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  • Konformitätserklärung

    Informationen über die Konformität nach dem Barrierefreiheitsgesetz

    Alle Menschen sollen Produkte und Dienstleistungen ohne Einschränkungen nutzen können, zum Beispiel über das Internet. Man nennt das „barrierefreie Nutzung“. Die Regeln dafür stehen in einem Gesetz. Das Gesetz heißt Barrierefreiheitsgesetz.

    Wir bieten verschiedene Versicherungen an. Hier möchten wir Ihnen einfach erklären, was eine Versicherung ist und wie sie funktioniert. Dabei beschreiben wir hier nur die wichtigsten Eigenschaften und Funktionsweisen einer Versicherung (siehe unten Punkt A). Wenn es notwendig ist, verwenden wir bestimmte Fachbegriffe. Wir erklären dann diese Begriffe.

    Es gibt viele verschiedene Arten von Versicherungen, zum Beispiel für das Auto oder den Haushalt. Einige Versicherungen bieten wir zum Abschluss im Internet an – wir sagen dazu “online”. Man nennt das „elektronischer Geschäftsverkehr“. Am Ende dieses Dokuments erklären wir Ihnen, wie wir dabei die gesetzlichen Anforderungen an die barrierefreie Nutzung erfüllen (siehe unten Punkt B).

     

    Informationen zu unseren Versicherungen, die wir online zum Abschluss anbieten, finden Sie, wenn Sie auf den jeweiligen Link klicken: 

     

    Für die Produktinformation in einfacher Sprache scrollen Sie bitte zum Bereich „Downloads“ auf der jeweiligen Produktseite.

     

    Bitte beachten Sie: 

    Dieses Dokument dient nur zur Information. Rechtlich gilt, was im Versicherungsvertrag, den Sie mit uns abschließen, und den dazugehörigen Unterlagen steht.

     

    A. Allgemeine Informationen zu Versicherungen 
     

    Wie funktioniert eine Versicherung im Allgemeinen?

    Eine Versicherung funktioniert, indem viele Menschen einen Geldbetrag in eine gemeinsame Kasse einzahlen. Diese wird von einem Versicherer verwaltet. Wenn eine versicherte Person einen Schaden erleidet, wird dieser Schaden aus dieser gemeinsamen Kasse vom Versicherer gezahlt. Dieses Prinzip heißt Solidarprinzip.

     

    Was ist eine Versicherung?

    Eine Versicherung schützt Sie vor finanziellen Verlusten nach Ereignissen, die man nicht vorhersehen kann. Ein unvorhergesehenes Ereignis kann etwa ein Autounfall sein. Solche Ereignisse können Kosten verursachen, also einen Schaden. Normalerweise müssten Sie den Schaden selbst bezahlen. Wenn Sie versichert sind und Sie die Voraussetzung für den Versicherungsschutz erfüllen, ersetzen wir den Schaden. Maximal jedoch bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

     

    Wer sind wir (Versicherer)?

    Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft

    Generaldirektion in der Herrengasse 18-20

    8010 Graz

    Österreich

     

    Kontaktmöglichkeiten:

    Telefon: 0316/8037 - 6222

    Fax: 0316/8037 - 6490

    E-Mail: service@grawe.at

     

    Sie möchten eine Versicherung haben?

    Eine Versicherung bekommt man, indem man mit dem Versicherer (zum Beispiel mit uns) einen Versicherungsvertrag abschließt. Im Versicherungsvertrag steht zum Beispiel, für wen die Versicherung abgeschlossen wird, wofür die Versicherung ist und wieviel die Versicherung kostet.

    Vor Vertragsabschluss werden wir Ihnen einige wichtige und gesetzlich vorgeschriebene Informationen geben. Welche Informationen das genau sind, kommt auf die Art der Versicherung an. Darunter fallen unser Name und unsere Adresse, die Dauer des Versicherungsvertrages und der Preis. Den Preis für die Versicherung nennt man Prämie.

