in Begegnungszonen sowie in Fußgängerzonen, wenn das Befahren der Fußgängerzone mit Fahrrädern erlaubt ist. Und es gibt noch eine Ausnahme: Rennradfahrer dürfen, wenn sie sich auf einer Trainingsfahrt befinden, auch auf sonstigen Straßen des öffentlichen Verkehrs nebeneinander fahren. Und nein, das tägliche Rennen in die Arbeit, Uni oder Schule zählt sicher nicht als Trainingsfahrt. Auch nicht mit eurem schicken neuen Fixie (Bahnrennrad). Apropos...
Das stimmt – wieder. Oft hört man von einem Präzedenzfall aus dem Jahr 2015 in dem vom Verwaltungsgericht Wien, der “starre Gang” eines Fixie, das nur mit einer Vorderbremse ausgestattet war, als Bremsvorrichtung anerkannt wurde. Man blockiert dabei mit beiden Beinen die Kurbel, wodurch das Hinterrad gestoppt wird. Dieses Urteil wurde aber mittlerweile vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben. Also: Köpfchen einschalten, Beine schonen: Fixie-Fahren mit nur einer Bremse ist nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar.
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376,2 Wanderkilometer und 17.478 Höhenmeter in 25 Tagen. Die Superwanderin Martina Traisch hat sich viel vorgenommen. Die Südroute "Vom Gletscher zum Wein" um genau zu sein, die quer durch die Steiermark führt. Wir haben sie unterwegs auf der Tonnerhütte getroffen und über das Wandern und ihren Flow-Zustand gesprochen.