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Die Gürtelrose-Impfung schützt die Geimpften vor dem Ausbruch einer Gürtelrose (Herpes zoster). Diese Krankheit wird durch Varizella-Zoster-Viren verursacht, die bei Erst-Infektion Windpocken hervorrufen, danach im Körper bleiben und später im Laufe des Lebens möglicherweise noch einmal eine Erkrankung hervorrufen: die Gürtelrose.
Durch die Impfung bleiben den meisten Geimpften der Hautauschlag sowie die teilweise über Wochen oder Monate hinweg anhaltenden Schmerzen erspart.
Mehr über Ursachen, Symptome und Folgen von Herpes zoster lesen Sie im Beitrag zur Gürtelrose.
Für die Gürtelrose-Impfung (Herpes-zoster-Impfung) wird im Impfplan Österreich ein Tot-Impfstoff empfohlen. Er enthält einen bestimmten Bestandteil des Gürtelrose-Erregers, der das Immunsystem zur Bildung spezifischer Antikörper anregt.
Prinzipiell ist auch ein Lebend-Impfstoff gegen Gürtelrose aus ganzen, noch vermehrungsfähigen, aber abgeschwächten Erregern verfügbar. Dieser wirkt aber weniger gut und weniger lange als der Tot-Impfstoff. Außerdem eignet er sich nicht für Menschen mit geschwächtem Immunsystem, die eine der Zielgruppen der Gürtelrose-Impfung sind.
Die Gürtelrose-Impfung mit dem Tot-Impfstoff gilt als sicher. Die Studien, die zur Zulassung des Impfstoffes durchgeführt wurden, erbrachten keine Hinweise auf schwere Nebenwirkungen oder das Auftreten von Autoimmun-Erkrankungen infolge der Impfung.
Etwa jeder zehnte Geimpfte entwickelt lokale Reaktionen an der Einstichstelle (Schmerzen, Rötung, Schwellung) und/oder allgemeine Beschwerden wie Kopfschmerzen, Muskelschmerzen, Fieber oder Müdigkeit. Manchmal schwellen auch die Lymphknoten an. Auch Gelenkschmerzen treten gelegentlich auf.
Diese Nebenwirkungen der Gürtelrose-Impfung zeigen, dass der Körper auf den Tot-Impfstoff reagiert. Sie klingen meist schon nach ein bis drei Tagen wieder ab.
Damit die Gürtelrose-Impfung mit dem Tot-Impfstoff ihre volle Wirkung entfaltet, sind zwei Impfdosen nötig. Der Arzt spritzt sie in der Regel in den Oberarm-Muskel. Der Abstand zwischen der ersten und der zweiten Impfspritze beträgt mindestens zwei und maximal sechs Monate.
Leiden Sie unter einem geschwächten Abwehrsystem, dann besprechen Sie am besten mit Ihrem behandelnden Arzt, wann der richtige Zeitpunkt für die zwei Gürtelrose-Impfungen ist. Das gilt besonders dann, wenn Ihre Immunschwäche durch eine medizinische Behandlung (wie Chemo- oder Kortison-Therapie) bedingt ist.
Manchmal wird die zweite Gürtelrose-Impfung versehentlich schon weniger als zwei Monate nach der ersten Impfdosis verabreicht. Dann ist kein Immunschutz gegeben. Um den gewünschten Impfschutz aufzubauen, wird nun die verfrühte zweite Gürtelrose-Impfung als erste Impfdosis gewertet. Frühestens zwei und spätestens sechs Monate danach folgt dann die nächste Impfung gegen Gürtelrose.
In manchen Fällen wird der zweite Termin versäumt und es verstreichen mehr als sechs Monate seit der ersten Impfung. In diesem Fall müssen Sie die Impfserie nicht neu beginnen! Holen Sie stattdessen die zweite Gürtelrose-Impfung so schnell wie möglich nach. Bedenken Sie aber, dass Sie dann aufgrund des ungeplant großen Abstandes zwischen den beiden Impfdosen möglicherweise weniger gut und weniger lange vor Gürtelrose geschützt sind.
Sinnvoll ist die Gürtelrose-Impfung insbesondere für ältere Menschen, weil sie deutlich häufiger an Herpes zoster erkranken als jüngere. Vor allem Personen mit einer schweren Grunderkrankung oder einem schwachen Immunsystem (entweder krankheitsbedingt oder infolge einer Behandlung wie Chemo-Therapie) sind gefährdet: Sie sind nicht nur anfälliger für eine Gürtelrose-Erkrankung, sondern entwickeln auch öfter schwere Verläufe und Komplikationen.
