
GRAWE BEGRÄBNISKOSTENVORSORGE
Begräbniskostenvorsorge
Auch wenn uns der Gedanke daran zumeist schwer fällt: irgendwann muss jeder Mensch diese schöne Welt verlassen. Trauerfälle sind bewegende Ereignisse und belasten die Hinterbliebenen oft nicht nur emotional. Gerade Begräbniskosten werden vielfach unterschätzt, denn abgesehen von den Kosten für die Bestattung gibt es eine Vielzahl von Nebenkosten:
- Blumen und Kränze
- Errichtung oder Instandsetzung des Grabes
- Kirchen- und Friedhofsgebühren
- Trauerkleidung
- Totenmahl
- Notariatskosten
- Bekanntmachungen
- ...
Insgesamt kommen so schnell bis zu € 10.000,- zusammen - und das noch ganz ohne individuelle Wünsche, was die Trauerfeierlichkeiten oder die Gestaltung einer Grabanlage betreffen.
Die GRAWE Begräbniskostenvorsorge ist eine Er- /Ablebensversicherung mit dem Ziel, Bestattungskosten ganz oder zumindest weitgehend abzudecken. Mit ihr ist sichergestellt, dass Sie selbst bereits zu Lebzeiten für Ihren letzten Weg vorgesorgt haben und Ihre Angehörigen keine hohen finanziellen Belastungen zu tragen haben.
Ihre Vorteile
keine ärztliche Untersuchung
bis zum Alter von 90 Jahren, bei Ablauf ist eine einmalige Kapitalauszahlung vorgesehen
Garantierte Versicherungssumme wählbar zwischen € 1.500,- und € 10.000,-
Die Angehörigen verfügen sofort über die benötigten finanziellen Mittel
Im Sterbefall wird die volle Versicherungssumme zuzüglich der bis dahin angefallenen Gewinnbeteiligung ausbezahlt. Bei Ablauf ist eine einmalige Kapitalauszahlung vorgesehen.
Bei Tod im Ausland kann die Rückführung mit der vorhandenen Leistungssumme (Versicherungssumme zuzüglich Gewinne) abgedeckt werden.
Begräbniskostenvorsorge
Basisinformationsblatt
Im Falle des Ablebens wird die Versicherungssumme zuzüglich Gewinne an die Hinterbliebenen ausbezahlt.
Ab dem 15. und bis zum 80. Lebensjahr.
Ab Antragstellung gilt ein 6-wöchiger Sofortschutz. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde innerhalb von 14 Tagen die Versicherungsprämie bezahlt hat.
Bei Ableben erhalten die Angehörigen sofort die Versicherungssumme inklusive Gewinnbeteiligung.
Nein.