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Eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung für Maturabälle hilft, wenn einer Person bei der Veranstaltung unabsichtlich ein Schaden zugefügt wird. Dabei kann es sich um einen Schaden am Körper oder an einer Sache handeln.
Sie hilft auch, wenn der Veranstalter des Maturaballs zu Unrecht für einen Personen- oder Sachschaden verantwortlich gemacht wird. Dann verteidigen wir den Veranstalter auch vor Gericht.
Versichert ist auch der Auf- und Abbau bei Veranstaltungen am Veranstaltungsort.
Die Größe der Veranstaltung ist egal.
Die Versicherungssumme beträgt 2 Millionen Euro.
Versichert sind alle Maturanten als Veranstalter.
Personen, die im Auftrag des Veranstalters Arbeiten vor, während oder nach der Veranstaltung verrichten, sind auch versichert.
Zum Beispiel leisten wir Ersatz,
Nicht versichert sind zum Beispiel
Schäden, die der Veranstalter sich selbst oder seinen Mitarbeitern zufügt,
bestimmte Schäden am Veranstaltungsort, wie zum Beispiel verschmierte Wände, zerkratzter Parkettboden, beschädigte Toiletten,
Schäden, die absichtlich zugefügt werden.
Im Versicherungsvertrag (der Polizze) steht, wie viel für die Versicherung bezahlt werden muss. Den Preis für die Versicherung nennt man Prämie. Die Regeln dafür stehen im Versicherungsvertrag. Die Prämie ist einmalig zu zahlen. Damit eine Leistung von uns erhalten werden kann, muss die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlt sein.
Die tatsächliche Höhe der Prämie hängt ab von der Anzahl der Gäste.
Wir müssen vollständig und ehrlich über die bekannten und bestehenden Gefahren informiert werden.
Die bestehenden Gefahren dürfen nicht größer gemacht werden, als sie sind, zum Beispiel durch gefährliches Verhalten.
Wenn etwas passiert, muss versucht werden, den Schaden zu vermeiden oder zu verringern.
Bei einem Vorfall müssen wir sofort informiert werden. Weisungen von uns sind zu befolgen.
Sie müssen helfen, den Schaden genau zu klären – zum Beispiel durch Auskünfte und Belege.
Wenn Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, dürfen Sie diese nicht anerkennen. Ohne mit uns gesprochen zu haben, dürfen keine Forderungen akzeptiert werden oder Zahlungen geleistet werden.
Sie bekommen Geld bzw. Hilfe von uns, wenn Sie Ihren Pflichten (Punkt 4.) nachgekommen sind und keine der genannten Ausnahmen (Punkt 2.) vorliegt.
Die Veranstalter-Haftpflichtversicherung für Maturabälle gilt erst ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Den vereinbarten Versicherungsbeginn und die Dauer finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag.
Der Versicherungsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit automatisch.
Bitte beachten Sie:
Dieses Dokument dient nur zur Information. Rechtlich gilt, was im Versicherungsvertrag, den Sie mit uns abschließen, und den dazugehörigen Unterlagen steht.
Wenn Sie Fragen zur Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung für Maturabälle haben, dann kontaktieren Sie bitte am besten Ihren Versicherungsberater. Alternativ können Sie sich bei sonstigen Fragen oder Unterstützungsbedarf gerne auch telefonisch oder per E-Mail bei uns melden.
Unsere Anschrift:
Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft
Herrengasse 18-20
8010 Graz
Österreich
Kontaktmöglichkeiten:
Telefon: +43 316 / 8037 - 6222
Fax: +43 316 / 8037 - 6490
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