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Wenn ihr eine neue Versicherung abschließt, beginnt der Versicherungsschutz üblicherweise erst mit der rechtzeitigen Einzahlung der Erstprämie. In besonderen Fällen, wenn der Versicherungsbedarf nur für einen bestimmten (kurzen) Zeitraum besteht, kann auch eine Einmalprämie vereinbart werden. Das ist zum Beispiel üblich, wenn ihr ein Hotelzimmer bucht und einen Aufpreis für eine Stornoversicherung zahlt.
Werden Erst- oder Einmalprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Dazu bedarf es keiner qualifizierten Mahnung.
Im Normalfall vereinbart ihr (als Versicherungsnehmer) mit dem Versicherer aber eher die Zahlung von laufenden Versicherungsprämien. Dann werden die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich fällig. Diese regelmäßigen Beiträge im Anschluss an die Erstprämie nennt man Folgeprämien. Wenn ihr die Zahlungsfrist für eine dieser Folgeprämien verpasst, kommt die qualifizierte Mahnung ins Spiel. Denn der Versicherungsschutz erlischt nicht automatisch, nur weil ihr vergessen habt, eine Prämie zu zahlen.
Wenn ihr in Zahlungsverzug geratet, muss der Versicherer bei der Mahnung einige strenge formale Anforderungen erfüllen. Erst wenn er diese Sonderregelung einhält und ihr trotzdem die Mahnfrist versäumt, wird der Versicherer leistungsfrei – das heißt, euer Versicherungsschutz fällt weg.
Der Versicherer muss euch eine Zahlungsfrist von mindestens 2 Wochen setzen und darauf hinweisen, mit welchen Rechtsfolgen ihr rechnen müsst, wenn ihr die Frist nicht einhaltet. Die gravierendste Rechtsfolge ist für euch natürlich, dass ihr nach Ablauf der Frist die Versicherungsleistung nicht mehr beanspruchen könnt. Kommt es dann zu einem Versicherungsfall, wird euer Versicherer keine Entschädigung bezahlen.
Darüber hinaus kann der Versicherer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist den Vertrag kündigen. Auch die Kündigung als Rechtsfolge kann der Versicherer in der qualifizierten Mahnung aussprechen. Lasst ihr die Zahlungsfrist verstreichen, tritt die Kündigung in Kraft.
Zwar habt ihr dann noch eine Möglichkeit die Kündigung rückgängig zu machen, indem ihr den ausständigen Betrag innerhalb eines Monats bezahlt. Sollte es aber zwischen dem Ablauf der Frist und der Einzahlung zu einem Versicherungsfall kommen, ist dieser nicht gedeckt. Die Haftung eures Versicherers lebt erst ab der Zahlung wieder für künftige Versicherungsfälle auf.
Abgesehen von der Zahlungsfrist und dem Hinweis auf Leistungsfreiheit und fristlose Kündigung muss euer Versicherer aber noch andere Anforderungen beachten: Die Beträge, die ausständig sind (Prämie, Zinsen, Kosten) müssen genau beziffert sein. Ebenso muss die „qualifizierte Mahnung“ den Hinweis enthalten, dass der Versicherungsschutz gegeben ist, wenn die Zahlung nachträglich innerhalb der Frist erfolgt.
Damit sichergestellt ist, dass euch die Folgen eures Verzugs eindringlich vor Augen geführt wurden, wird euch eine qualifizierte Mahnung wahrscheinlich schriftlich und eingeschrieben oder als Rückscheinbrief (RS-Brief) erreichen. Denn der Versicherer muss im Zweifelsfall nachweisen können, dass die Mahnung euch erreicht hat.
Mit all diesen formalen Anforderungen, die euer Versicherer für die qualifizierte Mahnung erfüllen muss, will der Gesetzgeber vor allem eines – euch schützen. Denn eine „kleine“ Unachtsamkeit eurerseits soll nicht gleich zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Gerade wenn Prämien in größerem Zeitabstand (viertel-, halb- oder jährlich) bezahlt werden, kann ein Dauerauftrag oder die Bezahlung mittels Lastschriftverfahren verhindern, dass ihr unabsichtlich in Verzug geratet. Dann müsst ihr nur sicherstellen, dass ausreichend Geld auf eurem Konto ist oder der Überziehungsrahmen groß genug ist, wenn die Prämie fällig wird. Wichtig für die Rechtzeitigkeit der Prämienzahlung ist nämlich nur, dass der Betrag rechtzeitig abgesendet wird – nicht wann der Betrag beim Versicherer eingeht.
Bis heute war und ist jeder Aufsichtsratspräsident der GRAWE ein Nachfahre des "steirischen Prinzen" Erzherzog Johann. Vorgänger des aktuellen Präsidenten des Aufsichtsrates, Dr. Philipp Meran, war dessen Onkel Franz Harnoncourt-Unverzagt. Der Ururenkel des Erzherzogs ist nun Ehrenpräsident der GRAWE.