Motorbezogene Versicherungssteuer für E-Autos ab 1.4.2025

Kfz-Versicherung als vorgeschriebener Schutz
Egal, ob neues oder gebrauchtes Fahrzeug – jeder, der in Österreich und darüber hinaus mit einem Auto fahren möchte, muss zunächst den Prozess der Registrierung bei der Zulassungsbehörde am Wohnsitz durchlaufen, um dieses korrekt anzumelden. Zwingend erforderlich ist hierfür eine KFZ-Versicherung sowie eine Bestätigung dieser. Die Kfz-Versicherung sorgt dabei nicht nur dafür, dass Sie im Falle eines Unfalls schnell wieder mobil sind, sondern kann auch finanzielle Engpässe vermeiden – je nachdem, für welche Lösung Sie sich entscheiden. Bei der GRAWE haben Sie diesbezüglich freie Wahl – Sie suchen sich genau jene individuellen Bausteine aus, die zu Ihnen und Ihrer Lebensgestaltung passen.
Die motorbezogene Versicherungssteuer
Eingehoben wird dabei vom Versicherungsunternehmen auch die motorbezogene Versicherungssteuer. Diese besteuert Pkw, Motorräder und alle übrigen Kfz mit einem höchsten Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, für die eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Wie viel diese Steuer ausmacht, hängt von Faktoren wie der Fahrzeugart, dem Erstzulassungsdatum und der Antriebsart ab. Unerheblich ist es hingegen, in welchem Land die erstmalige Zulassung des Fahrzeuges erfolgte.
Anpassung der motorbezogenen Versicherungssteuer für E- und Plug-in-Hybridfahrzeuge
Speziell all jene, die ein E- oder Plug-in-Hybridfahrzeug steuern, sind dabei seit 1.4.2025 von einer Anpassung der motorbezogenen Versicherungssteuer betroffen. Festgelegt wurde dies im Rahmen des Budgetsanierungsmaßnahmengesetzes 2025, welches unter anderem die Änderung des Versicherungssteuergesetzes vorsieht. Was heißt das nun konkret?
- E-Autos: Für die motorbezogene Versicherungssteuer für Pkw (Klasse M1) mit rein elektrischem Antrieb gibt es eine neue Berechnungsformel. Diese kombiniert die Leistung des Elektromotors in Kilowatt mit dem Eigengewicht in Kilogramm. Die Leistung des Elektromotors ist dabei immer die Nenndauerleistung laut Zulassung und nicht die Maximalleistung. Die Berechnung erfolgt jeweils gestaffelt.
- Hybrid-Autos: Bei Fahrzeugen mit nicht extern aufladbarem Hybrid-Elektroantrieb, welche ab dem 1.10.2020 zugelassen wurden, wird für die Berechnung der Steuer unverändert nur die Leistung in Kilowatt herangezogen. Handelt es sich hingegen um Autos mit extern aufladbarem Hybrid-Elektroantrieb, so ist ein eigener neuer Abzugsbetrag vom CO2-Emissionswert vorgesehen, wodurch sich eine höhere Besteuerung ergibt.
Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor sind diesbezüglich bis dato keine Veränderungen vorgesehen.
Die Änderungen wurden mit 1.4.2025 wirksam, wodurch Versicherer die Steuer ab diesem Zeitpunkt vorzuschreiben haben. Bei späterer technischer Umsetzung ist sie nachzuverrechnen.
Häufig gestellte Fragen zur motorbezogenen Versicherungssteuer für E-Autos
Wie hoch ist die motorbezogene Versicherungssteuer bei Elektroautos?
Seit 1.4.2025 gibt es für die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer für Pkw (Klasse M1) mit rein elektrischem Antrieb eine neue Formel. Die Höhe hängt von der Leistung des Elektromotors in Kilowatt und dem Eigengewicht in Kilogramm ab. Die Leistung des Elektromotors ist dabei immer die Nenndauerleistung und nicht die Maximalleistung. Die Berechnung erfolgt jeweils gestaffelt.
Wo finde ich beim E-Auto im Zulassungsschein die Werte für die Berechnung der Steuer?
Für die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer bei Elektroautos sind die Leistung im Feld P2 sowie das Eigengewicht im Feld G wichtig.
Muss ich die motorbezogene Versicherungssteuer für E-Autos selbst abführen?
Nein, die motorbezogene Versicherungssteuer wird stets über den Versicherer bei der Kfz-Haftpflichtversicherung eingehoben und abgeführt.
Muss ich bei einem Wechselkennzeichen für beide Autos eine motorbezogene Versicherungssteuer zahlen?
Nein, wer über ein Wechselkennzeichen verfügt, zahlt nur für jenes Fahrzeug mit der höchsten Steuerbelastung. Das gilt auch dann, wenn sowohl ein Verbrenner als auch ein E-Auto angemeldet sind. Ein Wechselkennzeichen kann für bis zu drei Fahrzeuge verwendet werden.