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  • 08. August 2017 ― Lesezeit: 5 Minuten

    Versicherungslexikon: U wie Unterversicherung

    Nur weil ihr eine Versicherung abgeschlossen habt, bedeutet das noch nicht, dass ihr auch ausreichend versichert seid. Glaubt ihr nicht? Dann Vorhang auf für unseren heutigen Versicherungsbegriff: die Unterversicherung.
    Junge mit Stift in der Hand

    Sie taucht in der Sachversicherung überall dort auf, wo ihr ein bisschen unachtsam wart und nicht darauf geachtet habt, ob die in eurem Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert des versicherten Risikos entspricht.

    In den Sparten Haushalt und Eigenheim, aber auch in landwirtschaftlichen Versicherungen und Betriebsversicherungen kommt die Unterversicherung vor. Tritt ein Versicherungsfall ein und ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert, wirkt sich die Unterversicherung auf die Versicherungsentschädigung aus.

    So kommt es zur Unterversicherung

    Ein Beispiel: Ihr richtet eure erste eigene Wohnung ein und schließt eine Haushaltsversicherung ab, euer Inventar wird auf einen Wert von 10.000€ versichert. Im Laufe der Zeit tauscht ihr einige der alten Möbel gegen teure Designerstücke aus, auch einige Elektrogeräte werden durch hochwertige neue Modelle ersetzt. Somit ist der Wert eurer Einrichtung auf 20.000€ gestiegen, die Versicherungssumme beträgt aber immer noch 10.000€.

    Ihr habt Pech und ein Schaden in Höhe von 5.000€ entsteht. Ein Versicherungsfall, also seid ihr nicht beunruhigt, schließlich habt ihr ja eine Haushaltsversicherung abgeschlossen und rechnet somit mit einer vollen Entschädigung der Versicherung.

    Tja, hier kommt jetzt die bittere Wahrheit der Unterversicherung auf euch zu: Da ihr zu 50% unterversichert wart, übernimmt die Versicherung auch nur die anteilige Schadenssumme – in diesem Fall die Hälfte, also 2.500€. Für den Rest müsst ihr selbst aufkommen.

    Der tatsächliche Wert eines Risikos sollte der Versicherungssumme entsprechen

    Um das zu garantieren, sollten Versicherungssumme und Prämienhöhe regelmäßig angepasst werden. Wenn eure Versicherung über eine Wertanpassungsklausel verfügt, passiert jährlich eine laufende Anpassung nach dem Verbraucherpreisindex.

    Eine Ausnahme tritt ein, wenn ihr eine Versicherung mit Verzicht auf Unterversicherung abschließt. In diesem Fall würde eure Versicherung trotz Unterversicherung den Schaden in voller Höhe übernehmen (in unserem Beispiel von oben also die ganzen 5.000€).

    Eine weitere Möglichkeit, trotz Unterversicherung ohne zusätzliche Kosten auszusteigen, ist der Abschluss einer Versicherung auf Erstes Risiko. Dabei wird ein Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ohne Rücksicht auf allfällige Unterversicherung entschädigt. Es spielt bei der Versicherung auf Erstes Risiko also keine Rolle, ob der Versicherungswert die Versicherungssumme übersteigt – daher kann es nicht zu einer Unterversicherung kommen.

    In jedem Fall solltet ihr darauf achten, eure Versicherungssumme und Prämie regelmäßig überprüfen zu lassen, vor allem, wenn ihr ein paar teure Anschaffungen macht oder in eine größere Wohnung umzieht!

     

    02. August 2017 ― Lesezeit: 3 Minuten
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