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  • 05. Oktober 2017 ― Lesezeit: 5 Minuten

    Versicherungslexikon: W wie Wartezeit

    Beim Abschluss einer neuen Versicherung wird häufig auch eine sogenannte Wartezeit vereinbart. Was das genau bedeutet und wie lange diese in den meisten Fällen dauert, erfahrt ihr hier!
    Mädchen vor Laptop

    Bei Versicherungen ist damit jene Zeit gemeint, in der eine Versicherung bereits abgeschlossen wurde, bestimmte Leistungen aber erst nach Ablauf einer bestimmten Frist in Anspruch genommen werden können. Demnach wird durch die Wartefrist der Versicherungsschutz bei bestimmten Versicherungsarten für eine gewisse Zeit eingegrenzt.

    Besonders bei der Kranken-, Pflege- und Rechtsschutzversicherung ist eine Wartefrist üblich, um vorzubeugen, dass Versicherungsverträge erst abgeschlossen werden, wenn ein Schadenfall bereits absehbar ist. Auch für den Versicherungsnehmer hat das Vorteile, denn durch die zeitliche Leistungsbegrenzung sind die Versicherungsbeiträge um einiges preiswerter als sie es ohne Wartezeit wären.

    Welche Wartezeiten gibt es?

    Die Dauer der Wartezeit hängt ganz von der jeweiligen Versicherungssparte ab. Bei privaten Krankenversicherungen beträgt die Wartezeit in der Regel bis zu drei Monaten. Für eine Psychotherapie oder für Zahnbehandlungen ist meist eine Wartezeit von etwa acht Monaten vorgesehen. Bei privaten Pflegeversicherungen kann die Wartefrist auch bis zu einem Jahr vertraglich festgelegt sein, diese wird meist individuell, je nach Vorerkrankung, bestimmt.

    Bei einer Rechtsschutzversicherung sollte man für Streitigkeiten, zum Beispiel mit dem Vermieter, mit bis zu drei Monaten Wartezeit rechnen. Im Bereich des Familien- und Erbrechtsschutz gilt eine Wartefrist zwischen sechs und zwölf Monaten. Keine Wartezeiten gibt es generell bei Straf- und Schadenersatz-, sowie beim Verkehrsrechtsschutz – hier besteht der Versicherungsschutz sofort nach Vertragsabschluss.

    Wann wird auf die Wartezeit verzichtet?

    Bei privaten Krankenversicherungen verzichten einige Versicherer auf die Wartezeit, wenn bei Beantragung der Versicherungspolizze ein ärztliches Attest des Versicherten für die Bereiche, die von der Wartezeit betroffen sind, eingereicht wird. Auch bei einem Versicherungswechsel wird oft auf eine Wartezeit verzichtet. Voraussetzung ist, dass vor Versicherungsbeginn bereits eine vergleichbare Versicherung bei einem anderen Versicherungsunternehmen bestanden hat.

    29. September 2017 ― Lesezeit: 3 Minuten
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