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Wenn Sie während Ihres Urlaubs im Ausland bestohlen werden, müssen Sie einige Angelegenheiten sofort regeln:
Die GRAWE hat für solche Notfälle, wenn Sie eine Reiseversicherung abgeschlossen haben, eine Hotline, die 24 Stunden erreichbar ist
Kontaktdaten Reiseversicherung:
Wie bei fast allen Fragen nach der Haftung ist die Antwort auch hier: Es kommt neben dem Urlaubsland vor allem auf die Art des Diebstahls an. Zum besseren Verständnis der nachfolgenden Ausführungen vorab eine kurze Abgrenzung der relevanten Diebstahlarten:
Ob das Hotel bei einem Diebstahl haftet ist vom jeweiligen Urlaubsland abhängig wie auch von den Begleitumständen des Diebstahls.
In EU-Ländern haften grundsätzlich Hotelbetreiber bei einem Diebstahl im Hotel, nicht jedoch bei Raub. Es gibt aber auch Fälle, wo Sie selbst für den Schaden aufkommen müssen. Ausgenommen von der Haftung des Hoteliers sind Fahrzeuge und darin abgelegte Gegenstände sowie mitgebrachte Haustiere.
Kein Verschulden des Hotels: Beschränkte Haftung
Trifft das Hotel nicht direkt die Schuld, weil z. B. das Hotelzimmer oder der Zimmersafe aufgebrochen wurde, haftet es bis zu einer bestimmten Höchstgrenze (von Land zu Land verschieden). Wenn Sie einen funktionierenden Zimmersafe nicht verwendet haben, dann kann der Schadensbetrag anteilig gekürzt werden.
Mitverschulden des Hotels: Unbeschränkte Haftung
Sind Hotelbetreiber oder Personal direkt für den Schaden verantwortlich, muss dieser komplett ersetzt werden. Das ist etwa der Fall, wenn Sie dem Hotelier das Gepäck zur Aufbewahrung in der Rezeption übergeben, Wertgegenstände im Hotelsafe deponieren, ein Zimmerschloss defekt ist oder ein Hotelangestellter die Zimmertür nicht verschlossen hat.
Eigenes Mitverschulden: Verkürzung oder Entfall der Haftung
Wenn Sie selbst den Diebstahl auf fahrlässige Weise mitverschulden, müssen Sie damit rechnen, dass die die Haftung des Hoteliers eventuell wegen ihres Mitverschuldens erheblich verkürzt wird oder sogar entfällt. Lassen Sie z. B. den Zimmerschlüssel stecken oder Ihre Geldbörse auf der Liege am Pool liegen, dann tragen Sie im Schadensfall eine Mitschuld.
In Ländern außerhalb Europas fällt ein Diebstahl nach dem Landesrecht meist unter das „allgemeine Lebensrisiko“. Eine Haftung für Hoteliers ist in den wenigsten Fällen vorgesehen. Auf den Kosten bleibt man meist selbst sitzen. Umso wichtiger ist hier die Absicherung durch eine Haushalts- und/oder Reiseversicherung.
Grundsätzlich springen bei Diebstahl während des Urlaubs sowohl die Haushaltsversicherung als auch die Reiseversicherung ein.
Die GRAWE Haushaltsversicherung übernimmt bei einem Einbruchdiebstahl, was der Hotelier nicht deckt und gilt auch bei Raub. Der Geltungsbereich erstreckt sich bei Einbruchdiebstahl in ständig bewohnten Gebäuden sowie bei Beraubung mit beschränkten Versicherungssummen auf Europa und außereuropäischen Mittelmeeranliegerstaaten. Ein einfacher Diebstahl oder der Diebstahl von Gegenständen aus dem Auto ist im Ausland durch die Haushaltsversicherung nicht abgedeckt.
Wer sich wirklich umfassend gegen Diebstahl absichern will oder in ein Land außerhalb der EU reist, schließt am besten zusätzlich eine GRAWE Reiseversicherung ab. Sie gilt mit wenigen Ausnahmen weltweit und bietet Zusatzschutz für Fälle, wo die Haushaltsversicherung nicht greift. So schützt die Reiseversicherung Ihr Reisegepäck im Gegensatz zur Haushaltsversicherung nicht nur bei Raub und Einbruchdiebstahl, sondern auch bei einfachem Diebstahl.
Mit einigen Vorsichtsmaßnahmen lässt sich so mancher Diebstahl verhindern:
Wir wünschen Ihnen eine entspannte und sichere Reise!
Sie ziehen in eine neue Wohnung mit Partner oder in eine WG und sind sich unsicher, was mit Ihrer Haushaltsversicherung passiert? GRAWE hilft!