Zum Inhalt
  • Ärztin mit Patientin und deren Familie
    Berufshaftpflichtversicherung

    Freiberuflich tätige Ärzte und Zahnärzte

    Berufshaftpflichtversicherung für freiberuflich tätige Ärzte und Zahnärzte

    Ihr Beruf. Gut geschützt.

    Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte und Zahnärzte der GRAWE schützt Ihr Vermögen durch Befriedigung gerechtfertigter und Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzansprüche (im Rahmen des vereinbarten Versicherungsvertrages).

    Darüber hinaus übernimmt sie die Kosten der Feststellung einer von einem Dritten behaupteten Schadenersatzverpflichtung.

    Mit der Top-Berufshaftpflichtversicherung für freiberuflich tätige Ärzte und Zahnärzte werden sämtliche gesetzlichen Erfordernisse der Pflichthaftpflichtversicherung für Ärzte bzw. Zahnärzte erfüllt. Sie können eine Versicherungssumme zwischen € 2.000.000,00 und € 10.000.000,00 für Personen- und Sachschäden wählen.

     

    Ihr Versicherungsschutz umfasst außerdem:

    • Hausapotheke
    • Zeitlich unbegrenzte Nachdeckung
    • Reine Vermögensschäden bis zur gesetzlichen Höchsthaftungssumme
    • Sach- und Personenschäden bis zur gewählten Versicherungssumme
    • Behandlung von Angehörigen
    • Weltweiter Versicherungsschutz
      • sofern die schadenverursachende medizinische Behandlung in Österreich erfolgt ist
      • für Erste-Hilfe-Leistungen
      • bei Tätigkeiten im Rahmen organisierter Rettungseinsätze
      • beim Besuch von Schulungen, Fortbildungen, Tagungen und Kongressen
    • Angestelltes ärztliches und nichtärztliches Personal der Ordination inkl. Famulanten
    • Vertreter bei Urlaub, Krankheit oder Fortbildung
    • Notarzteinsätze, organisierte Rettungsdienste, Hubschraubereinsätze
    • Anordnungen an Krankenhausärzte und an das nichtärztliche Krankenhauspersonal
    • Tätigkeit als Konsiliararzt oder Belegarzt
    • Betreuungstätigkeiten für Vereine (wenn die Tätigkeiten in Österreich ihren Ausgangspunkt haben), Tätigkeiten als Sport-, Schul-, Betriebs- und Amtsarzt
    • Handel mit medizinnahen Produkten, sofern dafür keine Gewerbeberechtigung erforderlich ist
    • Behandlungen, Methoden und Eingriffe auch ohne medizinische Indikation
    • Verstöße gegen das Datenschutzgesetz und Persönlichkeitsrechtsverletzungen
    • Schadenersatzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes
    • Radionuklide; Elektromagnetische Felder
    • Sachschäden durch Umweltstörung bis EUR 1,500.000,00
    • Umweltsanierungskosten bis EUR 750.000,00
    • Mietsachschäden (Feuerregress/Leitungswasserregress)
    • Gutachterliche Tätigkeit, ausgenommen gerichtlich beeidete Sachverständige (hierfür bieten wir Ihnen ein eigenes Produkt an: Haftpflichtversicherung für Sachverständige)
    • Übernahme der Kosten einer rechtlichen Beratung und eines rechtlichen Beistandes, wenn Sie als Zeuge geladen werden (Zeugenbeistand)