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  • 06. März 2024 ― Lesezeit: 5 Minuten

    Echter & unechter Vermögensschaden: Was ist das und wer haftet?

    In der Welt der Rechtsgeschäfte und Versicherungen sind Vermögensschäden ein häufig diskutiertes Thema. Sie können sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betreffen und erhebliche finanzielle Folgen haben. Doch was genau versteht man unter einem Vermögensschaden und wie unterscheidet man zwischen echten und unechten Schäden? Wer ist im Schadensfall haftbar, und welche Versicherungsmöglichkeiten gibt es? Dieser Blogbeitrag widmet sich diesen Fragen und bietet Einblicke in die komplexe Materie der Vermögensschäden.

    Was versteht man unter einem Vermögensschaden?

    Der Vermögensschaden bezeichnet eine finanzielle Einbuße, die durch das Ausführen oder Unterlassen einer Handlung entsteht. Eine wesentliche Unterscheidung ist die zwischen Vermögensschäden und immateriellen Schäden. Vermögensschäden sind in Geld messbar. Sie gehen auf die Beeinträchtigung geldwerter Güter oder der Person (z.B. Behandlungskosten) zurück. Ist der Nachteil nicht in Geld messbar, handelt es sich um einen immateriellen Schaden.

    Es gibt zwei Arten von Vermögensschäden: Den echten und den unechten Vermögensschaden.

     

    Unterschied echte & unechte Vermögensschäden:

    Die Unterscheidung zwischen echten und unechten Vermögensschäden ist für die juristische Bewertung und die Haftungsfrage von entscheidender Bedeutung.

    Echter Vermögensschaden (reiner/bloßer Vermögensschaden)

    Ein echter Vermögensschaden liegt vor, wenn die finanzielle Einbuße nicht Folge eines Sach- oder Personenschadens ist, sondern direkt das Vermögen betrifft.  Der echte Vermögensschaden wird schadenersatzrechtlich nur ausnahmsweise ersetzt. Es wird nämlich eine Ausuferung der Ersatzpflicht befürchtet.

    Beispiele für einen echten Vermögensschaden:

    • Sie kaufen ein gebrauchtes Auto, das laut Besitzer 50.000 km gefahren ist. Es stellt sich heraus, dass das Auto tatsächlich über 120.000 km gefahren ist und der Verkäufer den Tacho manipuliert hat. Durch diesen Betrug zahlen Sie zu viel für das Auto, wodurch Ihnen ein echter Vermögensschaden entsteht.
    • Ein Mitarbeiter macht bei der Programmierung eines Onlineshops einen groben Fehler, wodurch die Website tagelang nicht funktioniert. Durch den Umsatzausfall entsteht dem Shop-Betreiber ein echter Vermögensschaden.
    • Jemand parkt direkt vor der Einfahrt einer Tiefgarage, sodass der Zugang zur Garage blockiert ist. Den ganzen Tag kann kein Auto in die Tiefgarage fahren. Der Betreiber erleidet durch den entgangenen Gewinn einen Vermögensschaden, der weder Folge eines vorausgegangenen Sach- oder Personenschadens ist.

    Unechter Vermögensschaden (Vermögensfolgeschaden)

    Im Gegensatz dazu steht der unechte Vermögensschaden, auch Vermögensfolgeschaden genannt, der als Folge eines Sach- oder Personenschadens auftritt. Das bedeutet, dass zuerst eine Sache oder Person einen Schaden erleidet und daraus ein finanzieller Verlust resultiert.

    Beispiele für einen unechten Vermögensschaden:

    • Aufgrund eines Unfalles haben Sie sich das Bein gebrochen (Personenschaden). Dadurch können Sie mehrere Tage nicht arbeiten. Durch den Verdienstentgang entsteht Ihnen ein Vermögensfolgeschaden, da er Folge des Personenschadens ist.
    • Durch den Ausfall einer Maschine (Sachschaden) in einem Produktionsbetrieb kommt es zu Produktionsausfällen und somit zu entgangenen Gewinnen.
    • Wird aufgrund eines schuldhaften Verhaltens einer Person die Festplatte eines Computers beschädigt (Sachschaden), so stellt der Datenverlust bzw. die Kosten für die Wiederherstellung der Daten einen Vermögensfolgeschaden dar.

     

    Wann tritt ein Vermögensschaden ein?

    Ein Vermögensschaden tritt ein, sobald eine messbare finanzielle Einbuße festgestellt wird. Die Herausforderung besteht oft darin, die genaue Schadenshöhe zu ermitteln, insbesondere bei entgangenen Gewinnen.

     

    Was ist der Unterschied zwischen Sachschaden und Vermögensschaden?

    Der wesentliche Unterschied liegt in der Art des Schadens. Während ein Sachschaden die Beschädigung oder den Verlust einer körperlichen Sache bezeichnet, handelt es sich bei einem Vermögensschaden um eine finanzielle Einbuße, die nicht zwingend an einen physischen Gegenstand gebunden ist. Ein Vermögensschaden kann sowohl aus einem Sachschaden resultieren (unechter Vermögensschaden) als auch unabhängig davon entstehen (echter Vermögensschaden).

    Prägnant gesagt ist jeder Sachschaden auch ein Vermögensschaden aber nicht jeder Vermögensschaden auch ein Sachschaden.

     

    Versicherung gegen Vermögensschäden: Wer haftet?

    In vielen Fällen kann man gegen das Risiko von Vermögensschäden versichert werden. Verschiedene Versicherungsprodukte wie die private Haftpflichtversicherung, die betriebliche Haftpflichtversicherung, die Kfz-Versicherung und die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bieten Schutz vor den finanziellen Folgen solcher Schäden.

    Die Haftungsfrage hängt jedoch von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere davon, ob der Schaden durch Vorsatz, Fahrlässigkeit oder ohne Verschulden des Verursachers entstanden ist. Im Allgemeinen haftet der Verursacher des Schadens, sofern ihm ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

    Die Absicherung gegen (echte) Vermögensschäden ist besonders für Berufsgruppen mit hohem Haftungsrisiko wie Anwälte, Steuerberater oder Unternehmensberater von Bedeutung. Hier treten echte Vermögensschäden häufig auf, die weder Personen- noch Sachschäden zugeordnet werden können und sich auch nicht aus diesen herleiten Doch auch Unternehmen und Privatpersonen sollten sich über die Risiken und Versicherungsmöglichkeiten informieren, um im Schadensfall nicht auf hohen Kosten sitzen zu bleiben.

    Haftpflichtversicherung als Schutz vor Vermögensschäden

    Als Privatperson genügt üblicherweise die Absicherung durch die Privathaftpflichtversicherung. So sind Sie geschützt, wenn Sie beispielsweise aus Versehen den PC eines Bekannten zerstören, der dadurch einen Verdienstausfall erleidet. Sowohl der Sachschaden am Computer als auch der unechte Vermögensschaden sind damit versichert. Meistens übernimmt die Haftpflicht nur die Haftung für unechte Vermögensschäden, also Schäden, die durch einen Personen- oder Sachschaden entstehen.

     

     

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