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  • 17. Juni 2022 ― Lesezeit: 4 Minuten

    Was tun bei Diebstahl im Urlaub?

    Ein wunderschöner Tag am Strand geht zu Ende, und dann das: Die Tür des Hotelzimmers ist aufgebrochen, die Wertsachen und der Laptop sind verschwunden. Was sind jetzt die ersten Schritte und wer haftet, wenn im Urlaub die Diebe zuschlagen?

     

    Erste Schritte bei einem Diebstahl im Ausland

    Wenn Sie während Ihres Urlaubs im Ausland bestohlen werden, müssen Sie einige Angelegenheiten sofort regeln: 

    • Hotelleitung oder Eigentümer der Unterkunft umgehend informieren, denn nach der Abreise greift die Haftung nicht mehr.
    • Bankkarten, Kreditkarten und SIM-Karten sperren lassen.
    • Liste der gestohlenen Gegenstände erstellen, um Polizei und Versicherung eine vollständige Stehlgutliste aushändigen zu können.
    • Diebstahlanzeige bei der örtlichen Polizei erstatten (wird benötigt für Versicherungen, Notfallpass und neue Ausweise nach der Rückkehr).
    • Versicherung informieren (Schadensmeldung).
    • Notreisepass bei der österreichischen Vertretungsbehörde vor Ort (Botschaft/Konsulat) ausstellen lassen.

    Die GRAWE hat für solche Notfälle, wenn Sie eine Reiseversicherung abgeschlossen haben, eine Hotline, die 24 Stunden erreichbar ist

    Kontaktdaten Reiseversicherung:

    • 24-Stunden-Hotline:                          0043 (0)316 81 39 00
    • Reiseversicherung/E-Mail:              reise@grawe.at

     

    Haftung ist abhängig von Art des Diebstahls

    Wie bei fast allen Fragen nach der Haftung ist die Antwort auch hier: Es kommt neben dem Urlaubsland vor allem auf die Art des Diebstahls an. Zum besseren Verständnis der nachfolgenden Ausführungen vorab eine kurze Abgrenzung der relevanten Diebstahlarten:

    • Einbruchdiebstahl: Der Täter begeht den Diebstahl durch sichtbare Gewaltanwendung unter Überwindung von Hindernissen, z. B. durch Aufbrechen der Tür des Hotelzimmers oder des Zimmersafes.  
    • Einfacher Diebstahl: Der Täter muss kein Hindernis überwinden, um den Diebstahl zu begehen. Das ist der Fall, wenn Ihnen die Geldbörse oder das Smartphone von einem Taschendieb aus der Jackentasche gestohlen wird, das Hotelpersonal etwas aus dem Hotelzimmer entwendet, der Dieb durch ein offenes Fenster eindringt oder Gepäck aus einem nicht abschließbaren Raum entwendet wird.
    • Beraubung: Der Täter raubt Ihnen persönliche Gegenstände unter Androhung oder Ausübung von Gewalt, z.B. bei einem Tagesausflug auf offener Straße oder bei einem Überfall auf dem Gelände des Hotels.

     

    Diebstahl im Hotel – wer haftet?

    Ob das Hotel bei einem Diebstahl haftet ist vom jeweiligen Urlaubsland abhängig wie auch von den Begleitumständen des Diebstahls.

    1. Diebstahl in EU-Ländern

    In EU-Ländern haften grundsätzlich Hotelbetreiber bei einem Diebstahl im Hotel, nicht jedoch bei Raub. Es gibt aber auch Fälle, wo Sie selbst für den Schaden aufkommen müssen. Ausgenommen von der Haftung des Hoteliers sind Fahrzeuge und darin abgelegte Gegenstände sowie mitgebrachte Haustiere. 

     

    Kein Verschulden des Hotels: Beschränkte Haftung

    Trifft das Hotel nicht direkt die Schuld, weil z. B. das Hotelzimmer oder der Zimmersafe aufgebrochen wurde, haftet es bis zu einer bestimmten Höchstgrenze (von Land zu Land verschieden). Wenn Sie einen funktionierenden Zimmersafe nicht verwendet haben, dann kann der Schadensbetrag anteilig gekürzt werden.

     

    Mitverschulden des Hotels: Unbeschränkte Haftung

    Sind Hotelbetreiber oder Personal direkt für den Schaden verantwortlich, muss dieser komplett ersetzt werden. Das ist etwa der Fall, wenn Sie dem Hotelier das Gepäck zur Aufbewahrung in der Rezeption übergeben, Wertgegenstände im Hotelsafe deponieren, ein Zimmerschloss defekt ist oder ein Hotelangestellter die Zimmertür nicht verschlossen hat.

