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Erwischt Sie eine Krankheit kurz vor Ihrem geplanten Urlaubsantritt, gibt es zwei Möglichkeiten:
In jedem Fall gilt: Lassen Sie sich umgehend von einem Arzt untersuchen und eine Krankenstandsbestätigung ausstellen. Diese Bescheinigung dient als Nachweis für Ihren Arbeitgeber. Wenn Sie Ihrer Melde- und Nachweispflicht nicht nachkommen, verlieren Sie für die Dauer der Säumnis Ihren Anspruch auf Entgelt. Das heißt, Ihr Arbeitgeber muss Ihnen den Lohn bzw. das Entgelt nicht bezahlen, solange Sie sich nicht krankgemeldet und/oder die nötigen Krankmeldungen gebracht haben.
Wenn Sie während Ihres Urlaubs krank werden, können Sie unter folgenden Voraussetzungen eine Urlaubsunterbrechung machen:
Die Werktage, an denen Sie Ihren Urlaub aufgrund von Krankheit unterbrechen müssen, zählen dann nicht als Urlaubstage. Die Urlaubstage gehen also nicht verloren, sondern kommen wieder zu Ihrem bestehenden Urlaubsguthaben. Verständigen Sie Ihren Arbeitgeber am besten sofort und nicht erst nach 3 Tagen, wenn schon vorher absehbar ist, dass die Krankheit länger dauern wird.
Wichtig: Eine Erkrankung während eines vereinbarten Zeitausgleiches hat keine Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis. Der Zeitausgleich wird durch eine Erkrankung nicht unterbrochen. Anders als beim Urlaub kommt es daher bei Zeitausgleich nicht zu dessen Unterbrechung, wenn Sie während des Zeitausgleichkonsums erkranken.
Wenn Sie im Urlaub medizinische Hilfe benötigen, ist es wichtig, schnell und richtig zu handeln. Hier sind einige konkrete Tipps, was Sie tun sollten:
Lassen Sie sich sofort ärztlich behandeln. In den meisten europäischen Ländern können Sie mit Ihrer europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) zum Arzt gehen – diese befindet sich auf der Rückseite Ihrer E-Card. Prüfen Sie vor Urlaubsantritt daher unbedingt, ob Ihre Versicherungskarte vollständig ausgefüllt und nicht abgelaufen ist. Je nach Land kann es notwendig sein, vor der Behandlung beim zuständigen Sozialversicherungsträger einen ortsüblichen Behandlungsschein zu holen.
Achtung: Mit der gesetzlichen Krankenversicherung über die Krankenkasse sind im Ausland nur die Kosten für bestimmte Akut-Fälle abgedeckt.
In Ländern, in denen die europäische Krankenversicherungskarte nicht gilt, müssen Sie die Kosten für Krankenhausaufenthalte und Arztbehandlungen vorerst selbst übernehmen. Sie können anschließend bei der ÖGK eine Kostenerstattung beantragen.
Lassen Sie sich die Arbeitsunfähigkeit und die Dauer des Krankenstandes unbedingt bescheinigen – denn es gilt die Mittteilungs- bzw. Nachweispflicht gegenüber dem Arbeitgeber.
Verständigen Sie Ihren Arbeitgeber per SMS, WhatsApp, E-Mail oder telefonisch und weisen Sie bei Dienstantritt unaufgefordert die Krankenstandsbestätigung vor. Bei einer Erkrankung im Ausland kann es außerdem notwendig sein, zusätzlich zur ärztlichen Krankmeldung eine behördliche Bestätigung vorzuweisen. Diese muss belegen, dass es sich um einen zugelassenen Arzt bzw. Ärztin handelt. Eine solche behördliche Bestätigung ist nicht erforderlich, wenn die ärztliche Behandlung stationär oder ambulant in einer Krankenanstalt erfolgte und hierüber eine Bestätigung dieser Anstalt vorgelegt wird.
Bei einer Erkrankung im Ausland ist es entscheidend zu wissen, welche Versicherung für die entstehenden Kosten aufkommt:
Hier finden Sie nähere Informationen dazu: Auslandsreisen und welche Versicherungen ratsam sind
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Krank im Urlaub“:
In Österreich gilt, dass man den Urlaub unterbrechen kann, wenn man im Urlaub mehr als 3 Tage lang krank ist. Die Krankheitstage zählen dann nicht als Urlaubstage. Man sollte sich sofort ärztlich behandeln lassen und eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit einholen. Diese Bescheinigung ist dem Arbeitgeber schnellstmöglich vorzulegen. Die durch Krankheit nicht genutzten Urlaubstage können nach Absprache mit dem Arbeitgeber zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Ja, wenn Sie während Ihres Urlaubs mehr als 3 Tage krank sind und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen, werden die Krankheitstage nicht als Urlaubstage gezählt. Sie können diese Tage zu einem späteren Zeitpunkt nachholen, nachdem Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber abgestimmt haben.
Ist der Urlaub schon geplant und Sie sind kurz davor krank, können Sie nach dem Krankenstand nahtlos in den Urlaub übergehen. Eine Rückkehr zur Arbeit zwischen Krankenstand und Urlaub ist nicht zwingend erforderlich.
Nein, in Österreich gibt es bei Zeitausgleich keine Urlaubsunterbrechung. Das heißt, wenn Sie während des Zeitausgleichs erkranken, wird Ihnen der Zeitausgleich abgezogen.
Nein, ein Krankenstand verlängert Ihren Urlaub nicht. Der geplante Dienstantritt bleibt gleich, egal ob Sie während Ihres Urlaubs krank waren oder nicht. Die als Krankenstandstage gezählten Urlaubstage werden Ihnen lediglich wieder auf Ihr Urlaubsguthaben gutgeschrieben.
Hinweis: Dies ist eine unverbindliche Information und soll Ihnen einen ersten kursorischen Überblick über das behandelte Thema bieten. Diese Information stellt weder eine Empfehlung, noch die offizielle Meinung unseres Unternehmens dar. Sie ersetzt nicht die fachgerechte Beratung durch Fachexperten (Rechtsanwälte/Arbeiterkammer etc.) und dient insbesondere nicht als Ersatz für eine umfangreiche arbeits- bzw. sozialversicherungsrechtliche Einzelfallbetrachtung.
Die alternativmedizinische Heilmethode Homöopathie hat in den letzten Jahrzehnten weltweit an Popularität gewonnen. Doch was steckt hinter dieser Methode, die auf den Prinzipien von „Ähnliches mit Ähnlichem heilen“ und extremen Verdünnungen basiert? In diesem Blogbeitrag tauchen wir tief in die Welt der Homöopathie ein, um ihre Grundlagen, die Anwendung homöopathischer Mittel wie Globuli und die mögliche Wirkung dieser Behandlungsmethode zu erkunden.