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Junge Frau hält Führerschein in der Hand

Definition

Probeführerschein

In den ersten 3 Jahren ist jeder neue Führerschein ein Probeführerschein (alle Klassen, außer AM und F). Personen, deren Lenkberechtigung entzogen wurde sind von diesen Probezeitbestimmungen ausgenommen. Wird man im Nachhinein für eine weitere Klasse lenkberechtigt, hat man keine neuerliche Probezeit.

 

Während der Probzeit hat jeder eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille. Wird diese Grenze nicht eingehalten bzw. ein anderes schweres Verkehrsstrafdelikt begangen, wird eine Nachschulung behördlich angeordnet. Mit dieser verlängert sich die Probezeit um ein weiteres Jahr. Gibt es in der dritten Probezeit einen neuerlichen Verstoß, wird eine Abklärung der gesundheitlichen Eignung angeordnet.

 

Diese Bestimmungen gelten für alle EU-Bürger in Österreich.

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