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Wenn Sachschäden entstehen, ist das schlimm genug, richtig brenzlig wird die Situation aber, wenn Menschen verletzt sind. Alle Unfallbeteiligten müssen anhalten, bei Fahrerflucht drohen Verwaltungsstrafen, bei Personenschäden eventuell auch Strafanzeigen. Am Besten ruft man den Euronotruf 112 (funktioniert auch ohne Handyempfang), von dort wird die Information an die benötigten Einsatzkräfte weitergeleitet. Ist niemand verletzt und man ruft trotzdem die Polizei, fallen 36 Euro "Blaulichtsteuer" an.
Die Unfall- bzw. Schadenstelle und gefährliche Bereiche müssen abgesichert werden. WICHTIG: Zuerst absichern und erst dann helfen (vor allem in der Nacht oder bei schlechter Sicht und bei unübersichtlichen Stellen), und immer an die eigene Sicherheit (WARNWESTE!) denken.
Selbst wenn man verunsichert ist, weil der letzte Erste Hilfe-Kurs schon ewig zurückliegt und man sich an kaum etwas erinnern kann: Zur Tat schreiten ist immer die richtige Entscheidung! Als Ersthelfer leistet man einen essentiellen Beitrag zur Rettungskette und kann erheblichen Einfluss auf den Ausgang der Situation für den Verletzten haben. Tipp: Das Rote Kreuz bietet Auffrischungskurse an!
In Österreich ist man gesetzlich zur Leistung von Erster Hilfe verpflichtet, außer wenn man sich dabei selbst in Gefahr begibt. Jemanden aus einem brennenden Autowrack ziehen zu wollen oder auf der Autobahn die Fahrbahn zu überqueren gefährdet höchstens das eigene Leben und hilft dadurch niemandem. Die eigene Sicherheit muss vorgehen!
Zur Dokumentation des Schadens sollten am besten Fotos von der Unfallstelle gemacht werden. Auch Verletzungen, den Unfallhergang und Namen, Anschrift und Telefonnummer von Zeugen sollte man schriftlich festhalten. Ganz wichtig ist der Europäische Unfallbericht, der von allen Beteiligten unterschrieben werden muss. Hat man kein Unfallbericht-Formular, muss man Namen und Adressen der Unfallbeteiligten, deren Autokennzeichen sowie Namen der Versicherungsinstitute und Versicherungspolizzennummern austauschen.
Die eigene Versicherung ist innerhalb einer Woche zu verständigen.
Wenn zuhause eingebrochen wurde, bedeutet das meist nicht nur einen finanziellen, sondern vor allem auch einen emotionalen Schaden. Zweiteren kann man nicht so einfach beheben, ersteren mit dem richtigen Verhalten schon.
Sollte man den Einbrecher noch antreffen oder auf der Flucht ertappen, stellt man sich ihm besser nicht in den Weg. Man hat zwar ein Recht auf Notwehr, besser ist es aber, auf Nummer sicher zu gehen und nichts zu riskieren.
Die Polizei muss unmittelbar verständigt werden. Mit der Nummer 059 133 erreicht man die nächstgelegene Polizeidienststelle. Wenn möglich, sollte man draußen auf die Polizei warten, um den Tatort nicht zu verändern und dadurch die Spurensuche zu erschweren.
Wenn Bankomat-, Kreditkarten oder Sparbücher gestohlen wurden, lässt man diese zur Schadensbegrenzung am besten sofort sperren.
Die Versicherung ist ebenfalls umgehend zu verständigen. Gestohlene Gegenstände müssen aufgelistet werden, um der Versicherung eine vollständige Stehlgutliste aushändigen zu können. Am besten hält man zur Schadensdokumentation den verursachten Schaden mit Fotos fest.
Tipp: Bei Abschluss einer Haushaltsversicherung bitte auf die richtige Versicherungssumme und die notwendigen Wertbehältnisse (Safe, etc.) achten!
Sollte man zuhause sein, wenn ein Feuer ausbricht, ist sofortiges Handeln besonders wichtig. Der Feuerwehr muss man mitteilen, was brennt und wo in der Wohnung / im Haus sich der Brandherd befindet. Gefährdete Personen müssen gewarnt und in Sicherheit gebracht werden (hier gilt wieder: die eigene Sicherheit geht vor).
Luftzug muss vermieden werden, deshalb alle Türen und Tore zum Brandraum geschlossen halten. Wenn möglich, sollte man die Wohnung verlassen. Falls man vom Brand eingeschlossen ist, müssen Türritzen abgedichtet werden (etwa mit nassen Tüchern). Am geöffneten Fenster kann man die Feuerwehr auf sich aufmerksam machen.
Wenn eine Chance auf Erfolg besteht sollte man versuchen, den Brand zu bekämpfen. Löschversuche sollten nie alleine unternommen werden!
Nach dem Brand empfiehlt es sich, die Schadenstelle zur Schadensbegrenzung abzusichern und entstandene Schäden – am besten anhand von Fotos – zu dokumentieren. Die Versicherung ist sofort zu benachrichtigen und auch eine behördliche Aufnahme hat zu erfolgen!
Manchmal hält doppelt besser. Aber eben nur manchmal. Im Falle von Mehrfachversicherungen sollte man diesem Leitsatz nämlich nicht blind folgen. Warum? Lest selbst...