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Die Stützlast ist das Gewicht, mit dem der Anhänger auf den Kugelkopf der Kupplung am Zugfahrzeug drückt. Sie entscheidet wie viel Gewicht mit dem Anhänger gezogen werden darf. Mit optimaler Lastverteilung kann der Kfz-Anhänger sicher gesteuert werden. Es wird empfohlen, die höchstzulässige Stützlast auszureizen, da sich so die Gefahr von Pendelbewegungen verringert. Darüber hinaus muss die richtige Beleuchtung und Bereifung beachtet werden.
Die Anhängelast ist das Gewicht eines Gespanns, das ein Auto ziehen darf. Dabei ist nicht das Gesamtgewicht des Anhängers maßgebend, sondern die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs und die Achslast sowie Stützlast des Gespanns. In den Fahrzeugpapieren kann die Anhängelast für den PKW abgelesen werden.
Für das Ziehen von Anhängern ist je nach Gespann und Gesamtgewicht eine Lenkberechtigung der Klasse B, B mit Code 96, Klasse BE, Klassen CE und DE, Klassen C1E erforderlich. Generell gilt, wenn an einem Fahrzeug eine Anhängerkupplung angebracht ist, muss es in den Zulassungsschein eingetragen werden. Laut ÖAMTC gelten weitere Vorschriften wie z.B. die Blinkerkontrolleinrichtung, das Unterlegkeil oder Sicherheitsverbindungen.
Kommt es zu einem Schaden während der Anhänger von einem Kfz gezogen wird, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges den Schadenfall. Trotzdem muss jeder zugelassene Anhänger eine eigene Haftpflichtversicherung aufweisen, denn diese übernimmt Versicherungsfälle, die nicht mit dem Ziehen des Anhängers durch ein Kfz zusammenhängen.