Fahrerflucht (Unfallflucht): Wann besteht sie & welche Strafe?

Wann in Österreich Fahrerflucht besteht
Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Sie sind frühmorgens mit dem Auto unterwegs und werden plötzlich in einen Verkehrsunfall verwickelt. Doch anstatt 133 zu wählen, verletzten Personen zu helfen oder den Schaden zu inspizieren, fahren Sie einfach weiter. In diesem Fall liegt Fahrerflucht vor. Denn Fahrerflucht begeht man in Österreich dann, wenn man den Unfallort verlässt, ohne die Polizei zu verständigen und auf diese zur Beweisaufnahme zu warten, Erste Hilfe zu leisten und den Schaden zu dokumentieren.
Streng genommen handelt es sich dabei in Österreich um eine Verwaltungsübertretung, aber auch diese kann mit hohen Strafen verbunden sein. Die Begriffe „Fahrerflucht“ und „Unfallflucht“ meinen dabei dasselbe – und werden im allgemeinen Sprachgebraucht daher oft synonym verwendet.
Nur ein Blechschaden: Warum auch hier korrektes Verhalten wichtig ist
Vor allem dann, wenn es sich nur um einen Blechschaden handelt, neigen Beteiligte dazu, ihre Pflichten zu vernachlässigen. Doch auch, wenn keine Menschen verletzt wurden, ist korrektes Verhalten wichtig, wie die folgenden Sachlagen veranschaulichen:
- Unfallort darf nicht verlassen werden: Sie haben beim Einparken ein fremdes Fahrzeug gestreift, möchten aber noch schnell den geplanten Einkauf erledigen oder Ihr Kind zur Schule bringen? Tun Sie das lieber nicht! Denn Sie begehen auch bereits Fahrerflucht, wenn Sie den Unfallort nur kurz verlassen, ohne die Polizei zu informieren.
- Eine Nachricht reicht nicht aus: Sie treffen den Besitzer des beschädigten Autos nicht an und spielen mit dem Gedanken, ihm einfach eine Nachricht an die Windschutzscheibe zu klemmen? Das ist ebenso keine gute Idee! Denn auch in diesem Fall machen Sie sich schuldig.
- Hilfe holen ist oberste Pflicht: Sie möchten den Unfallort wieder verlassen, weil Sie selbst nicht in der Lage sind, Erste Hilfe zu leisten? Dies sollten Sie unterlassen! Wer im Ernstfall selbst nicht weiß, welche Schritte zu tun sind, ist verpflichtet, fremde Hilfe zu holen. Zudem müssen Sie die Unfallstelle absichern.
Eine kleine Ausnahme gibt es, aber auch diese sollte mit Vorsicht genossen werden: Haben sich die an einem Unfall mit lediglich Kratzern oder leichten Schrammen beteiligten Personen gegenseitig sowohl den Namen als auch die Anschrift mitgeteilt und ihre Identität nachgewiesen, muss die nächste Polizeidienststelle nicht zwingend verständigt werden. Doch Achtung: Als Nachweis gelten nur Lichtbild-Ausweise, auf denen auch die Adresse vermerkt ist – der Führerschein ist demnach unzureichend!
Auch als Zeuge haben Sie Pflichten
Auch als Zeuge eines Unfalls dürfen Sie sich nicht einfach so vom Ort des Geschehens wegbewegen. Im Ernstfall sind Sie dazu verpflichtet, Hilfe zu leisten oder das eigene Handy oder Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, um professionelle Hilfe holen zu können. Auch sollten Sie auf eine Befragung der Polizei gefasst sein, denn als Zeuge müssen Sie darüber hinaus an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken.
Fahrerflucht in Österreich: Welche Strafen drohen
Die Höhe der Strafe bei einem Unfall mit Fahrerflucht hängt in Österreich von den Unfallfolgen ab:
- Polizei nicht verständigt: Wird ein Verkehrsunfall nicht gemeldet, handelt es sich dabei bereits um eine Verwaltungsübertretung. Sie müssen, je nach Schwere, mit mehreren hundert bis tausend Euro rechnen.
- Keine Hilfe geleistet: Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, einem Verletzten zu helfen, kann auch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren dafür geahndet werden.
Je nach Art der Gesetzesverletzung und der Konsequenzen droht darüber hinaus eventuell der Führerscheinentzug.
