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Der Vermögensschaden bezeichnet eine finanzielle Einbuße, die durch das Ausführen oder Unterlassen einer Handlung entsteht. Eine wesentliche Unterscheidung ist die zwischen Vermögensschäden und immateriellen Schäden. Vermögensschäden sind in Geld messbar. Sie gehen auf die Beeinträchtigung geldwerter Güter oder der Person (z.B. Behandlungskosten) zurück. Ist der Nachteil nicht in Geld messbar, handelt es sich um einen immateriellen Schaden.
Es gibt zwei Arten von Vermögensschäden: Den echten und den unechten Vermögensschaden.
Die Unterscheidung zwischen echten und unechten Vermögensschäden ist für die juristische Bewertung und die Haftungsfrage von entscheidender Bedeutung.
Ein echter Vermögensschaden liegt vor, wenn die finanzielle Einbuße nicht Folge eines Sach- oder Personenschadens ist, sondern direkt das Vermögen betrifft. Der echte Vermögensschaden wird schadenersatzrechtlich nur ausnahmsweise ersetzt. Es wird nämlich eine Ausuferung der Ersatzpflicht befürchtet.
Beispiele für einen echten Vermögensschaden:
Im Gegensatz dazu steht der unechte Vermögensschaden, auch Vermögensfolgeschaden genannt, der als Folge eines Sach- oder Personenschadens auftritt. Das bedeutet, dass zuerst eine Sache oder Person einen Schaden erleidet und daraus ein finanzieller Verlust resultiert.
Beispiele für einen unechten Vermögensschaden:
Ein Vermögensschaden tritt ein, sobald eine messbare finanzielle Einbuße festgestellt wird. Die Herausforderung besteht oft darin, die genaue Schadenshöhe zu ermitteln, insbesondere bei entgangenen Gewinnen.
Der wesentliche Unterschied liegt in der Art des Schadens. Während ein Sachschaden die Beschädigung oder den Verlust einer körperlichen Sache bezeichnet, handelt es sich bei einem Vermögensschaden um eine finanzielle Einbuße, die nicht zwingend an einen physischen Gegenstand gebunden ist. Ein Vermögensschaden kann sowohl aus einem Sachschaden resultieren (unechter Vermögensschaden) als auch unabhängig davon entstehen (echter Vermögensschaden).
Prägnant gesagt ist jeder Sachschaden auch ein Vermögensschaden aber nicht jeder Vermögensschaden auch ein Sachschaden.
In vielen Fällen kann man gegen das Risiko von Vermögensschäden versichert werden. Verschiedene Versicherungsprodukte wie die private Haftpflichtversicherung, die betriebliche Haftpflichtversicherung, die Kfz-Versicherung und die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bieten Schutz vor den finanziellen Folgen solcher Schäden.
Die Haftungsfrage hängt jedoch von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere davon, ob der Schaden durch Vorsatz, Fahrlässigkeit oder ohne Verschulden des Verursachers entstanden ist. Im Allgemeinen haftet der Verursacher des Schadens, sofern ihm ein Verschulden nachgewiesen werden kann.
Die Absicherung gegen (echte) Vermögensschäden ist besonders für Berufsgruppen mit hohem Haftungsrisiko wie Anwälte, Steuerberater oder Unternehmensberater von Bedeutung. Hier treten echte Vermögensschäden häufig auf, die weder Personen- noch Sachschäden zugeordnet werden können und sich auch nicht aus diesen herleiten Doch auch Unternehmen und Privatpersonen sollten sich über die Risiken und Versicherungsmöglichkeiten informieren, um im Schadensfall nicht auf hohen Kosten sitzen zu bleiben.
Als Privatperson genügt üblicherweise die Absicherung durch die Privathaftpflichtversicherung. So sind Sie geschützt, wenn Sie beispielsweise aus Versehen den PC eines Bekannten zerstören, der dadurch einen Verdienstausfall erleidet. Sowohl der Sachschaden am Computer als auch der unechte Vermögensschaden sind damit versichert. Meistens übernimmt die Haftpflicht nur die Haftung für unechte Vermögensschäden, also Schäden, die durch einen Personen- oder Sachschaden entstehen.
Die Gefährdungshaftung in Österreich ist ein rechtliches Konzept, das die Haftung für Schäden regelt, die durch erlaubte, aber potenziell gefährliche Aktivitäten verursacht werden. Die GRAWE erklärt, wie die Gefährdungshaftung dazu beiträgt, eine Balance zwischen der Förderung gesellschaftlich nützlicher Tätigkeiten und dem Schutz vor den potenziellen Risiken dieser Tätigkeiten zu schaffen.