Zum Inhalt
  • 16. September 2016 ― Lesezeit: 3 Minuten

    Versicherungslexikon: J wie Jahresvertrag

    Für gewöhnlich werden Versicherungsverträge auf mehrere Jahre abgeschlossen. Versicherungen gewähren dann meist Prämienrabatte, sogenannte Dauerrabatte. Von einem Jahresvertrag hingegen ist dann die Rede, wenn die Laufzeit der Versicherung nur ein Jahr beträgt.
    Junge vor Schultafel

    Verträge aus der Kfz– oder Fahrradversicherung sind Jahresverträge. Aber auch im Bereich Reiseversicherung findet man solche Verträge. Wozu denn eine Reiseversicherung, die ein ganzes Jahr lang läuft, fragt ihr euch jetzt vielleicht – wir erklären es euch!

    Mal angenommen, ihr seid viel unterwegs und regelmäßig im Ausland, sei es, weil ihr gern die Welt erkundet, weil euer Job viele Dienstreisen beinhaltet, oder weil eure Familie auf mehreren Kontinenten verstreut lebt. Für jede einzelne Reise eine eigene Reiseversicherung abzuschließen wäre ziemlich aufwändig, oder? Deshalb könnt ihr auch auf eine einjährige, durchgehende Reiseversicherung optieren. Der Jahresvertrag gilt genau 12 Monate, ganz unabhängig davon, wie viel Zeit davon ihr auf Reisen verbringt. Vor allem bei mehreren längeren Trips oder häufigen beruflichen Reisen rentiert sich der Jahresvertrag. Die Prämienhöhe hängt davon ab, wie lange bzw. teuer die einzelnen Reisen sind.

    Im Gegensatz zu anderen Verträgen, die mit Ablauf auch tatsächlich enden, ist es in der Versicherungswirtschaft üblich, eine Verlängerungsklausel in Versicherungsverträge zu integrieren – Jahresverträge sind da keine Ausnahme, auch nicht in der Reiseversicherung! Sinn und Zweck ist es aber nicht, euch „ins Dunkel zu treiben und ewig zu binden“ (kleines Herr der Ringe-Zitat am Rande), im Gegenteil soll ein Nachteil für den Versicherungsnehmer vermieden werden. Nur zu leicht kann man übersehen, dass der Versicherungsschutz geendet hat – im Schadenfall steht man dann ohne Versicherung da, obwohl man sich abgesichert geglaubt hat.

    Ihr müsst die Verlängerung des Jahresvertrags aber nicht annehmen sondern könnt diesen auch ohne Einhaltung von Fristen kündigen.

     

     

    14. September 2016 ― Lesezeit: 5 Minuten
    Anita Karl, Foodbloggerin und GRAWE Mitarbeiterin

    Anita Karl kocht gerne. Sie probiert neue Rezepte aus, drapiert ihr Essen dekorativ am Teller. So weit, so alltäglich. Trotzdem unterscheidet Anita eine Kleinigkeit von so vielen anderen Gourmets und Hobbyköchen. Oder besser gesagt: 13.600 Kleinigkeiten – denn so viele Menschen folgen ihr momentan auf Instagram. Anita Karl ist Foodbloggerin.

    Mehr