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  • 16. Juni 2025 ― Lesezeit: 4 Minuten

    Gebraucht & Vintage ist Schön & Gut. Aber leider nicht immer.

    Yeah, du hast ein Schnäppchen auf einer Vintage-Plattform gefunden und sofort zugeschlagen. Das Warten auf das heiß ersehnte Päckchen begleitet dich ein paar Tage und wird Stunde für Stunde schwerer. Endlich ist das Paket da. Du bist daheim und der Paketbote klingelt tatsächlich. Du öffnest rasch die Tür, nimmst das Päckchen entgegen, kritzelst schnell deinen Namen auf sein Device, sagst “Danke, auf Wiederschauen!”, Tür zu - und freust dich aufs Öffnen. Und dann: die Enttäuschung. Statt der ersehnten Limited Edition Sneaker sind ausgelatschte Opa-Patschen in der Schachtel. Was tun?

    Schnäppchenjagd wird zum Schuss ins Knie?


    eBay, Willhaben oder Vinted - jede*r kennt die Plattformen, auf denen man einfach und unkompliziert online kaufen und verkaufen kann. Geht ja auch schnell, und ein paar flott verdiente Euros bzw. Schnäppchen für kleines Geld sind natürlich fein. Aber nicht immer läuft alles reibungslos. So soll es schon mal vorgekommen sein, dass statt der ersehnten Designertasche ein uraltes Necessaire mit vergilbtem Reißverschluss und Thermenhotel-Logo von ‘87 im Paket lag. Retro? Ja. Aber nicht auf die gute Art.

     

    Beginnen wir mit den Basics: Händler vs Privatkauf


    Wenn du online bei professionellen Shops einkaufst, bist du in der Regel gut geschützt. Rücktrittsrecht, Gewährleistung und Ersatz bei Schäden - das ist alles gesetzlich geregelt, auch dann, wenn du es dir nach der Bestellung einfach anders überlegst.
    Bei Kleinanzeigen, Flohmärkten, Willhaben, Vinted oder eBay sieht’s anders aus. Wer privat kauft, schließt einen Vertrag „von Privat an Privat“, oft mit dem Hinweis: „Keine Garantie oder Rücknahme.“ Das heißt: Du kaufst auf eigenes Risiko. Kommt die Ware beschädigt oder gar nicht an, schaut’s leider schlecht aus.

    Tipp: Genau hier kann eine Rechtsschutzversicherung helfen, wenn du in einem Streitfall gegen den Verkäufer oder die Plattform vorgehen willst.

     

    Was kann denn schon passieren?
     

    Da ist einiges möglich:

     

    1. Die bestellte Ware kommt nicht an.

    Wenn du schon vorab bezahlt hast, ist das Geld - ohne rechtliche Absicherung - oft weg. Das ist dann bitter.

     

    2. Die bestellte Ware ist beschädigt oder anders als beschrieben.

    Zerkratzte Sonnenbrille, zerrissenes Shirt oder sogar ein Fake-Produkt? Bei Privatverkäufen musst du das nachweisen – und hast meist kein Rücktrittsrecht. 

     

    3. Du wirst selbst beschuldigt.

    Die Freude ist groß, dass deine alte Kommode einen neuen Platz gefunden hat - und plötzlich heißt es, du hättest den Käufer betrogen! Auch als Verkäufer brauchst du Schutz, falls du zu Unrecht in Schwierigkeiten kommst.

    Tipp: In solchen Fällen steht dir die Rechtsschutzversicherung Österreich | GRAWE der GRAWE zur Seite.

     

    Und jetzt? Nie mehr auf Online-Schnäppchenjagd gehen?

    Nein, natürlich nicht. Online einkaufen bleibt Teil unseres Alltags – mit dem richtigen Mix aus Vorsicht, Plattformwahl und Versicherungsschutz bleibst du stets auf der sicheren Seite.

     

    05. Juni 2025 ― Lesezeit: 8 Minuten
    Vollmacht für Kfz-Ab- & -Anmeldung bei Zulassungsstellen

    Über 5,2 Millionen Pkw waren in Österreich im Jahr 2024 für den Straßenverkehr zugelassen – ein Rekord. Doch wer sich ein neues oder gebrauchtes Auto zulegt, muss zunächst den Prozess der Registrierung bei der Zulassungsbehörde am Wohnsitz durchlaufen, um es korrekt anzumelden und damit durch die Gegend brausen zu können. Wer den Wagen später wieder verkauft, sollte ihn umgekehrt wieder abmelden. Die GRAWE erläutert, welche Unterlagen es für die Zulassung und Abmeldung braucht. Zudem wird veranschaulicht, worauf Sie achten sollten, wenn Sie eine andere Person zur Kfz-An- oder -Abmeldung schicken und hierfür eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

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