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In Österreich gibt es keine einheitliche, bundesweit geltende Helmpflicht für Skifahrer. Die Regelung der Skihelmpflicht obliegt den Ländern. Daher haben einige Bundesländer eigene Regelungen eingeführt, die vor allem Kinder betreffen.
Generell wird das Tragen eines Helms dringend empfohlen, sowohl von Experten als auch von den Betreibern der Skigebiete. Helme können das Risiko von Kopfverletzungen erheblich verringern, und viele Skiverleihe bieten Helme als Standardausstattung an.
In den 7 von 9 betreffenden Bundesländern gilt die Skihelmpflicht für Minderjährige bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.
Die Skihelmpflicht für Kinder bis 15 Jahre ist in folgenden österreichischen Bundesländern gesetzlich verankert:
In den verbleibenden Bundesländern Tirol und Vorarlberg gibt es derzeit keine gesetzliche Helmpflicht, jedoch wird das Tragen eines Helms stark empfohlen.
Der Hauptgrund für die Einführung einer Helmpflicht ist die Reduzierung von Kopfverletzungen. Studien zeigen, dass das Tragen eines Helms das Risiko schwerer Schädel- und Gehirnverletzungen drastisch verringern kann. Besonders bei Stürzen oder Kollisionen mit anderen Skifahrern oder Hindernissen bietet der Helm einen wichtigen Schutz. Darüber hinaus trägt das Bewusstsein für Sicherheit auf der Piste dazu bei, das allgemeine Unfallrisiko zu senken.
Die Helmpflicht in Österreich und vielen anderen Ländern beschränkt sich meist auf Kinder und Jugendliche, da diese als besonders schutzbedürftig gelten. Erwachsene tragen die Verantwortung für ihre eigene Sicherheit und können selbst entscheiden, ob sie einen Helm tragen. Ein weiterer Grund ist, dass bei Erwachsenen von einer höheren Eigenverantwortung und Risikobewertung ausgegangen wird. Dennoch wird auch Erwachsenen dringend empfohlen, einen Helm beim Skifahren und Snowboarden zu tragen, um das Verletzungsrisiko zu minimieren.
Die Kontrolle der Helmpflicht obliegt in Österreich in erster Linie der Pistenpolizei und den Betreibern der Skigebiete. Besonders an Liften und Gondeln wird gelegentlich kontrolliert, ob Kinder die vorgeschriebenen Helme tragen. In Skischulen achten die Skilehrer darauf, dass ihre Schüler entsprechend ausgerüstet sind. Generell geht der Gesetzgeber aber davon aus, dass Eltern bzw. Erziehungsberechtigte für Ihre Kinder Sorge tragen.
In Österreich können Eltern oder Erziehungsberechtigte zur Verantwortung gezogen werden. Jedoch werden Verstöße gegen die Helmpflicht in Österreich in der Regel nicht sanktioniert. Evtl. ist mit Verhaltenspflichten ohne verwaltungsstrafrechtliche Verfolgung zu rechnen. Es wird auf die Vernunft der Menschen vertraut. In Italien sind die Strafen strenger: Hier drohen Geldstrafen von bis zu 200 Euro.
Generell kann ein Verstoß gegen die Helmpflicht aber versicherungsrechtliche Konsequenzen haben. Bei einem Unfall ohne Skihelm kann die Unfallversicherung die Leistungen kürzen oder verweigern, insbesondere wenn der Helm das Verletzungsrisiko deutlich reduziert hätte. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte daher einen Skihelm tragen.
Zusätzlich zur Unfallversicherung sollten Sie stets über eine private Haftpflichtversicherung verfügen. Diese schützt Sie im Falle des Falles vor Schadenersatzpflichten gegenüber Dritten und bewahrt Sie so vor den finanziellen Folgen, die durch Unachtsamkeit oder Missgeschicke auf der Piste schnell passieren können.
Wenn aus Zweisamkeit Dreisamkeit wird, hat man viel um die Ohren. Kinderzimmer einrichten, einen Namen aussuchen und dann geht auch schon der Windelwahnsinn los. Das Leben scheint von Unsicherheiten geprägt. Was aber sicher ist: Man kann nie sicher genug unterwegs sein. Woran werdende und junge Eltern unbedingt denken sollten, findest du hier im Überblick.