Zum Inhalt
  • 01. Oktober 2021 ― Lesezeit: 5 Minuten

    Fitnesscenter, Handy-Vertrag oder Job: So interpretierst du Kündigungsfristen richtig

    Du kennst die Hauptstadt von Angola beim Namen und kannst zumindest einen der Sätze der euklidischen Geometrie im Schlaf aufzählen. Denn das lernst du alles in der Schule. Aber niemand bringt dir die wirklich wichtigen Dinge des Erwachsenen-Lebens bei. Zum Beispiel das rechtzeitige Kündigen deines Fitnesscenter-Abos bei einer Mindestlaufzeit oder wann eine Kündigung in einem Arbeitsverhältnis überhaupt als “ausgesprochen” gilt. Dieser Artikel wird dir helfen, Kündigungsfristen richtig zu lesen und rechtzeitig und richtig deine Kündigung einzureichen.
    Verzweifeltes Mädchen

    ... Die Hauptstadt von Angola ist übrigens Luanda. Vielleicht solltest du in Geografie doch ein bisschen besser aufpassen ;) Hier geht’s zum Wikipedia Eintrag.

     

    Begriffserklärung: Kündigungsfrist, Kündigungstermin und Kündigungsausspruch

    Der Kündigungstermin ist der letzte Tag, an dem du nach einer Kündigung beispielsweise ins Fitnesscenter gehen kannst, deinen Arbeitsplatz besuchst oder der Stichtag, an dem du deine Mietwohnung übergibst. Vorausgesetzt du hältst die Kündigungsfrist ein:

    Unter Kündigungsfrist versteht man die restliche Dauer des Arbeits-, Miet- oder Geschäftsverhältnisses ab Eingang der Kündigung. Kündigst du also am 30. September und hast eine einmonatige Kündigungsfrist, endet das Arbeitsverhältnis am 31. Oktober.

    Der Kündigungsausspruch ist leider nicht das dramatisch ausgesprochene “Ich kündige!” während man dem Chef irgendwas um die Ohren wirft. Vielmehr handelt es sich dabei um das Wirksamwerden der Kündigung. Und das passiert erst, wenn sie dem Empfänger wirklich zugegangen ist, sprich deine Kündigung übergeben oder zugestellt wurde. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Kündigungsfrist. 

     

    Der Mythos der Mindestbindung oder warum es sich lohnt die AGB zu lesen!

    Du musst das nervige Kleingedruckte nicht auswendig lernen. Du solltest aber zumindest die Mindestvertragslaufzeit und die Kündigungsfristen genauer unter die Lupe nehmen.

    Hast du beispielsweise eine Mindestbindung und eine Kündigungsfrist von einem Monat, musst du bereits einen Monat vor dem Termin der Mindestbindung die Kündigung ausgesprochen haben, um die frühestmögliche Kündigung zu erreichen.

    Beispiel: Mindestbindung bis 30.5., Kündigungsfrist von einem Monat. Das bedeutet: Kommt deine Kündigung beim Empfänger bis 30.4. an, dann wird das Vertragsverhältnis mit 30.5. beendet. Verpasst du diesen Termin, bist du frühestens mit 30.6. aus dem Vertrag raus.

    Niemals ohne Nachweisbarkeit: Es ist in jedem Vertragsverhältnis sinnvoll, eine eingeschriebene Kündigung zu versenden. So kannst du dich darauf verlassen, dass der Vertragspartner sie auch entgegennimmt. Setze außerdem deine Unterschrift darunter und halte dich an eine branchenübliche Form. Vorlagen für Kündigungsschreiben bekommst du beispielsweise auf der Seite konsumentenfragen.at

     

    Was kann ich bei einer Mindestvertragsdauer tun?

    Sofern du dich nicht in einem Arbeitsverhältnis befindest und es sich beim vorliegenden Vertrag um einen Stromanbieter, ein Fitnesscenter-Abo oder sogar einen Mobilfunkvertrag handelt, gibt es oft eine Mindestvertragsdauer.

    Ob überhaupt und unter welchen Bedingungen sich so ein Vertrag kündigen lässt, kannst du leider nur in den AGB und den Vertragsbedingungen nachlesen. Die Mindestvertragsdauer ist nämlich meistens auch ein Kündigungsverzicht von deiner Seite. Das ist rechtlich korrekt, wenn du dafür eine entsprechende Gegenleistung erhalten hast wie ein vergünstigtes Smartphone oder andere Sonderangebote.

    Sonderkündigungsrecht: Als wäre all das nicht schon kompliziert genug, räumt dir der Gesetzgeber Sonderkündigungsrecht ein. Das passiert, wenn sich die Vertragsbedingungen zu deinem Nachteil ändern. Hebt dein Stromanbieter also die Kosten oder ändert dein Mobilfunkanbieter die Freieinheiten deines Vertrags und teilt dir dies schriftlich mit, kannst du mit einem formalen Schreiben “von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen”. Die Sonderkündigung gilt meist mit sofortiger Wirkung. Daher solltest du dich rechtzeitig um einen alternativen Anbieter kümmern.

    Übrigens:Eine Sonderkündigung gilt in den meisten Fällen auch, wenn du das Land verlässt und deinen Umzug per Abmeldeschein beweisen kannst.

     

    Gesetzliche Kündigungsfristen und Sonderfall Arbeitsrecht

    Was als ordentliche Kündigung gilt, ist abhängig von deinem Arbeitsverhältnis. Als Arbeiter werden Fristen dazu im Branchenkollektivvertrag beziehungsweise im ABG geregelt. Um die Kündigungsfristen von Angestellten kümmert sich das Angestelltengesetz. Dieses gibt eine Frist von 1 Monat an. Allerdings ist dein Arbeitgeber dazu berechtigt, diese Frist auf bis zu 6 Monate auszudehnen. Achte daher immer auf deine Regelung im Arbeitsvertrag, um rechtzeitig kündigen zu können.

    Übrigens: Befristete Verträge musst du, sofern nichts anderes vereinbart, nicht kündigen. Sie laufen mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums einfach ab.

     


    Fazit: Kündigungsfristen

    Die wichtigsten Dinge, die du im Auge behalten solltest, sind: Kündigungstermin, Kündigungsfrist und ordentlicher Kündigungsausspruch, damit du keine Fristen verpasst und falsche Erwartungen bei der Kündigung deiner Verträge hast.

    Außerdem ist es wichtig, immer die AGB zu lesen, eine Kündigung schriftlich, eingeschrieben und unterschrieben zu versenden. Wenn dir etwas seltsam oder ungerecht vorkommt, wende dich an eine der vielen Vertretungen für Konsumenten oder Arbeitnehmer. Dort gibt es Experten, die mit Rat und Tat zur Seite stehen können.

     

    01. Oktober 2021 ― Lesezeit: 6 Minuten
    Hagelschaden beim Auto & Haus: Was tun & wer zahlt?

    Hier erfahren Sie 10 wertvolle GRAWE-Tipps wie Sie Auto und Eigenheim schützen, versichern und bei Hagelschaden richtig reagieren.

    Mehr