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  • Definition

    Überstellungskennzeichen

    Überstellungskennzeichen, auch Überführungskennzeichen genannt, sind nur zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zulässig. Diese werden für nicht zugelassene Kfz und Anhänger oder auch zugelassene Kfz und Anhänger verwendet, bei denen das Kennzeichen verloren gegangen ist oder denen ein Wechselkennzeichen zugewiesen ist.

     

    Voraussetzungen für ein Überstellungskennzeichen

    Voraussetzung für ein Überstellungskennzeichen, das maximal 17 Tage verwendet werden darf, ist eine Kfz-Versicherung. Ein Überführungskennzeichen kann mit den erforderlichen Unterlagen bei einer Zulassungsstelle beantragt werden. Mit einer schriftlichen Vollmacht kann auch jemand vertreten werden.

     

    Wer ist zuständig? Zulassungsstelle für Überstellungskennzeichen

    Beantragt werden kann das Überstellungskennzeichen bei der jeweiligen Zulassungsstelle im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Antragstellers – unabhängig vom Wohnsitz.

    Erforderliche Unterlagen für die Beantragung eines Überstellungskennzeichens

    • ein amtlicher Lichtbildausweis
    • eine Bestätigung der Versicherung (wenn diese nicht gemeinsam mit dem Überstellungskennzeichen beantragt wird)
    • ein Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
    • der Typenschein des Fahrzeuges
    • bei Eigenimport das ausländische Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief)
    • evtl. ein aktuelles Prüfgutachten (wenn das Fahrzeug einer wiederkehrenden Begutachtung unterliegt
    • bei Vertretung eine Vollmacht

    Bei Fragen zu Überstellungskennzeichen wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater oder Ihre nächste GRAWE Kfz-Zulassungsstelle.

     

     

    Überstellung eines Autos aus dem Ausland

    Bei Eigenimport eines Kfz aus dem Ausland beantragen Sie für die Überstellung am besten ein ausländisches Kennzeichen bei einem Händler vor Ort. Die österreichischen grünen Überstellungskennzeichen können nämlich zu Problemen im Ausland führen.

    Überstellungskennzeichen
    FAQs

    Was kostet ein Überstellungskennzeichen?

    Für ein Überstellungskennzeichen ist mit Kosten von insgesamt 197,30 Euro zu rechnen, die sich wie folgt zusammensetzen:

    • Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 54,70 Euro
    • Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
    • Überstellungskennzeichentafeln: 23 Euro
    • Kaution für die Kennzeichen: 36 Euro

    Die Kaution für die Kennzeichen wird rückerstattet, wenn diese innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.

    Wo bekomme ich ein Überstellungskennzeichen?

    Sie können ein Überstellungskennzeichen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragen. Wollen Sie sich vertreten lassen, benötigen Sie dazu auch eine schriftliche Vollmacht.

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