Deshalb empfiehlt der Impfplan Österreich die Gürtelrose-Impfung für folgende Personengruppen:
In folgenden Fällen darf die Gürtelrose-Impfung nicht verabreicht werden:
Sowohl einer Gürtelrose-Erkrankung als auch anhaltenden Nervenschmerzen (post-herpetische Neuralgie, Post-Zoster-Schmerz) beugt der empfohlene Tot-Impfstoff gut vor. Menschen ab 50 Jahren schützt er zu 92 Prozent vor Gürtelrose und zu 82 Prozent vor einer post-herpetischen Neuralgie.
Mit steigendem Alter nimmt der Impfschutz leicht ab: So sind etwa Menschen, die zum Zeitpunkt der Impfung 70 Jahre oder älter waren, zu etwa 90 Prozent vor Gürtelrose geschützt.
Zwar erkranken die meisten Menschen nur einmal an Herpes zoster, einige aber auch mehrmals. Das bedeutet: Auch wenn Sie schon einmal die Gürtelrose hatten, ist die Impfung gegen Gürtelrose noch sinnvoll. Sie verringert dann das Risiko, dass Sie erneut die schmerzhafte Nerven-Entzündung (eventuell mit Komplikationen) entwickeln. Ärzte verabreichen die Impfung, sobald die Erkrankung vorüber ist und die akuten Symptome abgeklungen sind.
Die Impfung eignet sich nicht zur Behandlung der Gürtelrose oder ihrer Spätfolgen (wie post-herpetische Neuralgie)!
Manche Menschen wissen nicht, ob sie schon einmal die Windpocken hatten und deshalb gefährdet sind, an Gürtelrose zu erkranken. Allerdings sind Windpocken-Viren hoch ansteckend. Daher geht man davon aus, dass fast alle in Europa aufgewachsenen Menschen ab 50 Jahren irgendwann die Windpocken hatten und den Erreger somit schlummernd in sich tragen. Die Gürtelrose-Impfung macht also auch Sinn, wenn Sie sich bezüglich einer früheren Windpocken-Erkrankung unsicher sind.
Nur in bestimmten Fällen stellen Mediziner vor der Impfung mittels eines Blut-Tests sicher, dass jemand die Windpocken schon hatte (erkennbar an spezifischen Antikörpern im Blut). Das gilt vor einer geplanten Therapie, die das Immunsystem unterdrückt (immun-suppressive Therapie), zum Beispiel vor einer Organ-Transplantation. Ergibt der Bluttest, dass der Betreffende noch nicht die Windpocken hatte, ist hier statt der Gürtelrose-Impfung die Impfung gegen Windpocken ratsam.
Einige ältere Menschen haben schon einmal den Lebend-Impfstoff gegen Gürtelrose ? mit seiner eingeschränkten Wirksamkeit und Wirkdauer ? erhalten. Für sie ist es möglich, auch den Gürtelrose-Tot-Impfstoff zu bekommen. Der Abstand zwischen der Lebend- und Tot-Impfung gegen Gürtelrose muss aber mindestens zwei Monate betragen.
Die Gürtelrose-Impfung ist in Österreich derzeit nicht im kostenfreien Impfprogramm enthalten. Wer sich in Österreich gegen Gürtelrose impfen lassen möchte, kann den Totimpfstoff kostenpflichtig in der Apotheke anfordern und diesen von seinem Hausarzt verimpfen lassen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nur im Einzelfall. Informieren Sie sich deshalb zuvor bei der für Sie zuständigen Stelle.
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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): Gürtelrose-Impfung bei Erwachsenen, unter: www.impfen-info.de (Abruf: 25.03.2022)Robert Koch-Institut (RKI): Gürtelrose (Herpes zoster): Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Erkrankung und Impfung; unter: www.rki.de (Abruf: 25.03.2022)Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK): Impfplan Österreich 2022, unter: www.sozialministerium.at (Abruf: 25.03.2022)Infovac: Herpes zoster, unter: www.infovac.ch (Abruf: 25.03.2022)Bundesamt für Gesundheit (BAG): Windpocken & Gürtelrose, unter: www.bag.admin.ch (Abruf: 25.03.2022)Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF): Evaluation der Impfung gegen Herpes zoster gemäss den Analysekriterien für nationale Impfempfehlungen in der Schweiz (Stand: 2021), unter: www.bag.admin.ch (Abruf: 25.03.2022)
Das Norovirus ist Auslöser für akute Magen-Darm-Erkrankungen mit heftigem Erbrechen und Durchfall. Die Ansteckung erfolgt leicht über den Kontakt zu Erkrankten, durch verunreinigte Gegenstände oder Lebensmittel. Meist klingt die Norovirus-Infektion nach wenigen Tagen von allein ab. Für kleine Kinder und ältere Menschen wird der hohe Flüssigkeitsverlust aber gegebenenfalls gefährlich. Lesen Sie alles Wichtige über das Norovirus!