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Unfälle passieren, der Schrecken ist groß, der Schaden vielleicht weniger, aber doch vorhanden – gut, dass man versichert ist. Im ersten Schritt werden noch vorbildlich Versicherungsdaten ausgetauscht. Doch wenn es dann um finanzielle Entschädigung geht, wird der Fall oft unangenehm und langwierig. Eine kleine Unachtsamkeit wird als beträchtliches Mitverschulden ausgelegt, schon ist die gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar.
Wenn eine Person zu Schaden kommt (egal ob er oder sie im anderen Fahrzeug sitzt oder im eigenen), wird in vielen Fällen ein gerichtliches Strafverfahren eingeleitet. Kosten für die Verteidigung und das Verfahren drohen.
Neben dem Honorar für den eigenen Rechtsanwalt fallen Gebühren für Gericht, vom Gericht bestellte ZeugInnen und Sachverständige an – und je nach Prozessausgang sind zudem die Kosten des Prozessgegners zu tragen. Im Fall eines Strafverfahrens können die Verteidigungskosten selbst wenn man am Ende freigesprochen wird, nicht vom Unfallgegner bzw. der Unfallgegnerin zurückgefordert werden.
Der Unfallverursacher streitet seine Schuld ab oder weist einem eine beträchtliche Mitschuld zu. Die Rechnungen für Reparaturen oder Behandlungen werden fällig, aber um sie erstattet zu bekommen, trägt man plötzlich die Beweislast. Ebenso müssen Schmerzengeld oder Verdienstentgang vor Gericht erstritten werden.
Der Rechtsstreit war langwierig und erfolgreich, doch jetzt zahlt der Verfahrensgegner nicht? Sind die gerichtlich zugesprochenen Schmerzengeldforderungen oder der Verdienstentgang uneinbringlich, kann eine Rechtsschutzversicherung auch hier helfen.
Der Tempomat ist auf 100 gestellt, das Radargerät misst 107 km/h – schnell ist im „Feinstaubhunderter“ der Führerschein weg. Der Führerschein-Rechtsschutz vertritt bei Führerscheinentzugsverfahren und unterstützt bei der Wiedererlangung des Führerscheins.
Oft ist es nicht das eigene Auto, man leiht sich etwa für den Möbelkauf den geräumigen Kombi eines guten Freundes. An der roten Ampel bremst das nachfolgende Auto zu spät – das Auto des Freundes ist verbeult, die eben neu gekauften Möbelstücke sind beschädigt. Eine Lenker-Rechtsschutzversicherung versichert Schäden, die Ihnen als Lenker eines fremden Fahrzeuges entstehen (wie Schmerzensgeld oder Sachschäden).
Schon in der „Grundschutz“-Option der GRAWE RECHT PRIVAT gelten sämtliche Versicherungsleistungen nicht nur innerhalb der österreichischen Grenzen sondern in ganz Europa sowie den angrenzende Mittelmeerstaaten (und dazugehörigen Inseln). Ein weltweiter Versicherungsschutz besteht zudem für Schadenersatz- und Strafrechtsschutz bei Unfällen mit Körperschäden.
Eine Rechtsschutzversicherung schützt vor finanziellen Belastungen. Wichtig ist dabei aber, dass sie eingeschaltet wird, BEVOR ein Rechtsanwalt beauftragt wird.
Nach viel Theorie und einer Menge Fahrstunden endlich den Führerschein in der Tasche? Dann ist die Freude natürlich groß! Noch größer wird sie allerdings, wenn dann tatsächlich ein eigenes Auto vor der Türe steht - für viele Fahranfänger der Traum schlechthin!