So verhalten Sie sich richtig nach einem Unfall
Unfälle mit Fahrerflucht sind kein Kavaliersdelikt – damit es erst gar nicht zu Strafen oder dem Tod eines Verletzten kommt, ist es essenziell, im Ernstfall richtig zu handeln:
- Ob Blechschaden oder Unfall mit verletzten Personen – bleiben Sie ruhig, atmen Sie tief durch und lassen Sie sich auf keinen Fall vom Fluchtinstinkt leiten.
- Verständigen Sie die Polizei und/oder die Rettung und verbleiben Sie am Unfallort bis die Einsatzkräfte eintreffen.
- Leisten Sie Erste Hilfe.
- Sichern Sie die Unfallstelle ab.
Übrigens: Auch als Beifahrer können und sollten Sie den Unfallverursacher unterstützen – ob bei der Ersten Hilfe, dem Absichern der Unfallstelle oder der Verständigung der Polizei. Ebenso können Sie ihm emotional beistehen und so dazu beitragen, dass die Situation nicht außer Kontrolle gerät.
Warum rasches Handeln essenziell für Versicherungsleistungen ist
Eine schnelle und umfassende Meldung des Unfalls an die Polizei ist auch ein wichtiges Kriterium für etwaige Leistungen im Rahmen einer Kfz-Versicherung. Nur so können die damit verbundenen Prozesse korrekt abgewickelt und die Leistungen in Anspruch genommen werden. Wer selbst einen Schaden am eigenen Fahrzeug bemerkt, sollte dies ebenso unverzüglich der Polizei melden. Andernfalls könnte es schwierig werden, Beweise für die Versicherung zu dokumentieren.
Fazit: Ruhe bewahren und Maßnahmen setzen, auch wenn die Nerven blank liegen
Österreichs Straßen zählen zu den sichersten in Europa – trotzdem kommt es tagtäglich zu Zwischenfällen. Bei einigen davon handelt es sich mittlerweile um Unfälle mit Fahrerflucht. Warum Menschen immer öfter vom Ort des Geschehens flüchten, kann viele Gründe haben – sei es Überforderung, Angst oder weil sie unter Alkoholeinfluss stehen. Doch auch wenn eine solche Situation belastend ist, ist es fundamental, nicht die Nerven zu verlieren, rasch Hilfe zu leisten bzw. zu holen und die Polizei zu verständigen. Sonst drohen nicht nur hohe Strafen, sondern im schlimmsten Falle stirbt ein Mensch am Unfallort.
Häufig gestellte Fragen zu Fahrerflucht:
Wann zählt etwas in Österreich als Fahrerflucht?
Fahrerflucht begeht man in Österreich dann, wenn man in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, den Unfallort jedoch verlässt, ohne die Polizei zu verständigen, die Unfallstelle abzusichern, Erste Hilfe zu leisten oder den Schaden zu dokumentieren.
Ist es Fahrerflucht, wenn man nichts gemerkt hat?
Fahrerflucht setzt voraus, dass der Verursacher den Unfall bewusst wahrgenommen und sich sodann unerlaubt vom Ort des Geschehens entfernt hat. Wenn man also einen Unfall verursacht hat, dies allerdings nicht gemerkt hat, handelt es sich nicht um Fahrerflucht – man hat in diesem Fall unwissentlich gegen das Gesetz verstoßen. Doch Achtung: Im Falle eines Vorwurfs der Fahrerflucht kann es schwierig sein, zu beweisen, dass der Schaden nicht bemerkt wurde. Gelingt dies dem Beteiligten jedoch glaubhaft, ist eine Verurteilung wegen Fahrerflucht unwahrscheinlich.
Sind Unfallflucht und Fahrerflucht das Gleiche?
Die Begriffe „Fahrerflucht“ und „Unfallflucht“ werden im allgemeinen Sprachgebraucht oft synonym verwendet. Sie bezeichnen in Österreich tatsächlich dasselbe Verhalten, nämlich wenn Sie sich nach einem Verkehrsunfall unerlaubt vom Unfallort entfernen. Dieser Tatbestand ist strafbar, unabhängig davon, ob ein Sach- oder Personenschaden entstanden ist. Schuldig machen können sich dabei sowohl jener Fahrer, der den Unfall verursacht hat, als auch alle anderen Unfallbeteiligten.
Wann ist Fahrerflucht in Österreich verjährt?
Grundsätzlich gilt: Je länger das Delikt zurückliegt, desto schwieriger wird es, den Sachverhalt zu klären und gegebenenfalls die Unschuld zu beweisen. In Österreich werden daher, im Interesse des Rechtsschutzes eines Beschuldigten, Fahrerflucht-Fälle meistens nur ein Jahr verfolgt.