Versicherungsschutz für Auto, Oldtimer, Moped, Motorrad etc.
Schutz bei Arbeits- und Freizeitunfällen im In- und Ausland
Mehr Sicherheit für Ihr Zuhause
Rechtsschutz für den privaten Lebensbereich
Risikovorsorge, Sparen und Pensionsvorsorge
Absichern und Vorsorgen
Private Zusatz-Krankenversicherung als erstklassige Gesundheitsvorsorge
Weltweit sicher unterwegs, Einzel- oder Familienversicherung
Schutz vor den unkalkulierbaren Risiken des Alltags
Der Schutz für euch als Veranstalter
Deckung von Diebstahl und Raub
Schutz während Beförderung, Aufenthalten und Lagerung
Das umfassende Versicherungspaket für steirische Jäger
Optimaler Versicherungsschutz für Musikinstrumente
Unsere Partnerunternehmen im Finanzdienstleistungsbereich
GRAWE sidebyside - unsere Angebote für alle bis 25
Versicherungs-Gesamtpaket für Betriebs- und Mitarbeiterschutz
Schutz des Betriebsvermögens
Absicherung gegen Vermögensschäden etc.
Ihr Beruf. Gut geschützt.
Mehr Pension für Ihre Mitarbeiter
Für Betriebe bis 25 Beschäftigte
Schutz für Ihre Immobilien
Versicherungs-Gesamtpaket für landwirtschaftliche Betriebe
Rechtsschutz für landwirtschaftliche Betriebe
Zusatzangebot für steirische Landwirte
Vertragsdaten, Schadeninfos, Unwetter-SMS uvm.
Infos anfordern, Termin vereinbaren, Offert einholen
Internationale Versicherungskarte anfordern
FA-Bestätigungen für Ihre Versicherungsverträge
Namens- und/oder Adressdaten ändern
Helfen Sie uns noch besser zu werden!
Schadenwegweiser und Online-Formulare
Schadenmeldung & Besichtigungsanfrage, Partnerbetriebe
Unsere Zulassungsstellen und Checklisten
Wichtige Informationen
Ansprechpersonen in ganz Österreich
Kostenlos für alle GRAWE-Kunden
Finden Sie Kundenberater mit Fremdsprachenkenntnissen
Kostenlos Polizzen analysieren lassen
Produktfolder, Berichte, Logos, Fotos uvm.
Kundencenter, Zulassungsstellen und Kundenberater
Grazer Wechselseitige Versicherung AG in Österreich
Der Konzern umfasst Versicherungen, Banken und Immobilien
Freie Stellen, Initiativbewerbungen, Benefits uvm.
Von der Feuerversicherung zum internationalen Konzern
Entwicklung der Marke "GRAWE" von 1828 bis heute
Aktuelle News, Pressemitteilungen, Pressekontakt
Für die Länder Italien, Lettland und Litauen
Sponsoringansuchen, Gewinnspiele, Teilnahmebedingungen etc.
Der GRAWE und GRAWE sidebyside Blog
Die Versicherung auf Ihrer Seite.
Rechtzeitig und vollständig zahlen und die Wohnung und den allgemeinen Teil des Hauses mit Sorgfalt behandeln. Und rücksichtsvoll gegenüber den anderen Mietern verhalten. So weit, so allgemein. Was das konkret heißt, darüber gibt die Hausordnung Auskunft. Und der gesunde Menschenverstand. Wer etwa einen größeren Umbau der Mietwohnung plant, sollte darüber besser vorab den Vermieter informieren.
Dank des starken Mieterschutzes in Österreich braucht es schon gute Gründe, die Kaution einzubehalten oder einen Mieter gar zu kündigen. All das ist im Mietrechtsgesetz eindeutig geregelt. So haben Mieter etwa das Recht, notwendige Instandhaltungsmaßnahmen vom Vermieter einzufordern oder die Betriebskostenabrechnung einzusehen.
Das ist ein heikles Thema. Reduzieren ist grundsätzlich erlaubt, wenn sich die Wohnqualität deutlich verschlechtert hat. Zum Beispiel, wenn die Heizung nicht funktioniert, kein Warmwasser vorhanden ist oder sich Schimmel bildet. Allerdings gilt das nur dann, wenn diese Schäden nicht bereits bei Unterzeichnung des Mietvertrages vorhanden sind und es betrifft auch nur jene Geräte, die bereits vorhanden waren. Baut der Mieter sich eine eigene Heizung ein und ist diese dann defekt, kann der Vermieter nicht dafür belangt werden. Bevor man die Miete aber eigenmächtig kürzt, sollte man sich unbedingt bei der österreichischen Arbeiterkammer informieren. Oder doch lieber zuerst einmal mit dem Vermieter reden.
Nein. Vermieter sind nicht berechtigt, eine vermietete Wohnung jederzeit zu betreten. Das dürfen sie nur mit vorheriger Ankündigung und in Abstimmung mit dem Mieter. Nur bei Gefahr in Verzug – etwa bei einem Wasserrohrbruch – ist ein eigenmächtiges Betreten der Wohnung durch den Vermieter erlaubt.
Der Kumpel hat gerade keine Bleibe, darf er bei mir zur Untermiete wohnen? Ja, sofern der Mietvertrag das nicht explizit untersagt, gibt es kein Verbot der Untermiete. Allein, die ganze Wohnung darf man nicht weitervermieten, das kann einen Kündigungsgrund darstellen.
“Schauen Sie drauf, dass die Wohnung beim Ausziehen so aussieht wie beim Einziehen.” Das hört man oft von Vermietern. Gilt so aber nicht. Besagt eine Klausel im Mietvertrag, dass der Mieter den Mietgegenstand in genau demselben Zustand zurückzugeben hat, wie er ihn angemietet hat, ist dies unwirksam. Gebrauchsspuren sind in den Mietpreis eingerechnet, sonst wäre es ja unmöglich eine Wohnung tatsächlich zu bewohnen. Das gilt auch für ein Lieblingsstreitthema zwischen Vermietern und Mietern:
Das Ausmalen
Das Zurückgeben der Wohnung in frisch ausgemaltem Zustand führt wegen der Einbehaltung der Kaution regelmäßig zu Reibereien. Solange die Wandfarbe aber nicht übermäßig abgenutzt oder in einer ortsunüblichen Art und Weise verändert wurde – zum Beispiel durch einen grell bunten Anstrich – müssen Mieter die Wohnung grundsätzlich nicht neu ausgemalt zurückgeben.
Beim Kündigen einer Mietwohnung muss sich der Mieter an die Kündigungsfrist halten. Die dauert meist drei Monate, kann jedoch je nach Vertrag auch länger oder kürzer sein. Die Kündigung sollte unbedingt schriftlich erfolgen. Mieter müssen übrigens keine Nachmieter für die Wohnung finden.
Kleiner Tipp am Schluss für die nächste WG oder Wohnung: Ausschließlich provisionsfrei werden die Wohnung bei den GRAWE Immobilien vermietet. Alle Informationen und freie Wohnungen findet ihr auf www.grawewohnen.at.
Das österreichische Mietrecht ist äußerst umfangreich. Und es sichert dem Mieter umfangreiche Rechte. Was darf man also als Vermieter von seinen Mietern verlangen, was muss man im Gegenzug leisten? Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Regelungen und Vorschriften.