Produktinformation in einfacher Sprache
1. Was ist eine Fahrraddiebstahl-Versicherung?
Eine Fahrraddiebstahl-Versicherung hilft Ihnen, wenn Ihr Fahrrad gestohlen oder geraubt wird. Sie gilt in ganz Europa.
Bei Diebstahl oder Raub Ihres Fahrrades bekommen Sie Geld von uns. Die Höhe richtet sich nach dem Kaufpreis und dem Alter Ihres Fahrrades.
Versichert ist auch Diebstahl oder Raub Ihres Fahrrades, wenn jemand anders mit Ihrer Erlaubnis das Fahrrad benützt.
So bekommen Sie
- in den ersten beiden Jahren nach dem Neukauf den vollen Kaufpreis ersetzt,
- im dritten Jahr nach dem Neukauf 80 % des Kaufpreises ersetzt,
- im vierten Jahr nach dem Neukauf 70 % des Kaufpreises ersetzt,
- im fünften Jahr nach dem Neukauf 60 % des Kaufpreises ersetzt und
- ab dem sechsten Jahr nach dem Neukauf die Hälfte des Kaufpreises ersetzt.
Es gibt einen Selbstbehalt von 200 Euro. Das ist der Betrag, den Sie im Schadenfall selbst bezahlen müssen.
2. Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind zum Beispiel:
- Diebstahl oder Raub Ihres Fahrrades durch Personen, die mit Ihnen zusammenwohnen
- Diebstahl oder Raub, wenn diese von Ihnen absichtlich herbeigeführt wurden
- Folgendes Zubehör am Fahrrad: Kindersitze, Trinkflaschen, Körbe, elektronische Geräte
Bitte beachten Sie bei E-Bikes:
- E-Bikes können nur bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h mit der Fahrraddiebstahl-Versicherung versichert werden.
3. Was sind die Kosten einer Fahrraddiebstahl-Versicherung?
Im Versicherungsvertrag (der Polizze) steht, wie viel Sie für die Versicherung bezahlen müssen. Den Preis für die Versicherung nennt man Prämie. Die Regeln dafür stehen im Versicherungsvertrag. Sie zahlen Ihre Prämie wie mit uns vereinbart im Vorhinein. Damit Sie eine Leistung von uns erhalten, müssen Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
Der Preis für die die Fahrraddiebstahl-Versicherung beträgt 5 % Ihres Fahrrad-Neupreises.
Beispiel: Haben Sie für Ihr Fahrrad 500 Euro bezahlt, kostet unsere Fahrraddiebstahl-Versicherung 5 % davon. Das sind im Beispiel 25 Euro jährlich.
4. Welche Pflichten haben Sie als Kunde?
Wurde Ihr Fahrrad gestohlen oder geraubt, müssen Sie das umgehend der Polizei melden. Dies nennt man auch Anzeige. Um Ihnen zu helfen, brauchen wir nämlich eine Bestätigung der Polizei über Ihre Anzeige und die Fahrrad-Rechnung.
Das Fahrrad ist beim Abstellen immer mit einem Schloss zu sichern oder in einem versperrten Raum abzustellen. Zu diesem versperrten Raum dürfen nur Sie, Ihre Familienangehörigen oder Ihre Mitbewohner Zugang haben.
Sie müssen uns bei einem Vorfall sofort informieren.
Sie müssen helfen, den Vorfall genau zu klären, zum Beispiel durch Auskünfte.
5. Welche Rechte haben Sie als Kunde?
Sie bekommen Geld von uns, wenn Sie Ihren Pflichten (Punkt 4.) nachgekommen sind und keine der genannten Ausnahmen (Punkt 2.) vorliegt.
6. Wann beginnt und wann endet die Fahrraddiebstahl-Versicherung?
Die Fahrraddiebstahl-Versicherung gilt erst ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Diesen können Sie innerhalb von 3 Monaten nach dem Online-Abschluss frei wählen.
Den vereinbarten Versicherungsbeginn und die Dauer finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag. Sie dauert 1 Jahr. Wenn Sie die Fahrraddiebstahl-Versicherung nicht kündigen, verlängert sie sich nach dem Ablauf automatisch jeweils um 1 Jahr.
Bitte beachten Sie:
Dieses Dokument dient nur zur Information. Rechtlich gilt, was im Versicherungsvertrag, den Sie mit uns abschließen, und den dazugehörigen Unterlagen steht.
Wenn Sie Fragen zur Fahrraddiebstahl-Versicherung haben, dann kontaktieren Sie bitte am besten Ihren Versicherungsberater. Alternativ können Sie sich bei sonstigen Fragen oder Unterstützungsbedarf gerne auch telefonisch oder per E-Mail bei uns melden.
7. Kontaktmöglichkeiten
Unsere Anschrift:
Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft
Herrengasse 18-20
8010 Graz
Österreich
Kontaktmöglichkeiten:
Telefon: +43 316 / 8037 - 6222
Fax: +43 316 / 8037 - 6490
E-Mail: service@grawe.at
Vor Ort in jedem Kundencenter