    Wenn Sie bei uns eine Versicherung wollen, müssen Sie uns Ihren Versicherungswunsch mitteilen. Sie müssen uns also sagen, was Sie haben wollen. Das tun Sie in der Regel mit einem Antrag. In diesem Antrag teilen Sie uns auch einige Angaben von Ihnen mit. Neben persönlichen Angaben, wie Name und Adresse, müssen wir unter anderem wissen, was Sie versichern wollen. Alle Ihre Angaben müssen vollständig und richtig sein. Wir haben sechs Wochen Zeit Ihren Antrag anzunehmen. In dieser Zeit prüfen wir Ihren Antrag. Wenn mit Ihrem Antrag alles passt, dann stellen wir die Urkunde über den Versicherungsvertrag aus. Zu dieser Urkunde sagt man auch „Polizze“.

     

    Welche Dokumente gehören zum Versicherungsvertrag?

    Zum Versicherungsvertrag gehören auch die Versicherungsbedingungen und weitere Unterlagen. Dort können Sie nachschauen, welche Art von Versicherungsschutz Sie haben, welche Gefahren versichert sind und was Sie dafür zahlen müssen.

     

    Wieviel müssen Sie für die Versicherung zahlen?

    Im Versicherungsvertrag steht, wie viel Sie für die Versicherung bezahlen müssen (Prämie). Während der Dauer der Versicherung kann sich die Prämie ändern. Die Regeln dafür stehen im Versicherungsvertrag. Sie zahlen Ihre Prämie wie mit uns ausgemacht (etwa jährlich oder monatlich, mittels Überweisung oder Bankeinzug). Damit Sie etwa Ihren Schaden ersetzt bekommen, müssen Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlen.

     

    Wann beginnt die Versicherung?

    Die Versicherung gilt erst ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Den vereinbarten Versicherungsbeginn und die Dauer finden Sie in Ihrem Vertrag.

     

    Wie können Sie die Versicherung beenden?

    Kurz nach Abschluss können Sie vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Die Frist dafür steht in Ihrem Versicherungsvertrag. Die Frist beginnt, wenn Sie Ihren Versicherungsvertrag (die Polizze) erhalten. Wenn Sie zurücktreten, erlischt die Versicherung. Zurücktreten können Sie ohne Angabe von Gründen.

    Sie können die Versicherung auch kündigen. Wann und warum Sie die Versicherung kündigen können, steht in Ihrem Versicherungsvertrag. Die Kündigung muss „in geschriebener Form“, also mit E-Mail oder Brief erfolgen. Das ist meist erst nach einer gewissen Zeit und zu einem bestimmten Zeitpunkt möglich. Genauere Informationen dazu finden Sie in Ihrem Vertrag.

     

    B. Wie erfüllen wir die Barrierefreiheitsanforderungen?

     

    Allgemeine Erklärung

    Der Abschluss einer Versicherung im Internet funktioniert bei uns barrierefrei. Damit dies, also eine barrierefreie Nutzung unserer Online-Anwendungen möglich ist, erfüllen wir die Regeln aus dem Barrierefreiheitsgesetz in der jeweils geltenden Fassung (Amtsblatt L151/70 vom 7.6.2019; BGBl. I Nr. 76/2023).

    Unsere Online-Anwendungen sind mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) in der Konformitätsstufe AA beziehungsweise mit dem geltenden europäischen Standard EN 301 549 V 3.2.1 vereinbar.

     

    Dabei gilt insbesondere:

     

    Die Informationen werden über mehr als einen sensorischen Kanal bereitgestellt.

    • Visuell lesbar (schriftlich dargestellt)
    • Vorlesbar durch Screenreader oder Browser-Vorlesefunktion (auditiv)
    • Nutzbar über taktile Geräte (z.B. Braille-Zeile)
    • In einfacher Sprache formuliert (kognitiv zugänglich)

     

    Die Informationen werden in verständlicher Weise dargestellt.

    • Leichte Auffindbarkeit durch klare Struktur und gleichen Aufbau
    • Produktinformationen in einfacher Sprache
    • Barrierefreie Texte

     

    Die Informationen werden den Nutzern und Nutzerinnen auf eine Weise dargestellt, die sie wahrnehmen können.

