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Grundsätzlich ist bei Unfällen zwischen solchen mit Personenschaden und solchen ohne Personenschaden zu unterscheiden. Bei ersteren muss unbedingt die Polizei informiert werden. Wird das von den Unfallbeteiligten unterlassen, kann es je nach Schwere des Vergehens zu empfindlichen Geldstrafen kommen.
Ist bei einem Zusammenstoß ausschließlich Sachschaden entstanden, kann die Verständigung der nächsten Polizeiinspektion unterlassen werden, wenn sich die Unfallgegner unmittelbar vor Ort Name und Anschrift nachweisen können. Auf Wunsch kann die Exekutive informiert werden. In diesem Fall ist aber eine sogenannte “Blaulichtsteuer” zu entrichten. Diese wird bei Verschulden des Unfallgegners von dessen Haftpflichtversicherung rückerstattet.
Ist es beim Unfall zu Sachschäden eines Dritten gekommen – dazu zählen beschädigte Leitplanken, Zäune oder Wild – und kann mit diesem kein unmittelbarer Datenaustausch erfolgen, ist in jedem Fall die Polizei zu informieren. Das gleiche gilt für Parkschäden, wenn der geschädigte Fahrzeuglenker nicht auffindbar ist.
Die mit Abstand wichtigste Sofortmaßnahme bei einem Autounfall ist Ruhe zu bewahren. Straßen, Schnellstraßen und Autobahnen sind gefährliche Umgebungen und sollten nur mit größtmöglicher Vorsicht und ausgerüstet mit einer Warnweste betreten werden. Ein kühler Kopf lässt sich nicht zu Kurzschlusshandlungen hinreißen und trifft die besseren Entscheidungen.
Die Frage, die jetzt zu stellen ist, ist nicht “Was ist passiert?”, sondern “Was könnte jetzt noch passieren?” Treffen Sie alle gebotenen Vorkehrungen, um das Risiko von Folgeunfällen zu minimieren. Es gilt, sich einen Überblick über die Situation zu verschaffen und Gefahrenquellen zu identifizieren. Ist der Unfall an einer unübersichtlichen Stelle passiert? Wo muss ich das Warnkennzeichen aufstellen, damit herannahende Autolenker rechtzeitig gewarnt werden? Ist jemand zu Schaden gekommen?
Eine praktische Hilfestellung bietet die Erste-Hilfe-Kart des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, die in Zusammenarbeit mit Experten von Rotem Kreuz, ÖAMTC u.a. entwickelt wurde. Sie ist frei erhältlich und bietet, griffbereit im Auto mitgeführt, eine praktische Handlungsanweisung für die ersten Schritte im Ernstfall.
Ereignete sich der Unfall z.B. auf einer Freilandstraße, ist die Warnweste dann zu tragen, wenn auch ein Pannendreieck aufgestellt werden muss. Das ist dann der Fall, wenn sich der Unfall in einer unübersichtlichen Stelle ereignet hat, bei schlechter Sicht oder Dämmerung. Auf Autobahnen oder Autostraßen ist, unabhängig von den Sichtbedingungen, immer eine Warnweste zu tragen, wenn man sich außerhalb des Fahrzeugs am Fahrstreifen oder am Pannenstreifen aufhält.
Damit der durch einen Unfall entstandene Sachschaden möglichst schnell und reibungslos von den zuständigen Versicherungsunternehmen bearbeitet werden kann, müssen folgende Punkte beachtet werden:
Unfallschäden müssen umgehend (längstens innerhalb einer Woche) der eigenen Haftpflichtversicherung gemeldet werden; wenn man bei einem Unfall geschädigt wurde, sollte man auch bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung den Schaden melden und seine Ansprüche anmelden. Diese Meldung sollte beinhalten:
GRAWE-Kunden können über unsere Online-Formulare ihren Kfz-Haftpflicht- oder Kfz-Kaskoschaden schnell und unkompliziert melden.
Seit 2012 gibt es in der österreichischen Straßenverkehrsordnung die Rettungsgasse - eine freie Gasse - auf Autobahnen und Schnellstraßen. Bei Staubildung ist diese verpflichtend. Allerdings funktioniert sie nur, wenn sich alle Verkehrsteilnehmer daran halten. Dadurch können die Einsatzkräfte schnell und sicher zum Unfallort gelangen.
Sobald der Verkehr ins Stocken kommt, sollte eine Rettungsgasse gebildet werden. Fahren Sie zum Straßenrand und richten Sie sich paralell zur Rettungsgasse aus. Wenn Sie auf zweispurigen Autobahnen und Schnellstraßen links fahren, dann fahren Sie bei Stau so weit es geht an den linken Straßenrand. Wenn Sie auf der rechten Spur unterwegs sind fahren Sie auf den rechten Straßenrand, auch wenn dies bedeutet, dass Sie auf dem Pannenstreifen fahren müssen. Bei drei- oder mehrspurigen Straßen gilt dasselbe System. Alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren nach links, alle Fahrzeuge auf den anderen Spuren fahren nach rechts.
Kein Anderer hat der Steiermark derart eindrucksvoll seinen Stempel aufgedrückt wie Erzherzog Johann. Niemand sonst hat Land und Leute nachhaltiger geprägt als der bekannte Visionär und Reformer. Sei es in der Erneuerung der Landwirtschaft, der Begründung der industriellen Revolution oder ganz privat - der Habsburger Vordenker setzte neue Maßstäbe.