     

    Eigenes Mitverschulden: Verkürzung oder Entfall der Haftung

    Wenn Sie selbst den Diebstahl auf fahrlässige Weise mitverschulden, müssen Sie damit rechnen, dass die die Haftung des Hoteliers eventuell wegen ihres Mitverschuldens erheblich verkürzt wird oder sogar entfällt. Lassen Sie z. B. den Zimmerschlüssel stecken oder Ihre Geldbörse auf der Liege am Pool liegen, dann tragen Sie im Schadensfall eine Mitschuld.  

     

    2. Diebstahl in Nicht-EU Ländern

    In Ländern außerhalb Europas fällt ein Diebstahl nach dem Landesrecht meist unter das „allgemeine Lebensrisiko“. Eine Haftung für Hoteliers ist in den wenigsten Fällen vorgesehen. Auf den Kosten bleibt man meist selbst sitzen. Umso wichtiger ist hier die Absicherung durch eine Haushalts- und/oder Reiseversicherung.

     

    Haushaltsversicherung & Reiseversicherung bei Diebstahl im Urlaub

    Grundsätzlich springen bei Diebstahl während des Urlaubs sowohl die Haushaltsversicherung als auch die Reiseversicherung ein.

    1. Haushaltsversicherung bei Diebstahl im Urlaub

    Die GRAWE Haushaltsversicherung übernimmt bei einem Einbruchdiebstahl, was der Hotelier nicht deckt und gilt auch bei Raub. Der Geltungsbereich erstreckt sich bei Einbruchdiebstahl in ständig bewohnten Gebäuden sowie bei Beraubung mit beschränkten Versicherungssummen auf Europa und außereuropäischen Mittelmeeranliegerstaaten. Ein einfacher Diebstahl oder der Diebstahl von Gegenständen aus dem Auto ist im Ausland durch die Haushaltsversicherung nicht abgedeckt.

    2. Reiseversicherung bei Diebstahl im Urlaub

    Wer sich wirklich umfassend gegen Diebstahl absichern will oder in ein Land außerhalb der EU reist, schließt am besten zusätzlich eine GRAWE Reiseversicherung ab. Sie gilt mit wenigen Ausnahmen weltweit und bietet Zusatzschutz für Fälle, wo die Haushaltsversicherung nicht greift. So schützt die Reiseversicherung Ihr Reisegepäck im Gegensatz zur Haushaltsversicherung nicht nur bei Raub und Einbruchdiebstahl, sondern auch bei einfachem Diebstahl.

     

    Tipps: So schützen Sie sich vor Langfingern

    Mit einigen Vorsichtsmaßnahmen lässt sich so mancher Diebstahl verhindern:

    • Lassen Sie elektronische Geräte im Hotelzimmer niemals sichtbar liegen und laden Sie sie nur auf, wenn sie im Zimmer sind.
    • Bewahren Sie SIM-Karte und Smartphone/Tablet getrennt voneinander auf, wenn sie das Gerät im Zimmer lassen möchten.
    • Bewahren Sie auch Bargeld und Bank-und Kreditkarte getrennt voneinander auf.
    • Schützen Sie Ihre Kredit- und Bankkarten vor der Auslesung mit RFID Scannern (Kreditkartenhüllen, Schutzkarten oder Geldgürtel mit RFID-Blocker).
    • Nutzen Sie Diebstahlsicherungen wie z.B. Zimmer- oder Hotelsafes, Reisegepäck mit Anti-Diebstahl-Funktionen, tragbare Safes aus Edelstahl, abschließbare Netze für Rucksäcke.
    • Tragen Sie Wertsachen immer verdeckt und nahe am Körper (Brustbeutel, Geldgürtel, Bauchtasche, BH-Modelle mit Tasche, Handtaschen mit integrierter Diebstahlsicherung).
    • Zeigen Sie Ihr Portemonnaie nicht offen und führen Sie nicht zu viel Bargeld mit sich. In gefährlicheren Gegenden kann es hilfreich sein, Bargeld oder Kreditkarte in die Schuhe zu stecken.
    • Stellen Sie PKW oder Mietauto nur auf bewachten Parkplätzen ab und verstauen Sie Wertgegenstände und Gepäck von außen nicht einsehbar im versperrten Kofferraum. 
    • Aktivieren Sie bei Fahrten durch die Stadt die Türverriegelung.

     

    Wir wünschen Ihnen eine entspannte und sichere Reise!

     

     

     

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