    • Schriftart mit angemessener Größe und ausreichendem Kontrast (auch Zoom-Funktion verfügbar)
    • Ausreichende Zeichen-, Zeilen- und Absatzabstände
    • Inhalte sind per Screenreader lesbar
    • Inhalte können vorgelesen werden (z.B. mittels Vorlesefunktion)
    • Vollständig per Tastatur bedienbar

     

    Der Informationsinhalt wird in Textformaten zur Verfügung gestellt, die sich zum Generieren alternativer assistiver Formate eignen, die von Nutzern in unterschiedlicher Form dargestellt werden und über mehr als einen sensorischen Kanal wahrgenommen werden können.

    Kompatibel mit folgenden assistiven Technologien:

    • Vergrößerungssoftware
    • Screenreader
    • Braille-Zeile
    • Tastaturnavigation

     

    Die Informationen werden in einer Schriftart mit angemessener Schriftgröße und geeigneter Schriftform unter Berücksichtigung der vorhersehbaren Nutzungsbedingungen und mit ausreichendem Kontrast sowie anpassbarem Abstand zwischen den Buchstaben, Zeilen und Absätzen dargestellt.

    • Angemessene Schriftgröße
    • Verwendung von gut lesbaren Schriftarten (z.B. Arial)
    • ausreichender Kontrast
    • Anpassbare Zeichen-, Zeilen- und Absatzabstände etwa mittels Browser Add-On, ohne dass es zu Verlust von Textinhalten oder Funktionalität kommt

     

    Es wird eine alternative Darstellung des Inhalts angeboten, wenn Elemente mit Nicht-Text-Inhalten enthalten sind.

    • Für Nicht-Text-Inhalte gibt es eine schriftliche Beschreibung
    • Ist der Nicht-Text-Inhalt lediglich Dekoration, so kann er von assistiven Technologien ignoriert werden

     

    Die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen elektronischen Informationen werden auf kohärente und angemessene Weise bereitgestellt, indem sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden.

    • Unsere für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen elektronischen Informationen sind wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet

     

    Von den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes nicht umfasst sind insbesondere:

    • jene Teile der Website und Apps, die nicht zum elektronischen Verkaufsprozess bzw. zur elektronischen Durchführung von Vertragsänderungen und Vertragsverwaltung genutzt werden können, das heißt, der übrige Onlineauftritt von uns und auch unser Kundenportal
    • (insbesondere) Werbung und allgemeine Produktinformationen
    • die eigentlichen Vertragsdokumente (Polizze, Antrag, Versicherungsbedingungen)
    • Dokumente zur Erfüllung sonstiger gesetzlicher Informationspflichten (z.B. IPIDs, Datenschutzhinweise)
    • elektronische Abläufe im Zusammenhang mit der Schadenmeldung und -regulierung
    • elektronische Dienstleistungen, die nicht direkt gegenüber dem Verbraucher bzw. mit Blick auf den Vertragsabschluss erbracht werden (z.B. Vertriebsportale und Tarifrechner)
    • Assistenzleistungen

     

    Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung und Beschwerdemöglichkeit

    Diese Erklärung wurde erstmalig am 13.06.2025 erstellt.

    Bei uns wurde die Barrierefreiheit außerdem von einem externen, fachkundigen Unternehmen geprüft und uns bestätigt, dass wir die geforderten Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. 

    Wir verbessern unsere Online-Anwendungen laufend. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn bei der barrierefreien Nutzung etwas nicht gut funktioniert oder Sie dabei etwas nicht verstehen, können Sie sich gerne an uns wenden.

     

    Kontaktmöglichkeiten:

    Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft

    Herrengasse 18-20

    8010 Graz

    Österreich

    Telefon: 0316/8037 - 6222

    Fax: 0316/8037 - 6490

    E-Mail: service@grawe.at

     

    Wir werden Ihre Anfrage prüfen und uns so bald wie möglich bei Ihnen melden.

     

    Wenn Sie der Meinung sind, dass wir Anforderungen aus dem Barrierefreiheitsgesetz nicht oder nicht ausreichend einhalten, dann haben Sie auch das Recht, sich an das Sozialministeriumservice zu wenden. Unter diesem Link finden Sie die Kontaktmöglichkeiten: https://www.sozialministeriumservice.at/Ueber_uns/Sozialministeriumservice/Kontakt/Kontakt_zum_Sozialministeriumservice.de.html