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Überstellungskennzeichen, auch Überführungskennzeichen genannt, sind nur zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zulässig. Diese werden für nicht zugelassene Kfz und Anhänger oder auch zugelassene Kfz und Anhänger verwendet, bei denen das Kennzeichen verloren gegangen ist oder denen ein Wechselkennzeichen zugewiesen ist.
Voraussetzung für ein Überstellungskennzeichen, das maximal 17 Tage verwendet werden darf, ist eine Kfz-Versicherung. Ein Überführungskennzeichen kann mit den erforderlichen Unterlagen bei einer Zulassungsstelle beantragt werden. Mit einer schriftlichen Vollmacht kann auch jemand vertreten werden.
Beantragt werden kann das Überstellungskennzeichen bei der jeweiligen Zulassungsstelle im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Antragstellers – unabhängig vom Wohnsitz.
Bei Fragen zu Überstellungskennzeichen wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater oder Ihre nächste GRAWE Kfz-Zulassungsstelle.
Bei Eigenimport eines Kfz aus dem Ausland beantragen Sie für die Überstellung am besten ein ausländisches Kennzeichen bei einem Händler vor Ort. Die österreichischen grünen Überstellungskennzeichen können nämlich zu Problemen im Ausland führen.
Für ein Überstellungskennzeichen ist mit Kosten von insgesamt 197,30 Euro zu rechnen, die sich wie folgt zusammensetzen:
Die Kaution für die Kennzeichen wird rückerstattet, wenn diese innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.
Sie können ein Überstellungskennzeichen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragen. Wollen Sie sich vertreten lassen, benötigen Sie dazu auch eine schriftliche Vollmacht.